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  • Ich lese da nur, dass es sich um einen identifizierten Exportbereich handelt. Ob meine Nummer tatsächlich eine Exportnummer ist, wissen sie scheinbar nicht sicher.


    FIN: 51702XX


    Zulassung als Leichtkraftrad nach Einzelabnahme ist auch möglich?

    S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.

    Danke für die Info!


    Natürlich habe ich die ausländischen Papier nicht mitbekommen. Ich habe lediglich einen Kaufvertrag.


    Und damit kommt dies auf der Zulassungsstelle zu.

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/

    Diese prüft bei bei der Zulassung unter Vorlage des Kaufvertrags ob das Moped geklaut ist? Meint Ihr, dass eine Zulassung als Leichtkraftrad oder eine Neuanmeldung als Kleinkraftrad überhaupt möglich ist?

    2 Mal editiert, zuletzt von Marhell ()

  • Doof halt wenn man alles zusammenschraubt und das Fahrzeug begutachten lässt um dann bei der Zulassungsstelle zu erfahren, dass der Kaufvertrag vielleicht nicht ausreichend ist.

  • Doof halt wenn man alles zusammenschraubt und das Fahrzeug begutachten lässt um dann bei der Zulassungsstelle zu erfahren, dass der Kaufvertrag vielleicht nicht ausreichend ist.

    Dann muss man halt bei der Zulassungsstelle ein Aufbietungsverfahren machen.

    Gibt aber welche hier die berichtet haben das eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird über den verbleib der Papiere welche der Vorbesitzer machen müsste.


    Diese prüft bei bei der Zulassung unter Vorlage des Kaufvertrags ob das Moped geklaut ist?

    Das macht sie bei Erteilung einer BE oder Zulassung, erfasst aber nicht Fahrzeuge die im Ausland gestohlen wurden

    wenn danach nicht internationalen verhandet wird.

  • Dann muss man halt bei der Zulassungsstelle ein Aufbietungsverfahren machen.

    Gibt aber welche hier die berichtet haben das eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird über den verbleib der Papiere welche der Vorbesitzer machen müsste.

    Aufbietungsverfahren für verlustig gegangene Fahrzeupapiere (ZB I &ZB II) funktioniert nur bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Inland.

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