MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Diebstahlversuch FAIL Magdeburg

  • Hab mir eben mal nen paar Gesetzestexte durchgelesen. Da ist alles geregelt auch wenn der Angreifer stärker ist als du, genau das hatte ich ja auch angesprochen. Du darfst ihn festhalten bzw. Gefahr von dir abwenden und ihn mit geeigneten Mitteln (es ist immer das mildeste zu wählen) unschädlich machen bis die Polizei eintrifft...

  • Schon mal daran gedacht dass der Dieb stärker sein könnte?!

    Oder das es nicht nur "Einer" ist?


    Ich habe mir von Anfang an eine Garage gemietet und fahre sehr gut damit....klar kann man diese auch knacken, aber ist dennoch viel sicherer als ein Platz unter der Laterne.


    Gruß
    Dorschtn

    Lieber ein Kaff im Osten, als eine Stadt voller Gossen.

  • guten!


    ich hab mir hier grad mal die kommentare durchgelesen, da man ja diese diebstahl angst immer im hinterkopf hat. meine simme steht mit nem fetten schloß und kette gegenüber meines balkons, und um die ecke ist auch ein polizeirevier, was wohl abschreckt, zumindest hab ich noch keinen diebstahl hier in berlin erleben müssen.


    anstatt uns damit auseinanderzusetzen, ob wir einem dieb (so wir ihn denn erwischen) die rübe einschlagen (dürfen) und wie selbiges am besten, wäre es doch konstruktiver, sich mit der sicherung bzw. verhütung von diebstahlen auseinanderzusetzen. so denn jemand hier im forum gewalt gegenüber dieben anwenden würde (was ich ja richtig finde), dann doch bitte fantasievoll und gründlich, z.b. sack übern kopf und nackt 300km weiter aussetzen oder so...


    da ja einige hier so versiert sind in gesetzestexten: darf ich meine simme unter strom setzen? ist das technisch möglich? oder: darf ich, konkret in meinem falle, eine videokamera auf meinem balkon installieren, die des nachts, wenn ich schlafe, filmt? oder geht das in verletzung privatsphäre anderer?


    und gibts strafmilderung wenn ich statt eines richtigen nur ein luftgewehr benutze? die ordentlichen vom biathlon sollten wohl auch ordentlich zwiebeln denk ich mal...

    die simson in ihrem lauf hält weder ochs noch esel auf...

  • Okay, wie versprochen eine gaaanz kurze Abhandlung über "das Schlagen eines Mopeddiebes" ;) Ich hoffe, ich kann alles etwas Praxisnah erläutern. Sollten sich Fragen ergeben, könnte man einen eigenen Thread über Selbsthilfe und Diebstahlschutz aufmachen. Aber nun zum Thema.



    Ausgangspunkt ist ein Täter, welcher sich an einem Moped (egal, wem es gehört) zu schaffen macht und von euch auf frischer Tat betroffen wird.


    Hier kann man 2 Punkte beleuchten. Einmal die Notwehr und einmal das Festnahmerecht, welches jedermann zusteht.


    Notwehr (§32 StGB)
    Ziel ist es, den Aufbruchsversuch des Täters zu unterbinden. Höchstwahrscheinlich wird dies schon mit bloßer Anwesenheit einer anderen Person oder gar durch Einschalten von Licht geschehen. Es kann aber auch vorkommen, dass es den einen oder anderen nicht davon abhält, weiterhin das Schloss zu knacken oder er sogar auf euch losgeht.


    Hier darf alles getan werden, was erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
    Das ein Diebstahl ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte klar sein.
    Interessant sind aber die Punkte der Gegenwärtigkeit und der Erforderlichkeit.


    Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er kurz bevor steht oder noch andauert. Wenn ihr den flüchtigen Täter verfolgt, dann könnt ihr euch nicht mehr auf das Notwehrrecht berufen. Hier ist nur noch eine Festnahme möglich.


    Weiterhin muss die Notwehr erforderlich sein. Die Erforderlichkeit grenzt die Stärke der Verteidigung ein.


    Die Verteidigung darf also so stark sein, dass der Angriff sofort beendet wird. Sollten jedoch "schwere Geschütze" nötig sein, so sind diese, falls möglich, anzudrohen. Ein bloßes Drauflosgehen auf den Täter mit einer Holzlatte oder Eisenstange ist kritisch zu sehen. Ein Überschreiten der Notwehr ist strafbar, sollte sie nicht aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschehen sein. Jedoch ist keine Verhältnismäßigkeitsprüfung des Angriffsmittels notwendig.
    Es ist ein Mittel zu wählen, welches den Täter möglichst wenig schädigt, aber den Angriff sofort abbrechen kann. Dieses Mittel muss sich an Tatsachen orientieren: Stärke des Täters, Bewaffnung, Aggressivität, etc.. Sollten sich Kinder am Moped zu schaffen machen, haltet euch zurück. Hier sieht man die Notwehr enger!


