Mein Drama mit DDR-Rahmen

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  • Hallo Users - ich - Frank - bin neue hier, besitze ein S50 von 1975 und habe an euch `ne Frage, weil ich mit meiner Zulassung nicht weiter komme.

    Vielleicht kann mir auch Frank - Alias hallo-stege - antworten.


    Ich habe ein Problem mit der Zulassung meiner Rahmennummer.

    Ich besitze seit 1975 ein S50N mit Rahmennummer 41642xx.

    Im Jahr 1985 habe ich den Rahmen wegen Durchrostung getauscht, ich besorgte mir über den Simson-Verkauf einen Enduro-Rahmen mit Nummmer 55866xx.

    Der Austauschrahmen wurde zu DDR-Zeiten jedoch nicht in den Registrierschein eingetragen, sonder nur die Versicherungspapiere wurden mit der neuen Rahmennummer ausgehändigt.

    Im Jahr 2019 baute ich das Fahrzeug neu auf. Ich wollte das S50 mit der neuen Rahmennummer als 1975-er in Flensburg anmelden.

    Daraufhin bekam ich ein Antwortschreiben, dass eine BE erst ab Baujahr 85 - also s51 - möglich ist.

    Ich habe dann die junge Frau in Flensburg angerufen und ihr gesagt, dass das Fahrzeug eigentlich von 1975 ist und ich gerne hätte, das die neue BE so eingetragen wird. Sie sagte mir - Das geht nicht, nur wenn ich Ihr die originale Rahmennummer von 1975 beweißkräftig zusenden kann - dann kann die DEKRA den neuen Rahmen als Austauschrahmen eintragen. Daraufhin sendete ich Ihr die Kopie von meinem alten orig. DDR-Registrierschein zu und bekam auch die BE mit der alten Nummer mit Eintragung 1975.

    Nun war ich bei meinem DEKRA-Spezialisten in Suhl - der sich eigentlich wirklich auskennt - und wollte den Austausch-Rahmen eintragen lassen.

    Der teilte mir vor einer Woche dann mit, dass sie Anweisung von ganz Oben (Zulassungsstelle) haben, keine Rahmen mehr umzuschreiben. Einzige Möglichkeit wäre nur eine neue BE mit der neuen Rahmennummer.

    Nun bleibt mir warscheinlich nichts anderes übrig, als ein S51 zu beantragen - oder gibt es noch einen anderen Weg???

    Und was für ein S51 muss ich anmelden? Enduro? - alle Anbauteile sind noch von 1975 - also auch der M54-Motor (4-Gang-Austauschmotor).

    Antwort auf mein Problem wäre sehr nett.

  • Mit den Papieren und dem Versicherungsschein (auf dem der Ramentausch vermerkt ist) zur Zulassungsstelle, denn:


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
    2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
    3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Haste noch Kaufbeleg für den neuen Rahmen?

    Wieviel willst du im Jahr fahren? doch bestimmt nur mal so bei Schönwetter

    Nein - von 1985 habe ich natürlich nichts mehr - der Ausgangsschein wurde meinem Vater beim Verlassen von der Betriebswache eingezogen, damit man am nächsten Tag nicht noch ein Teil mitnimmt. Die Quittung von Damals???

    Ja - Fahren möchte ich natürlich bei schööööönem Wetter - aber ich möchte Versicherungstechnisch natürlich abgesichert sein.

    Mein DEKRA - Spezi verweigert auch das Einschlagen der Nummer in einen Neurahmen - ich bin absolut Ratlos. :panic:

  • Rede mit deinem Versicherungsagenten. Mit der aktuellen Nummer ist Versicherung möglich. Die andern Zettel natürlich gut aufheben, alles was du hast.

  • Ist schon krass - da hat man originale DDR-Papiere plus neue BE von Flensburg, einen eineindeutigen DDR-Rahmen mit Versicherungsnachweis und bekommt das Teil nicht regulär zugelassen.

    Es gibt haufenweise schwarze Schafe, die klopfen einfach ne Nummer in den Rahmen und bekommen das zugelassen und wenn man auf regulärem Wege versucht ne BE zu bekommen, führt kein Weg rein. :kopfkratz:

  • Rede mit deinem Versicherungsagenten. Mit der aktuellen Nummer ist Versicherung möglich. Die andern Zettel natürlich gut aufheben, alles was du hast.

    Ich weis - das Fahrzeug hatte ja auch schon Kennzeichen von 1997-2000 (hatte mein Sohn in dem Zeitraum gefahren) aber ich muss einen Typ angeben und der wäre dann nach Rahmennummer 55866xx ein s51 und wenn es zum Schaden kommt und geprüft wird, dann stimmt das ja nicht und die Versicherung kann den Schutz verweigern. Aus diesem Grund mache ich ja den Aufriss.

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