Hier gehts ja nich um Kauf sondern um das Entwenden des corpus delikti. Unter welchen Umständen auch immer das passiert ist.

S51 vor langer Zeit gestohlen, mittlerweile wieder zugelassen
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Ach nee
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Mein Kumpel hat auch vorsichtig geäußert wenig Energie da rein zu stecken. Was ich persönlich nicht verstehen kann... er fährt lieber Motorrad usw.
Also ich hätt da schon Interesse
Mal angenommen:
Er tritt den Fall an meine Wenigkeit ab (ist ja sein Eigentum und er kann ja damit theoretisch machen was er will) und ich sorge dafür, dass der Stein ins rollen kommt und hab dann ne Simme mehr im Regal... wäre das möglich?
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Ja nee. Wenn dein Kumpel im Besitz der gestohlenen Ware ist und sie abtritt oder veräußert ist das Hehlerei. Auch die Inbesitznahme der gestohlenen Ware. Ob das nun deine ist oder nicht dürfte keine Rolle spielen.
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Ich bin auch Eigentümer und Papierinhaber eines Star, den ich zwar übergeben aber nie einen Cent des vertraglich vereinbarten Entgeldes erhalten habe.
Ich geh zwar zuweilen dem „Vertragspartner“ per Ansprache in‘s Gewissen, im Grunde hab ich den Anspruch emotional längst abgeschrieben.
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In dem Falle aber kein Eigentumsdelikt, nur ein Zeichen deiner Schwäche deine finanzielle Forderung gegenüber dem Neubesitzer durchzusetzen
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Betrug ist kein Eigentumsdelikt?
Mithin interessant...
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nee, das is ne Zahlungsverweigerung
wir schweifen ab
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Ja nee. Wenn dein Kumpel im Besitz der gestohlenen Ware ist und sie abtritt oder veräußert ist das Hehlerei. Auch die Inbesitznahme der gestohlenen Ware. Ob das nun deine ist oder nicht dürfte keine Rolle spielen.
Das hast du falsch verstanden. Mein Kumpel ist der rechtmäßige Eigentümer, der bestohlen wurde. Wenn er jetzt keine Lust mehr hat, sich sein Eigentum zurück zu holen - hätt ich da schon irgendwie bock drauf
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ich meinte den Fall des Standlichtbeißers
nee, jetz bin ich durcheinanderjekommen
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das hab ich dann wohl verpeilt
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wenn der Kumpel Eigentümer ist kann er sie dir veräußern obwohl er nich Besitzer ist
dann hast du das Problem das Objekt der Begierde zu erlangen
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