Moin !
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe zu diesem Thema schon im Forum herumgestöbert aber ich weiss nicht genau, ob ich alles richtig verstanden habe.
Hintergrund ist der, dass sich mein Sohn gerne eine Simson S51 - 60 km/h kaufen würde und ich da keinen Fehler machen möchte.
Wir haben uns schon eine Simson 51 angeschaut, welche aus Einzelteilen neu aufgebaut wurde und durch die GTÜ ein Gutachten nach § 21, mit eingetragenen 60 km/h erhalten hat.
Weitere Unterlagen / Papiere existieren zu dieser Simson nicht.
Laut dem Verkäufer könnte ich jetzt mit dem GTÜ Gutachten direkt zur Versicherung gehen und die Simson S51 mit 60 km/h versichern lassen, ohne vorher eine Betriebserlaubnis vom KBA / meiner zuständigen Zulassungsstelle einzuholen.
Falls ich es aber hier im Forum richtig verstanden habe ist dieses nicht möglich, da in diesem Fall zwingend eine Betriebserlaubnis benötigt wird.
Somit müsste man, meiner Meinung nach, erst bei der KBA anfragen und bei positivem Bescheid die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen / eintragen lassen.
Liege ich da richtig oder besteht wirklich die Möglichkeit ausschließlich mit dem § 21 Gutachten zu versichern und zu fahren ?
Ich frage mich des weiteren, ob eine KBA Anfrage bei dieser Simson überhaupt Sinn machen würde, da die FIN in den Bereich "BJ 1983 5200001 - 5200999 sind zu 80 % S 51 B 1-3 für den Bulgarien - Rumänien Export" fällt.
So das reicht erst einmal, vielen Dank schon einmal !