ich glaub hessen wars, dort sind versammlungen, veranstaltungen, usw. bis zu 100 leute nach anmeldung ab xx.mai erlaubt, sofern gewisse gegebenheiten vorhanden sind. diese müßte man beim entsprechendem landkreis erfragen.
Es gibt keine gesetzliche definition, was eine großveranstaltung ist. irgendwo hab ich eine richtlinie gesehen, wenn sich mehr als 3000 leute gleichzeitig in einem bestimmten umfeld bewegen, dabei kann die gesamtbesucherzahl wesentlich höher sein.
bis zum 31.8. nicht mehr als 1000 besucher, was nicht heißt, das alles darunter erlaubt ist. Berlin Brandenburg erlaubt ab xx.mai, max. 50 Leute, nach anmeldung.
in mecklenburg dürfen dauercamper wieder auf ihren zeltplatz, wenn sie auch ihren wohnsitz in mecklenburg haben. zb. Brandenburger dauercamper, dürfen weiterhin nicht auf den mecklenburger dauercampingplatz, es sei denn, dieser ist als zweitwohnsitz vermerkt.
sich bei sowas durchzuwursteln ist zZ. nicht gerade leicht.