In 6 Wörtern erklärt.
nicht im Besitz einer gültigen BE
Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.
Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.
Das weiß ich. Hab ich schon geschrieben und nicht widersprochen.
Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.
Eine Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht erhalten.
4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.
Vielen Dank!