Ich lese da nur, dass es sich um einen identifizierten Exportbereich handelt. Ob meine Nummer tatsächlich eine Exportnummer ist, wissen sie scheinbar nicht sicher.
FIN: 51702XX
Zulassung als Leichtkraftrad nach Einzelabnahme ist auch möglich?
S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.