S51 vor langer Zeit gestohlen, mittlerweile wieder zugelassen

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  • Wie der Titel sagt...



    Einem Bekannten wurde vor knapp 20 Jahren eine S51 geklaut. Die originale Betriebserlaubnis hat er da (die ist wirklich original).


    Mittlerweile haben wir herausgefunden, dass die S51 aktuell wieder zugelassen ist.



    Meint ihr, das lohnt da nochmal was loszutreten?

  • warum sollte sich das nicht mehr lohnen?

    Wichtig wäre eventuell die diebstahlanzeige von damals, als Nachweis das sie als gestohlen gemeldet wurde.

  • Strafrechtlich macht‘s keinen Sinn, zivilrechtlich sicher schon. Ist schließlich nach wie vor Dein/Euer Eigentum.

    Anwaltliche Beratung wäre angeraten, möcht ich meinen und empfehlen.

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  • Strafrechtlich macht‘s keinen Sinn, zivilrechtlich sicher schon. Ist schließlich nach wie vor Dein/Euer Eigentum.

    Anwaltliche Beratung wäre angeraten, möcht ich meinen und empfehlen.

    Wieso macht es strafrechtlich keinen Sinn mehr? Hauptsache wäre ja das das Moped wieder nach Hause kommt.

  • Strafrechtlich siehe des Lehmanns Link.

    Verjährung ist das Stichwort.

    Um die Rückkehr des Eigentums kümmert sich eine zivilrechtliche Kammer.

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  • Wenns tatsächlich der Dieb ist, der aktuell die Karre zugelassen hat, wärs ja nur gerecht wenn er viel Geld investiert hat um sie zu restaurieren und sie dann abgenommen bekommt ?

  • Da hätt‘ ich glatt ne Story auf Lager, das uferte aber abschweifender Weise aus und würde wohl von der Administranz sanktioniert...

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  • Strafrechtlich siehe des Lehmanns Link.

    Verjährung ist das Stichwort.

    Um die Rückkehr des Eigentums kümmert sich eine zivilrechtliche Kammer.

    Willkommen in unserem Rechtsstaat...

    Das heißt man braucht Diebesgut nur 5 Jahre verstecken, danach wird es für den Besitzer schwierig daran zu kommen, Weltklasse.......

  • Willkommen in unserem Rechtsstaat...

    Das heißt man braucht Diebesgut nur 5 Jahre verstecken, danach wird es für den Besitzer schwierig daran zu kommen, Weltklasse.......

    Heißt es nicht!

    Nur der Täter wird keine Strafe des Deliktes wegen mehr befürchten müssen.

    Man differenziere zwischen Strafe und Schadensbeseitigung. Das eine hat mit dem Anderen nix zu tun.

    Anders gesagt: nur weil der Tatbestand verjährt ist, ist der Geschädigte immer noch rechtmäßiger Eigentümer und kann seinen Anspruch geltend machen.

    Darum: Anwalt!!!

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  • nur das man den Anwalt mit nen bisschen Pech selber zahlt. Und bis man dann zu seinem Eigentum gekommen ist, vergehen auch nen Haufen Nerven.

    Ich verstehe nicht wieso man gestohlene Fahrzeuge nicht einfach für immer in der Datenbank bleiben, und sobald sie irgendwie auftauchen einfach gleich sichergestellt werden....

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