Simson S51 - 60 km/h nur mit § 21 Gutachten & Versicherung fahren

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  • Kleiner Tipp, kauf einfach ein Fahrzeug was abgestempelt Papiere oder eben ne KBA zweit Schrift besitzt, dann musst dir da kein Kopp drum machen. Alles andere ist Geschiss was unnötig Ärger nach sich ziehen kann.

    Ich versuche erstmal ob er mit der KBA Abfrage einverstanden ist. Aber ansonsten werde ich das berücksichtigen. Danke sehr !

  • Stell doch mal einen Link zur Anzeige.

    War nicht über eine Anzeige. Habe Verwandschaft in Sachsen-Anhalt und darüber wurde der Kontakt hergestellt. Sind dann extra hingefahren und waren hin und weg von der Simson. Wirklich ein Schmuckstück. Aber wie sich jetzt leider zeigt, sehr wahrscheinlich nicht das, was mein Sohn so gerne möchte.

  • Und warum geht der Verkäufer nicht einfach zur Zulassungsstelle und stempelt es ab.

    Die Kosten könntet ihr euch doch teilen, falls es an den 45€ scheitern sollte .

  • Flash

    Hat den Titel des Themas von „Simson S51 - 60 km/h nur mit § 21 Gutachten fahren“ zu „Simson S51 - 60 km/h nur mit § 21 Gutachten & Versicherung fahren“ geändert.
  • Und warum geht der Verkäufer nicht einfach zur Zulassungsstelle und stempelt es ab.

    Die Kosten könntet ihr euch doch teilen, falls es an den 45€ scheitern sollte .

    Moin & danke für den Tip !


    Jedoch meine ich gelesen zu haben, dass es selbst dann passieren kann, dass ich hier eventuell bei „Auffälligkeiten“ ( durch Polizeikontrolle, etc.) zu meiner örtlichen Zulassungsstelle muss, da dadurch die alte BE der anderen Zulassungsstelle angezweifelt wird.

    Ohne KBA Papiere hätte ich dann wieder das Problem, dass die Simson keine 60 km/h eingetragen bekommt.

  • Meiner Meinung nach geht es nur um eine Betriebserlaubnis. Die dann abgestempelt ist und seine Gültigkeit hat, egal wer auf den Papieren steht .

  • Ich habe gerade mit der GTÜ in Stuttgart telefoniert.


    Wie Ihr mir schon gesagt habt, ist es illegal nur mit einem 21er Gutachten und Versicherung zu fahren.


    Man benötigt zwingend eine BE.


    Trotzdem danke für Eure Hilfe !!!

    Und nich vergessen, dass der Stempel von der Zulassungsstelle ziemlich zügig aufs Dokument muss. Ich meine mich zu entsinnen, dass da nur wenige Tage/Wochen bleiben und ich bitte um Korrektur, falls es nich an dem is. Sonst is alles hinfällig, und der Spaß beginnt von vorne 8)


    Gruss


    Mutschy

    Habe beim Telefonat gleich mal nachgefragt.


    Laut GTÜ Stuttgart ist das 21er Gutachten 18 Monate gültig.

    Meiner Meinung nach geht es nur um eine Betriebserlaubnis. Die dann abgestempelt ist und seine Gültigkeit hat, egal wer auf den Papieren steht .

    Dank Dir, wäre aber wie schon geschildert (eventueller Widerruf BE) ohne KBA BE trotzdem keine Option für uns.

    Einmal editiert, zuletzt von Flash ()

  • Und warum geht der Verkäufer nicht einfach zur Zulassungsstelle und stempelt es ab.

    Weil es höchstwahrscheinlich die Zulassungsstelle keine BE erteilt mit 60km/h.

    Hier bei mir musst das Ablehnungsschreiben vom KBA vorlegen, sonst kannst so oder so gleich wieder abtreten

    Die Dekra Prüfer wollen das eigentlich schon sehen bzw. sagen das einen.

    Hier Infoblatt von eine Zulassungstelle, nicht von meiner hier im Landkreis, läuft aber im Prinzip auch so.

    Es ist echt komisch, bei uns alles reguliert aber es gibt anscheinend Versicherer, welche Fahrzeuge ohne BE versichern.

    Eigentlich müssten die dann doch belangt werden.

    Wie so denn das :kopfkratz:

    Wenn die Versicherung zb. Online abschießest musste in der Regel das Bestätigen, das eine gültige BE hast.

    Wenn das nicht machst kannst keine Abschließen, nu wir das einfach bestätigt ............

    Diese Leute sind ja so schau das falsche abgaben zu machen um eine Versicherung abzuschließen, aber nur so schlau, ihnen nicht klar ist das mit der falschen Angabe und ohne BE keinen Versicherungsschutz haben, es steht in den Bedingungen drin das ein BE Bedingung ist für den Vertrag .

    Abgesehen davon darf ein Fahrzeug nicht auf die Straße ohne BE, nicht mal mit eine E-Roller darfst ohne BE auf die Straße.



    Nur mal so zur Info , nicht nur beim kauf auf eine echte Gütige BE achten , auch darauf das die FIN keine selbst eingekloppte ist.

    Dahingehen gibt es auch genug Schweinereien, das die nicht legal auf Rahmen gekommen ist, wie auch mit gefälschten Papieren,

    was beides eine Straftat ist.


    Jedoch meine ich gelesen zu haben, dass es selbst dann passieren kann, dass ich hier eventuell bei „Auffälligkeiten“ ( durch Polizeikontrolle, etc.) zu meiner örtlichen Zulassungsstelle muss, da dadurch die alte BE der anderen Zulassungsstelle angezweifelt wird.

    Ohne KBA Papiere hätte ich dann wieder das Problem, dass die Simson keine 60 km/h eingetragen bekommt.


    (eventueller Widerruf BE) ohne KBA BE trotzdem keine Option für uns.

    KBA-Papiere, wenn du wüsstest, wie vor 2015 mit den Zweitschriften beim KBA gelaufen ist ............


    Nur mal soviel, ein Fahrzeug was über eine 21er Einzelabnahme eine BE bekommt hat, da kannst davon ausgehen das, das auch Real existiert hat und den Vorschriften entsprach, als die 21er Einzelabnahme gemacht wurde..............



    Bei einer Verkehrskontolle kann nur was angezweifelt werden wenn das Fahrzeug nicht dieser BE entspricht, oder zb. eine eingetragener Veränderung wird angezweifelt das dies so nach geldenen Vorschritten abgenommen wurde.

    Dann gehts ua. auf eine Prüfstelle und da wird diese Überprüft, und da kann gegebenenfalls diese Eintragung für null und nichtig erklärt werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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