offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

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  • Da werden einfach Sachverhalte ignoriert und pauschal quasi jedes Fahrzeug zu einen Reimport gemacht welches vom KBA ein negativ Bescheid bekommt egal warum.

    Gibt's denn noch einen anderen Ablehnungsgrund? Auch wenn der gelegentlich eher Mutmaßung als Prüfung ist...

  • Da sich die ausführenden Mitarbeiter strikt daran halten würde ich es mal als anweisung betiteln.

    Hm, weil da Informationsblatt steht und auch wenn ich den letzten Satz da so betrachtet , halte ich das nicht wirklich für eine Dienst-Anweisung von weiter oben.

    Ehr was eigenes von den Sachgebietsleiter.


    Ich würde die Zulassungsstelle an Neul1978 seiner Stelle auf Keks gehen wie das dann jetzt ist.

    Da er die Papiere verloren hat und das KBA für die Erstellung eine Zweitschrift 25-30 Wochen benötigen,

    ob sie da ihn ein Schriftstück geben , da ja 25-30 Wochen eine unzumutbare Wartezeit ist für eine Erstellung eine Zweitschrift,

    das er zwischenzeitlich fahren kann.

    Das das Moped den Vorschriften entspricht belegt ja das 21er Gutachten und das hat er ja schließlich nur machen lassen um zeitnah eine BE zu haben.

    Schließlich geht das beim Kfz Brief ja schneller, trotz Aufbietungsverfahren hat man eine Zweitausfertigung nach 2 Monaten

    und da muss man nicht auf Fahrzeug verzichten solange man den Fahrzeugschein hat.

    Und wenn der Fahrzeugschein weg ist, stellt die Zulassungsstelle mehr oder weniger ohne Wartezeit eine Zweitschrift aus.



    Gibt's denn noch einen anderen Ablehnungsgrund? Auch wenn der gelegentlich eher Mutmaßung als Prüfung ist...

    Ja, das Grundsätzlich keine Zweischrift ausgestellt, wird wenn kein originales Typenschild mehr vorhanden ist.

    Originales Typenschild ist eine Voraussetzung für ein Antrag, siehe KBA Seite.

    Auch gibt es keine Zweitschrift bei einer FIN durch die VP der DDR vergeben wurde, dabei ist quasie so eine FIN selber schon ein Nachweis das es in der DDR gelaufen ist.

    Ablehnung gibt es wenn es ein MZA Ersatzrahmen ist, auf dem eine FIN übertragen wurde.


    Gab sogar schon eine Ablehnung weil das Typenschild nicht mehr mit den originalen Kerbnägeln befestigt ist.

    Auch habe ich selber vom KBA eine Ablehnung bekommen es sei ein Reimport, obwohl ich im Besitz der rosa DDR Versicherungskarte zum Moped war.


  • Und SLF -RU handhabt das genauso wie in deinem Schreiben. Die stempeln das Gutachten nur mit Negativbescheid vom KBA.


    Gruss

    Wenn man es ganz genau nimmt ist das sogar richtig. Eine 21er BE darf nur zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug einem nicht genehmigten Typ entspricht. Siehe 21 StVZO. Damit ist im Umkehrschluss immer erst der ABE Inhaber zuständig, also eine KBA ABE. Erst wenn die sagen, nö, darf eine 21er abgestempelt werden.

    Allerdings wird das oft in der Praxis anders gehandhabt...

  • Und SLF -RU handhabt das genauso wie in deinem Schreiben. Die stempeln das Gutachten nur mit Negativbescheid vom KBA.


    Gruss

    Ja, du brauchst den Negativbescheid vom KBA.

    Das geht soweit das die Dekra hier schon keine 21er Abnahme macht ohne den Negativbescheid vom KBA, bzw. darauf hinweist

    das die ohne den Negativbescheid das 21er Gutachten nichts nützt.


    Wenn man es ganz genau nimmt ist das sogar richtig. Eine 21er BE darf nur zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug einem nicht genehmigten Typ entspricht. Siehe 21 StVZO. Damit ist im Umkehrschluss immer erst der ABE Inhaber zuständig, also eine KBA ABE. Erst wenn die sagen, nö, darf eine 21er abgestempelt werden.

