MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

und WIEDER die polizei^^

  • Hallo.. gestren hat mich schn WIDER die polizei angejhalten...
    War an einer kreuzung und bemerkte das hinter mir nen motorradpolizist steht..
    bin dann schön untertourig gefahren, nach ca. 3minuten habe ich am straßenrand an ner Einkaufsstraße geparkt..
    er stellt sein motorrd hintrer mich, nimmt den helm ab \"hallo, allgemeine Verkehrskontrolle\"
    na ich hatte natürlich wieder schiss, doch musste scjhon etwas schmunzeln als ich den Fahrer erkannt habe, der hat mich da zum 2. mal angehalten^^
    (von insg. 5 mal oder so inerhalb eines jahres..--bis jetzt NUR positive erfahrung mit polizisten!!)


    erster Satz: Heißes Teil haste da!!
    naja papiere gezeihgt usw, udn dann rückte er mit dem eigendlichen anhaltegrund an..
    er nimmt an das ich die maschine nicht fahren darf, da mein Fürhrerschein (M) ja nur für 45km/h ist........!
    man darf das Teil nur fahren wenn man einen umgeschreibenen DDR schein hat, oder eben einen 125er Führerschein..
    Er miente ich sollte mich mal am straßenverkehrsamt erkundigen..!
    naja gab keine Strafe oder so, wollte er mir nur mal sagen^^



    Achja, er meinte noch \"und nochwas, auch wenn du untertourig fährts, jeder mti ETWAS Ahnung erkennt das da Kraft hintersteckt..\"
    hehe... und ich solle mein moped immer schön abschließen^^



    Naja ich werd mir mal das Teil da ausdrucken wo GENAU steht das ich die fahren darf:-)
    mfg

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

  • und du willst en größeren motor :eek: ...man man man...aber mach nur...wenn du das alles so unauffällig machst wie jetzt geht das sicher :b_wink: ...also doch en 105er N von RT? :biglaugh:

  • falls du mal \'ne ABE vom KBA bekommen hast, da gibt es einen Anhang bezüglich der benötigten Fahrerlaubnis, da steht mit Gestzestexten eindeutig, dass der 4er (alt) und die M (neu) ausreichend sind

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Hallo!


    Brauchst dir keine sorgen machen...


    Unzwar:


    Laut FEV §6 dürfen Kleinkrafträder mittlerwile nur 45 km/h fahren. Das ist ja erstmal richjtig. Aber laut §72 Abs. 2 StvZo dürfen Kleinkrafträder, zugelassen vor 2002, 50 km/h fahren.


    Man hat allerdings für die DDR fahrzeuge eine gesonderte Regelung im zuge der Staatenvereinigung getroffen.


    Klausel über die Simson Schwalbe im Einigungsvertrag:
    EinigVtr Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III


    2.Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: (...)
    2. STVZO
    (...)
    (21)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    (...)


    Also, wenn er dich das nächste mal anhällt kannste ja mit deinem neu erworbenen wissen glänzen!

  • Zitat


    Original von alexR:
    ...
    genau sowas habe ich gesucht..!
    danke!!



    genau sowas hast du zu deinem abe-auszug vom kba dazubekommen!
    immer schön inne tasche haben und bei GENAU solchen situationen rauszotteln und dem besserwisser unter die nase halten! :b_wink:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

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