Simson S51 - 60 km/h nur mit § 21 Gutachten & Versicherung fahren

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  • Moin !


    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.


    Ich habe zu diesem Thema schon im Forum herumgestöbert aber ich weiss nicht genau, ob ich alles richtig verstanden habe.


    Hintergrund ist der, dass sich mein Sohn gerne eine Simson S51 - 60 km/h kaufen würde und ich da keinen Fehler machen möchte.

    Wir haben uns schon eine Simson 51 angeschaut, welche aus Einzelteilen neu aufgebaut wurde und durch die GTÜ ein Gutachten nach § 21, mit eingetragenen 60 km/h erhalten hat.

    Weitere Unterlagen / Papiere existieren zu dieser Simson nicht.

    Laut dem Verkäufer könnte ich jetzt mit dem GTÜ Gutachten direkt zur Versicherung gehen und die Simson S51 mit 60 km/h versichern lassen, ohne vorher eine Betriebserlaubnis vom KBA / meiner zuständigen Zulassungsstelle einzuholen.


    Falls ich es aber hier im Forum richtig verstanden habe ist dieses nicht möglich, da in diesem Fall zwingend eine Betriebserlaubnis benötigt wird.


    Somit müsste man, meiner Meinung nach, erst bei der KBA anfragen und bei positivem Bescheid die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen / eintragen lassen.


    Liege ich da richtig oder besteht wirklich die Möglichkeit ausschließlich mit dem § 21 Gutachten zu versichern und zu fahren ?


    Ich frage mich des weiteren, ob eine KBA Anfrage bei dieser Simson überhaupt Sinn machen würde, da die FIN in den Bereich "BJ 1983 5200001 - 5200999 sind zu 80 % S 51 B 1-3 für den Bulgarien - Rumänien Export" fällt.


    So das reicht erst einmal, vielen Dank schon einmal ! :b_wink:









  • Du gehst mit dem Gutachten zu deiner örtlichen Zulassungsstelle und läßt das dort gegen eine Gebühr abstempeln. Dann wird das Gutachten zu einer Betriebserlaubnis ( BE ). Es gibt natürlich auch Zulassungsstellen die stellen sich da quer. Die sagen dann: das KBA ist zuständig. Und durch das KBA bekommt man evtl. kein Ersatzdokument, falls das Fahrzeug ein Exportmodell ist. Mit der BE vom KBA braucht man nicht zur Zulassungsstelle.

  • Und nich vergessen, dass der Stempel von der Zulassungsstelle ziemlich zügig aufs Dokument muss. Ich meine mich zu entsinnen, dass da nur wenige Tage/Wochen bleiben und ich bitte um Korrektur, falls es nich an dem is. Sonst is alles hinfällig, und der Spaß beginnt von vorne 8)


    Gruss


    Mutschy

  • Du gehst mit dem Gutachten zu deiner örtlichen Zulassungsstelle und läßt das dort gegen eine Gebühr abstempeln. Dann wird das Gutachten zu einer Betriebserlaubnis ( BE ). Es gibt natürlich auch Zulassungsstellen die stellen sich da quer. Die sagen dann: das KBA ist zuständig. Und durch das KBA bekommt man evtl. kein Ersatzdokument, falls das Fahrzeug ein Exportmodell ist. Mit der BE vom KBA braucht man nicht zur Zulassungsstelle.

    Dank Dir !


    Dann lag ich ja schon gar nicht mal so falsch und eine Abfrage beim KBA scheint unvermeidbar.

    Aber wie schon gesagt bin ich mir nicht sicher, ob das bei der "auffälligen" FIN überhaupt Sinn machen würde.


    Was wären den die Konsequenzen wenn man, wie vom Verkäufer geäußert, sich einfach nur versichern lässt und mit dem Gutachten fährt ?


    Zudem können die Versicherer doch eigentlich nicht einfach ein Fahrzeug versichern, welches keine BE hat (scheint in der Gegend des Verkäufers gang und gäbe zu sein).


    Und nich vergessen, dass der Stempel von der Zulassungsstelle ziemlich zügig aufs Dokument muss. Ich meine mich zu entsinnen, dass da nur wenige Tage/Wochen bleiben und ich bitte um Korrektur, falls es nich an dem is. Sonst is alles hinfällig, und der Spaß beginnt von vorne 8)


    Gruss


    Mutschy

    Dir auch vielen Dank !


    Habe das hier auf der Seite einer Gutachten Firma gefunden: "Das Vollgutachten nach §21 StVZO ist für Dein Fahrzeug, ebenso wie die HU, dann bis zur ersten Zulassung zwei Jahre gültig."


    Müsste dann ja eigentlich 2 Jahre gültig sein.


    Das von der Simson, welche wir angeschaut haben, war vom 11.04.2024.


    Das müsste dann ja eigentlich passen.

    Einmal editiert, zuletzt von Flash ()

  • Entweder versuchst du über das KBA eine BE zu bekommen oder mit dem Gutachten über die Zulassungsstelle. Da du schon das Gutachten hast, würde ich zur Zulassungsstelle gehen. Was wäre wenn man ohne BE fährt: damit hätte man dann praktisch auch keinen gültigen Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf man nicht im Bereich der STVO bewegen. Das wird sehr interessant bei einen Unfall. Du fährst ja auch keinen PKW ohne Zulassung.

