S50 n zu s51b1

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  • Ich hätte da eine Frage zur Zulassung. Im Internet finde ich da keine Hilfe.

    Ich habe eine s50n mit papieren. Ich möchte diese mit einem s51 motor und s51 Technik ausstatten. ( also zu einer s51 b1 umbauen).

    Ist das erlaubt? Und muss ich das eintragen lassen?

    Mfg

  • Vom M53 auf M541 brauchts eigentlich eine Abnahme. Die is aber nur mit "neuen" Papieren möglich. Der Auszug aus der BE vom KBA taugt dafür NICHT. Dieses Dokument entweder gut weglegen, oder zumindest entwertet wieder aushändigen lassen.

    Ich würde die Mopete nach meinen Vorstellungen umbauen (Blinker, Zündschloss, etc pp) und DANN zur Vollabnahme gehen. Kiste abnehmen lassen und auf der Zulassungsstelle das Gutachten abstempeln lassen. Vorher hat es nämlich keine Gültigkeit.


    Andererseits kräht kein Hahn danach, ob da ein M53 oder M541 drinne hängt. Andersrum (M53 in S51) isses definitiv illegal, da die Abgaswerte des M53 nicht mit denen des M541 konkurrieren können. Das ist tabu.


    Gruss


    Mutschy

  • Ist der M5xx Motor nicht als Ersatzteil für den M53 in der S50 gelistet?


    RE: Simson S50/ S51 Mischform -> was für Papiere eintragen?


    Ich bin selbst gerade verwirrt

  • Nein,

    ist ein Typenfremder Motor in der S50, damit ist das ohne Abnahmen ein illegaler Umbau bzw. die BE erlischt dadurch.

    Zu DDR Zeiten war das ein Zulässiger Umbau, da gab es ein Heft wo die zulässigen Umbauten drin standen und wie man im link sieht, ist das Geschichte, wie die DDR selber.

    Die is aber nur mit "neuen" Papieren möglich. Der Auszug aus der BE vom KBA taugt dafür NICHT. Dieses Dokument entweder gut weglegen, oder zumindest entwertet wieder aushändigen lassen.

    Ich würde die Mopete nach meinen Vorstellungen umbauen (Blinker, Zündschloss, etc pp) und DANN zur Vollabnahme gehen. Kiste abnehmen lassen und auf der Zulassungsstelle das Gutachten abstempeln lassen. Vorher hat es nämlich keine Gültigkeit.

    Ist nicht ganz richtig, es kommt darauf an was der Prüfer macht.

    Er kann auch ein Zusatz zur KBA-Zweitschrift oder KTA-BE anfertigen, den muss man dann immer mitführen, wie die BE selbst.

    Abgesehen davon, selbst wenn komplett neue Papiere erstellt, benötigt die KBA-Zweischrift auch auf der Zulassungsstelle, sonst kann es da Stress geben wegen der 60km/h als KKR.


    Zu was eine Vollabnahmen ?

    Kostet nur unnötig Kohle, das Moped hat eine BE, die "Änderung" muss nur abgenommen werden.


    Die Nachrüstung von Blinker ist nicht Eintragungspflichtig (würde ich auch nicht mit Abnehmen lassen) die Blinker müssen nur zugelassen sein und die Abbauvorschriften müssen eingehalten werden , mehr ist da nicht.

    Genauso ist die Nachrüstung von ein Zündschloss nicht Abnahme pflichtig.


    Ich habe eine s50n mit papieren. Ich möchte diese mit einem s51 motor und s51 Technik ausstatten. ( also zu einer s51 b1 umbauen).

    Nur so, ich würde die wenn zur B2 umbauen, oder gleich auf eine Powerdynamo- oder MZA- Vape Zündung wenn einmal Kohle in die Hand nimmst und eine neue Zündung braucht du so oder so.

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