MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten

  • Ich möchte hier noch einen Punkt ansprechen: Wenn ihr Bilder aus dem Internet oder aus Printmedien nehmt, vergesst bitte das Urheberrecht nicht. Gut wäre es, "geklaute" Bilder zu verfremden und bei demjenigen, wo man das Bild her hat, anzufragen, ob es verwendet werden darf.
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  • Hallo Zusammen,


    Grundsätzlich ist die ganze Geschichte ziemlich einfach. Bei einem Lenker bekommt man einen Zettel mit: selten eine ABE, normalerweise ein Teilegutachten und ganz früher auch mal einen Prüfbericht. Auf diesem Zettel steht jeweils genau, was man damit zu tun hat. Bei einer ABE z.B. garnichts oder Anbauabnahme, bei einem Teilegutachten immer Anbauabnahme und bei einem Prüfbericht eine Abnahme nach § 21 StVZO, so sie noch möglich ist (hier lieber aktuelle Papiere von der Homepage des Lenkerherstellers downloaden)


    Nach der erforderlichen Anbauabnahme bei TÜV / Dekra / GTÜ / KÜS etc. steht ebenfalls auf der Bescheinigung, was man nun zu tun hat:


    Beispiele:


    a. man muss sofort zur Zulassungsstelle (Beispiel: Fahrzeugart hat sich geändert, Steuer- Versicherungs- oder Fahrerlaubnisrelevante Dinge haben sich geändert, z.B. Ümrüstung von Kleinkraftrad zur Mofa) Platzprobleme auf dem "ABE - Kärtchen" des Fahrzeuges gibts keine, ggf. gibts dafür Anlageblätter, die angeheftet + gesiegelt werden, oder die Zulassungsstelle stellt ein neues Kärtchen aus.


    b. man muss nicht sofort zur Zulassungsstelle, sondern erst bei nächster Befassung, (Beispiel: Es haben sich Dinge, welche in Ziff. 1-21 der Zulassungsbescheinigung genannt sind, geändert, z.B. Anhängekupplung angebaut, Länge, Breite, Höhe, Gewichte soweit nicht a. betroffen ist) dann ist das wirklich auch so gemeint, wenn man die nächsten 10 Jahre dort nix zu tun hat, muss man auch nicht dahin. ---> Einfach den Zettel mitführen oder sicherheitshalber an die Fahrzeugpapiere tackern und gut is.


    c. man muss garnichts veranlassen Beispiel: Es haben sich Dinge aus der ehemaligen Ziffer 33 des Fahrzeugbriefes bzw. heute aus der Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung geändert, z.B. Front- oder Heckspoiler angebaut, etc, dann ist das ebenfalls so gemeint. Man führt die Bescheinigung über die Anbauabnahme mit und hat damit seinen Pflichten Genüge getan.


    Für alle "Zettel" gilt wie immer: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


    Gruss von Frank



    Was da zitiert wurde, ist eine Übergangssache, die eigentlich nur für wenige Tag oder vielleicht eine Woche gedacht war, - nicht bis man vielleicht irgendwann in ein paar Jahren ´mal zufällig wegen irgendetwas anderem auf der Behörde zu tun hat. Das ist nur "spätestens".

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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