offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

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  • Ja, die Diskussion entzündete sich ja an der "unklaren" Formulierung im Einigungsvertrag. Da steht ja nur "in Verkehr gekommen" und nicht "auf dem Gebiet der DDR in Verkehr gekommen".


    Optimistische Geister lesen daraus, dass auch ein Reimport 60er-Papiere bekommen darf.

  • aso, mit den 8,50 Marken. Wer hatt denn die noch?


    "unklaren" Formulierung im Einigungsvertrag. Da steht ja nur "in Verkehr gekommen"

    ja, da musste ein bischen mehr lesen als nur diesen Punkt

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von lehmann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • richtig, das ist das Problem.


    Für jedes Fahrzeug was du aus der Scheune ziehst und wieder zulassen willst muss jemand beweisen dass es in entsprechendem Jahr zugelassen/in Betrieb genommen wurde.

    Manchmal kann es der Besitzer beweisen, durch Papiere, einen alten Steuerbescheid etc. Im Optimalen Fall ist beim Staat noch irgendwas gespeichert oder niedergeschrieben.

    Hat keiner einen solchen Beweis, dann ist es (theoretisch) nicht möglich, ein Fahrzeug zuzulassen.


    Das KBA versucht nun, anhand von Listen und allem was übriggeblieben ist, diese Nachweise zu erbringen.

    Optimistische Geister lesen daraus, dass auch ein Reimport 60er-Papiere bekommen darf.

    Wenn diese Geister zweifelsfrei beweisen können, dass es so ist.


    Vielleicht hat jemand noch Dokumente über einen Verkehrunfall in den das Fahrzeug vor 92 verwickelt war.

    :biggrin:

  • Das KBA müsste gar keinen Nachweis bringen, es soll nur Ersatzpapiere ausstellen. Und wenn die Rahmennummern in ein Exportlos fallen geht das nu mal eben nicht.

  • Falls mich nicht alles täuscht, dann durfte man einst in CZ und Bulgarien mit dem KKR auch 60km/h fahren. Ob die auch Simson nach Polen exportiert hatten ? Die hatten ja ihre Romet und das Geld wollte niemand haben. Nach der Wende standen überall polnische PKW mit Anhänger und Schilder dran: suche Simson. Da waren schon etliche Mokicks drauf.

  • Erstzulassung bei zulassungsfreien Fahrzeugen??? :a_zzblirre:

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Das KBA müsste gar keinen Nachweis bringen, es soll nur Ersatzpapiere ausstellen. Und wenn die Rahmennummern in ein Exportlos fallen geht das nu mal eben nicht.

    Genauso sehe ich das auch.

    Und nur weil irgendeine Zulassungsstelle einen Stempel auf ein Gutachten drückt ist das noch lang nicht Gesetzeskonform.



    In Bezug auf Simson trenne ich mich nach und nach von allem wo ich mir nicht sicher bin und freue mich über die übrigbleibenden vermutlich legalen Fahrzeuge. Und über die Unsummen die ich dafür bekomme.

    Erstzulassung bei zulassungsfreien Fahrzeugen??? :a_zzblirre:

    Zulassung im Volksmund für Typgenehmigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen

    :biggrin:

  • in der DDR wurden die Fahrzeuge versteuert und die BE beim KTA hinterlegt. das ist zweifelsfrei eine Inbetriebnahme.

    Und das lässt sich ja theoretisch beim Staat auch beweisen. Nur das wir halt von einem Staat reden den es seit 30 Jahren nicht mehr gibt.

    Genau vor dem Problem steht jetzt das KBA.

    Versteuert , nein das stimmt nicht, Moped war und ist es immer noch Steuerfrei.

    Ob wenn die BE im Laden ausgefüllt wurde, überhaupt an das KTA gemeldet wurde und abgespeichert wurde, ist fraglich.

    Glaube kaum das beim KBA für ein über 30 Jahr altes Fahrzeuge was nicht Zugelassen sind, unterlagen noch existieren.

    Der kauf eines Fahrzeuges ist nicht automatisch eine Inbetriebnahme dieses.

    Beim Kleinkraftrad gibt es halt keine Erstzulassung für den Nachweis für die erst Inbetriebnahme, deswegen nimmt man das Baujahr an.

    Das macht auch die Prüfstelle wenn Oldtimer ein 21er Gutachten machen lässt um an Papiere zu kommen, wenn das Erstzulassung Datum unbekannt ist. Da steht dann 1.07. und als Jahr das Baujahr.

  • Versteuert , nein das stimmt nicht, Moped war und ist es immer noch Steuerfrei.

    Entschuldige. Versichert! kommt aufs selbe raus.

    Der kauf eines Fahrzeuges ist nicht automatisch eine Inbetriebnahme dieses.

    Das ist aber die Meinung vieler "Ungarn-Moped Vertreter"

    Das ist ein Simson Moped, also darf das...

    Beim Kleinkraftrad gibt es halt keine Erstzulassung für den Nachweis für die erst Inbetriebnahme, deswegen nimmt man das Baujahr an.

    So hat man das im Inland geregelt, deshalb kann man nicht automatisch fürs Ausland auch davon ausgehen.

    Das macht auch die Prüfstelle wenn Oldtimer ein 21er Gutachten machen lässt um an Papiere zu kommen, wenn das Erstzulassung Datum unbekannt ist. Da steht dann 1.07. und als Jahr das Baujahr.

    Die Prüfstelle hat nichts mit der Zulassung zu tun.

    Die Prüfstelle macht lediglich einen "Vorschlag" wie man das Fahrzeug zulassen könnte.

    Der Prüfer kann da mehr oder weniger alles reinschreiben.

    Die Zulassungsstelle muss es genehmigen.


    In der Praxis ist das dann meistens wie du es schreibst.

    In Hessen zum Beispiel gehts extra zum Prüfen nach Marburg wo es vor der Zulassung genehmigt werden muss.

    Ein Produkt aus schlechten Erfahrungen und Betrug.

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