Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Darf Ich mit einer Simson im Ausland 60 fahren?

  • So kann man sich irren :D


    Ein Glück, dass ich, obwohl ich nur 30 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt wohne, nie vor hatte, mit dem Ding im Ausland zu fahren :D


    Kolbenklopper: nicht zu doll feiern ;)

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Dann fahrt mal mit einer in Deutschland eingetragenen zwei Sitzigen 50 er mit kleinem Nummernschild zu den Nudel und Pizza fressern .Die holen euch den Beifahrer vom Mopped.Da darf man mit kleinem Schild nur solo fahren.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • So kann man sich irren :D


    Ein Glück, dass ich, obwohl ich nur 30 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt wohne, nie vor hatte, mit dem Ding im Ausland zu fahren :D


    Kolbenklopper: nicht zu doll feiern ;)


    nach polen würd ich meine simme nur mit nem riesen panzerschrank im anhänger mitnehmen xD

    Problembehebung:
    Befolge die folgenden schritte und du wirst jedes Problem im Handumdrehen lösen:


    1. Schritt: alleine/mit Freunden ne Shisha rauchen :smokin: :u_blumenkind:
    2. Schritt: vll. über das problem reden :b_fluester:
    3. Schritt: noch ein Topf rauchen und ein paar Bier trinken :smokin: :u_blumenkind:
    4. Schritt: problem beheben :dance:
    5. Schritt: bei Misserfolg Schritte 1-5 bis zum Erfolg wiederholen :dance1: :dance2: :dance1:

  • @ Bienlein Du hast leider nicht ganz recht, da ich morgen nach Italien fahre mit der Simson habe ich mich im Vorfeld informiert und den nachfolgenden Text beim ADAC gefunden:


    Besondere Motorrad-/Kleinkraftradvorschriften
    Mitnahme von BeifahrernAuf einem Kleinkraftrad (zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, z.B. Motorroller) darf außer dem Fahrer nur dann ein Beifahrer mitgenommen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ausdrücklich ein Beifahrersitz vorgesehen und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist. Ein Kind darf als Beifahrer auf einem Kleinkraftrad mitgenommen werden, wenn es selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen kann. Jeder Beifahrer muss einen zugelassenen Helm tragen (siehe Helmpflicht).
    Auch auf einem Motorrad dürfen Kinder als Sozius mitfahren; ein Mindestalter ist nicht vorgesehen. Das Kind muss sich hinter dem Fahrer befinden und einen zugelassenen Helm tragen (siehe Helmpflicht).
    Verstöße werden mit einem Bußgeld von 74 bis 196 Euro geahndet. Wird die Zuwiderhandlung von einem minderjährigen Fahrer begangen, droht zusätzlich zur Geldbuße eine 60-tägige Beschlagnahme des Kleinkraftrades; bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug für 90 Tage sichergestellt.


    Und hier noch der LINK:


    http://www.adac.de/Recht_und_R…ageID=27107#atcm:8-187465

    Mit freundlichem Gruße


    Ostnostalgie
    _____________________
    In Simsons Namen, Amen!



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  • Ich habe jetzt auch mal beim ADAC angefragt wie es aussieht, mit ner Simson im Ausland. Die Antwort:

    Zitat

    Simson-Mopeds dürfen laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§ 76 Nr. 8 FeV, § 6 Abs. 1 zu Klasse M) hierzulande trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden, obwohl die Klasse M normalerweise auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt ist. Diese Ausweitung der Klasse M durch die entsprechende nationale Übergangsregelung gilt allerdings im Ausland nicht. Mit der betreffenden Simson darf man schon ins Ausland fahren, allerdings nicht mit der Führerscheinklasse M, sondern nur mit der Führerscheinklasse A 1 oder A.

  • Also eins muss man ja mal klarstellen.
    Man muss zwischen Zulassungsrecht und STVO unterscheiden. Ist ein Kraftfahrzeug in der EU zugelassen, darf ich auch in der ganzen Eu damit fahren. (D.h. wenn ich die Simme in Dtl auf 60 zulasse, muss ich sie nicht drosseln, wenn ich nach NL fahre.)


    Sieht die STVO von NL aber vor (ich denke nicht, aber hab auch nicht nachgeschaut), dass man mit 50ccm nur 40 fahren darf, dann ist das auch so zu tun. (Analog zum Bsp. Profiltiefe, zul. Höchstgeschw. auf Autobahnen, Helmpflicht/Soziusbetrieb, etcpp)


    Meiner Meinung nach kann ich auch mit Klasse M 60 in NL fahren. Ich habe zwar einen EU-Führerschein, der sagt Klasse M ist 45 und Basta, aber da ich einen deutschen EU Führerschein habe, der mir das Führen von Kraftfahrzeugen, die 50ccm haben und 50 oder gar 60km/h fahren dürfen/können, erlaubt, verliert dieser (und meiner Meinung nach auch diese Ausnahmeregelung) in EU-Ländern keine Gültigkeit. Somit wäre für mich das Fahren ohne Führerschein auch abgehakt!

  • Lass dich überraschen wenn Dich die dortige Pozilei rausholt und Dir sagt das sie auf adac und Einigungsvertrag Schei.... und Dir Dein Mopped einziehen oder Du eine Schmälerung Deiner Urlaubskasse erlebst.Ich bin auf einer 50er Sfera(Piaggio) in Deutschland für zwei Persohnen zugelassen in Idalien zweimal hintereinander von der Pozilei angehalten worden das ich nicht mit meiner Frau zusammen auf einer 50er mit Kleinem Nummernschild fahren dürfte.Wir hatten nicht die zulässige Höchstbelastung ausgenutzt,sind beide über 18,ich hab den einzer Führerschein.Und trotzdem bestand der Pizza Bulle darauf das meine Frau absteigen musste.Fahr da hin ,such Dir einen Scherif oder einen Tüv und frag vor Ort denn die wissen was sie wollen ,und Deutschland (EU Richtlinie)ist dann erstmal weit.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Wäre es nicht einfacher mal die Kapstadt-Schwalbe anzuschreiben und zu fragen wie seine Erlebnisse mit der jeweiligen Landespolizei waren?
    Also Glück und durch oder Kontrolle alle 10KM?


    Nur so als Gedanke... denn Europa musste er ja auch durch... :a_bowing:

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