MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Neuer Rahmen ...

  • Nein, das gibt keine Probleme. Denn das Bj. hat keine Relevanz. Es geht dabei um die Erstzulassung!
    Und da ist wieder die, des defekten Rahmen ausschlaggebend ;)



    Bin leider noch nicht dazu gekommen um noch mal an zu rufen. Wird aber noch jemacht ;)

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  • wie ist das denn, wenn ich nen unfallbeschädigten Rahmen mit DDR-Registrierschein habe? Besteht da die Möglichkeit, legal die Papiere auf nen anderen Rahmen umzutragen?

    Das funktioniert im Prinzip genau so, ich denke nur, daß die Zulassungsstellen auf alten DDR Papieren keine Eintragungen mehr machen wird.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Okay, aber warum wäre bei unseren zulassungsfreien Mopeds die Zulassungsstelle zuständig? Die ist ja "nur" für die Erteilung der Betriebserlaubnis da (wie bei Umschreibungen Mofa->KKR45).


    Gut, andersrum ist beim §5 FZV ja immer eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere notwendig. Theoretisch müsste das aber ja so gehandhabt werden wie bei o.a. Drosselungen (Originalpapiere und (in dem Fall) Änderungsabnahme werden zusammengetackert, gesiegelt und mit "BE erteilt" gestempelt). Oder irre ich da?

  • Hallo Simson_S51-B,


    ist zwar schon etwas älter, das Thema, aber ich habe leider das gleiche Problem: hab eine S50 und einen Ersatzrahmen gekauft. Nun möchte der TÜV einen Festigkeitsnachweis und einen Nachweis über die Originalität.
    Konntest du damals noch etas bei MZA erreichen, hast du noch ein weiteres Schriftstück?
    Vielen herzlichen Dank.

    Nur ölig sind wir fröhlich

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