    Allerdings wird das oft in der Praxis anders gehandhabt...

    "Eine 21er BE darf nur zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug einem nicht genehmigten Typ entspricht. Siehe 21 StVZO."

    Das wäre bei einer Simson mit Abnahmepflichtgen Umbau, zb. auf Scheibenbremse schon der Fall.......


    "ABE Inhaber zuständig" und den gibt es nicht mehr.

    Da sieht man doch schon das da zwei paar Schuhe bei Simsons daraus gemacht werden, das das KBA für Nachwendefahrzeuge

    für DDR nicht zuständig fühlt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Die Frage ist - was dann auf der Zulassungsstelle / LRA/Ordnungsamt passiert.

    Also einfaches Beispiel - da zum Mopped keine Papiere, baue ich als billige Variante die Venadi Doppelnockenbremse ein, oder irgend was anderes, was dann sowas bewirkt. Muss ja nicht gleich der Motor sein. Der Tüv-tler segnets im Gutachten ab.

    Sicher, das es dann kein Problem mit der Abstempelung gibt, oder wollen die dann trotzdem noch die Ablehnung vom KBA? Dann sitzt man ja wieder ewig, bis die aus dem Quark kommen......

  • Hy,

    ich kaufte erst eine Simme mit 21er Tüv Gutachten, dort steht 60 Km/H drin und KKR und sogar lt Einigungsvertrag mit FS-Klasse AM zu fahren.

    Auf der Zulassung gabs null Probleme, ich hatte nix von der Polizei dabei wg gestohlen oder so, ob die gute Dame selber nachgeschaut hat weis ich nicht sagte auf alle Fälle nix.


    Wurde meine Addresse eingetragen abgestempelt und unterschrieben, 39,80 gelöhnt und fertig Sache von 15 Minuten.


    MfG Flo

  • Es soll ja keine (neue) BE erteilt werden bei Inlandsfahrzeugen, sondern vom Prüfer geschaut werden, ob das Fahrzeug (noch) der Genehmigung entspricht ;)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Die Frage ist - was dann auf der Zulassungsstelle / LRA/Ordnungsamt passiert.

    Also einfaches Beispiel - da zum Mopped keine Papiere, baue ich als billige Variante die Venadi Doppelnockenbremse ein, oder irgend was anderes, was dann sowas bewirkt. Muss ja nicht gleich der Motor sein. Der Tüv-tler segnets im Gutachten ab.

    Sicher, das es dann kein Problem mit der Abstempelung gibt, oder wollen die dann trotzdem noch die Ablehnung vom KBA? Dann sitzt man ja wieder ewig, bis die aus dem Quark kommen......

    Mit einer Venadi Duplexbremse ohne Gutachten, brauchste aber nicht bei der Dekra auftauchen.......


    "Die Frage ist - was dann auf der Zulassungsstelle / LRA/Ordnungsamt passiert."

    Das ist die Frage, da müsste man nachfragen, vielleicht kann die Dekra was dazu schon sagen.


    Auch ist die Frage, wie verfahren wird wenn das Moped die Bedingungen für Antrag beim KBA nicht erfüllt, zb. fehlendes Typenschild.

    Es steht ja schon auf der KBA-Seite das keine Zweischrift gibt......

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Taj, dann müsste ja reichen, das Schild abzuknaupeln :lookaround:

    Aber ja, es muss am Besten mit dem Prüfverein vorher geklärt werden, wie bei denen der Weg wäre, und dann noch auf den Behörden nachfragen, ob die noch was zu mäkeln haben, wenn man mit dem 21er dasteht

  • "Eine 21er BE darf nur zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug einem nicht genehmigten Typ entspricht. Siehe 21 StVZO."

    Das wäre bei einer Simson mit Abnahmepflichtgen Umbau, zb. auf Scheibenbremse schon der Fall.......

    Richtig, dann ist es aber keine Wiederzulassung nach §21, sondern erlöschen der BE nach 19.2 i.v.m. §21.


    Im einen Fall ist das Fahrzeug vom Werk kein genehmigter Typ, in den anderen Fall ist die BE erloschen durch den Umbau, hatte aber vorher eine.


    MfG


    Tobias

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