Richtig,
aber um die 2 Jahre Gewährleistung kann sich aber kein Händler nicht drücken.
Und im 1. Jahr muss der Verkäufer den Kunden nachweisen, das es sich bei eine Schaden an einen Einbaufehler oder Fehlerhafte Bedienung gelegen hat, kann er das nicht muss er dafür gerade stehen.
Von da her kann jeder abwägen, ober den nun einbauen lässt und dafür löhnt oder selber schraubt.
Es wird vermutlich ein neuer 4 Gang werden mit normalem 50er Zylinder
Denk daran das dann auch Kupplungszug, Schalthebel, Tachoantrieb, 15er Kettenritzel von der S51 brauchst.
Kette auch oder muss die S50 Kette, glaube zwei Kettenglieder kürzen.