  • Entweder versuchst du über das KBA eine BE zu bekommen oder mit dem Gutachten über die Zulassungsstelle. Da du schon das Gutachten hast, würde ich zur Zulassungsstelle gehen. Was wäre wenn man ohne BE fährt: damit hätte man dann praktisch auch keinen gültigen Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf man nicht im Bereich der STVO bewegen. Das wird sehr interessant bei einen Unfall. Du fährst ja auch keinen PKW ohne Zulassung.

    Ich habe die Simson ja zum Glück noch nicht gekauft, somit bleibt mir eine Verweigerung durch die Zulassungstelle, bzw. ein "downgrade" erspart.

    Dann werde ich dem Verkäufer am Besten vorschlagen eine BE über das KBA zu holen, dass soll ja dank der Online Abfrage jetzt schneller gehen.

    Dann wäre ich auf der sicheren Seite.


    Es ist echt komisch, bei uns alles reguliert aber es gibt anscheinend Versicherer, welche Fahrzeuge ohne BE versichern.

    Eigentlich müssten die dann doch belangt werden.


    Zudem müsste doch die Polizei bei einer Kontrolle ebenfalls auf eine BE achten.


    Schon seltsam...

  • Wer sagt denn, dass die nicht darauf achten bei einer Kontrolle ? Du kannst doch auch sagen, dass der Verkäufer sich die BE über die Zulassungsstelle mit dem Gutachten holen kann. Welchen Standort hat das Fahrzeug ? Ist am Rahmen oder auf dem Typenschild ein Export Kennzeichen?

  • Wer sagt denn, dass die nicht darauf achten bei einer Kontrolle ? Du kannst doch auch sagen, dass der Verkäufer sich die BE über die Zulassungsstelle mit dem Gutachten holen kann. Welchen Standort hat das Fahrzeug ? Ist am Rahmen oder auf dem Typenschild ein Export Kennzeichen?

    Zumindest laut Verkäufer ist das Fahren nur mit Gutachten dort anscheinend weit verbreitet und es gibt dort wohl

    keine Probleme damit.

    Aber ist ja auch egal, ich möchte mich auf jeden Fall im rechtlichen Rahmen bewegen.


    Geht das mit der Zulassungsstelle denn Bundeslandübergreifend ?


    Das Fahrzeug befindet sich in Sachsen Anhalt und ich müsste es dann doch auch hier in Niedersachsen "umschreiben" lassen, oder ?


    Laut dem Verkäufer sind keine Export Kennzeichen vorhanden.

    Selber gesehen habe ich es jedoch nicht.

  • Der Verkäufer weiß genau, was er sagt.
    Das Ding wird ne Export Möhre sein, die er möglichst teuer Verkaufen will. Und er ist sich im klaren, dass die Zulassungsstelle die 60kmh Gutachten nicht abstempelt, weshalb er es nur mit Guthaben und nicht mit Papieren Verkaufen möchte.

    So meine Interpretation.
    Nein, das ist nicht verbreitet und es ist illegal

  • Ich hab für meine Ungarn SR50 mit 60 km/h Zulassung nach DEKRA Gutachten bei der Zulassungsstelle anstandslos die Papiere bekommen. Also möglich scheint es.

  • Der Verkäufer weiß genau, was er sagt.
    Das Ding wird ne Export Möhre sein, die er möglichst teuer Verkaufen will. Und er ist sich im klaren, dass die Zulassungsstelle die 60kmh Gutachten nicht abstempelt, weshalb er es nur mit Guthaben und nicht mit Papieren Verkaufen möchte.

    So meine Interpretation.
    Nein, das ist nicht verbreitet und es ist illegal

    Dank Dir !


    Ich werde ihm dann wohl morgen vorschlagen, den Weg über das KBA zu gehen oder es zu lassen.

    Eine andere Option sehe ich da sonst leider nicht.

    Wäre halt echt schade, wenn mein Sohn sein gesamtes Erspartes hergibt und nicht das bekommt, wovon er so sehr träumt.


    Noch einmal vielen Dank an Euch alle !


    Ich hab für meine Ungarn SR50 mit 60 km/h Zulassung nach DEKRA Gutachten bei der Zulassungsstelle anstandslos die Papiere bekommen. Also möglich scheint es.

    Möglich ja, aber genau so gut ist es laut der ganzen Erfahrungsberichte hier im Forum anscheinend auch möglich, dass dieses nicht der Fall ist.

    Und dafür setzte ich halt nicht das ganze Ersparte meines Sohnes aufs Spiel.


    Trotzdem danke !

    2 Mal editiert, zuletzt von Flash () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Flash mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Kleiner Tipp, kauf einfach ein Fahrzeug was abgestempelt Papiere oder eben ne KBA zweit Schrift besitzt, dann musst dir da kein Kopp drum machen. Alles andere ist Geschiss was unnötig Ärger nach sich ziehen kann.

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