    Angenommen der Dieb wurde mittels eines kleinen Schubsers in eine Garagenecke befördert, ist die Diebstahlshandlung erst einmal unterbrochen. Alles weitere ist im Rahmen des Festnahmerechtes für jedermann (§127(1) StPO) zu sehen.


    Voraussetzung, um jemanden festzunehmen:
    -auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
    -Fluchtgefahr
    -Idendität kann nicht sofort festgestellt werden
    -die Festnahme muss verhältnismäßig sein (ähnlich wie bei o.g. Erforderlichkeit)
    -Leib oder Leben des Täters darf nicht gefährdet werden (beachte! es kann sich aber bei der Festnahme eine Notwehrsituation ergeben)
    -festes Zupacken ist aber möglich
    -Einsperren ist möglich
    -Ziel ist die Übergabe an die Polizei, welche unverzüglich zu rufen ist (nicht erst 3h warten ;) )



    Ich denke, man merkt, dass der Knackpunkt immer die Verhältnismäßigkeit ist. Es ist immer ein Spagat zwischen nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig Zwang. Glücklicherweise sehen Gerichte die Verhältnismäßigkeit bei Privatpersonen nicht so eng, wie bei der Polizei. Dogmen kann man aber nicht festlegen, da alles Einzelfallsentscheidungen sind. Soll der Täter euch doch anzeigen, was sein gutes Recht ist. Wenn ihr nach o.g. handelt, dürfte nichts passieren.
    Die alte Stammtischparole, dass man in Deutschland mit einem Bein im Gefängnis steht und sich nicht verteidigen kann ist Quatsch. Der Gesetzgeber hat genug Möglichkeiten eingeräumt, um eigenes oder fremdes Eigentum zu schützen.
    Wer aber austickt, ist selber schuld.



    Noch was zum "Unter Strom setzen von Moped oder Garage"


    Hierbei handelt es sich um eine "Präventive Notwehr". Das Vorbereiten einer Notwehrhandlung ist möglich. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese im EINZELFALL auch rechtmäßig ist. Das heißt, diese Stromanlage dürfte nur ihre Wirkung entfalten, wenn wirklich eine Straftat begangen wird. Weiterhin muss der Schaden für den Täter überschaubar sein (jaja, wieder die Verhältnismäßigkeit). Sollte dies erfüllt sein, ist solch eine Anlage möglich. Da sich dies aber nicht mit Sicherheit voraussehen lässt, wird diese Anlage nie die Kriterien der Notwehr erfüllen.
    Warnschilder sind nicht geeignet, diese Gefahr zu verschieben. Wird also nix mit der Stromfalle :i_troest:



    Man möge mir Fehler beim Satzbau verzeihen, aber nach Urlaub und 5h Heimfahrt ist der Kopf noch nicht so fit :biglaugh:

  • Mensch wenn das mal kein interessanter Thread geworden ist!
    Richtig interessante Thematik, die Sache mit dem Abwenden eines aktiven Diebstahls!
    Ich weiss ich hab die gleichen Gedanken wie die meisten hier, wenn ich jmd erwische
    der sich an meinem Zeug vergreift, dann gibts heiße Läppchen.
    Nur kann man nie wirklich sagen, zieht man das wirklich so durch (oder bekommt man doch die Muffe)
    ... begibt man sich damit nicht unnötig in Gefahr,
    ist es den Stress wert?


    Achja und Glückwunsch das dein Möp auch dem 2ten Diebstahlversuch überstanden hat.
    Schon irgendwie selten dämlich 2mal das gleiche Möp anzupacken.

    No pain, no gain!








  • PS zu :D Polizeirevier :D ;
    bei mir in der Straße ist auch solch ein "Laden". Das nützt trotzallem nichts. Da werden Spiegel abgetreten von PkW oder es fährt besoffen einer mit dem Rad gegen ein PkW.Eh die draußen sind ...... :furious:
    ist derjenige weg. Traurig aber wahr,da selber erlebt. Lieber am Rechner lümmeln und Solitaire spielen :doofy::dash: ,wie gesagt selber erlebt,möchte aber nicht "alle über einen Kamm .........".
    Wenn einer (Dieb) genau das haben will,holt er es sich,egal wie auch wenn vieles m.E. Beschaffungskriminalität ist. Es wird noch schlimmer werden X( .

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!