So, da es oft Anfragen per pn und E-Mail an mich wegen der ABE\'s und Gesetzestexte gab, möchte ich sie hiermit alle in einem Thread veröffentlichen:
Zuerst die ABE für zweifach verstellbare Mz Stoßdämpfer in Originallänge. Die ABE ist in vollem Umfang gültig, auch wenn der Antragsteller unbekannt bleibt. Ich selber hab nun schon etliche Kontollen hinter mir, in denen ich diese ABE gezeigt habe und immer wieder erstaunte Gesichter bei der Polizei auslöste. Die ABE gilt nur für die unterschiedlichen Typen der S51 und sie weist den originalen Zustand auf, in dem ich sie damals erhalten habe. Ich weiß davon, dass sie auch durch einige User des Forums bereits so umgeändert wurde, dass andere Fahrzeugtypen eingegliedert wurden, durch Nachbearbeitung am Computer. Davon distanziere ich mich aber, weil es Urkundenfälschung ist. Wer das tun will ist auch selbst dafür verantwortlich.
http://home.arcor.de/artishocks2/ABE1.jpg
Als zweites habe ich hier einen Text über die Richtlinien von Radabdeckungen, die auch für die simson gelten. Damit kann man z.B. ein mehrteiliges Schutzblech oder ein Schwingenschutzblech gut rechtfertigen. 100%ige Sicherheit hat man damit aber nicht. Ich habe es immer mit dabei und bis jetzt hat die Polizei nichts zu meinem Schwingenschutzblech gesagt, weil ich die Maße auch eingehalten habe.
http://home.arcor.de/artishocks2/Schutzi.jpg
Als drittes habe ich hier den Text über die Gültigkeit von E-Nummern und die daraus folgende Eintragungsbefreiung für korrekt gekennzeichnete Teile. Auf dieses Schreiben verzichte ich auch bei keiner Fahrt, denn es hat mir schon mehrmals geholfen die Polizisten davon zu überzeugen, dass mit E-Prüfzeichen versehene Blinker, Rücklichter, Spiegel, Auspuffanlagen und andere Teile zulässig sind, weil sie nicht eingetragen werden müssen. Bei jeder Kontrolle wollte mir die Polizei nicht glauben, dass meine Blinker bzw. mein Rücklicht zulässig sind. Mit Hilfe dieses Schreibens war der Nachweis möglich.
http://home.arcor.de/artishocks2/Auspuff.jpg
Weiterhin habe ich hier noch einen Zettel für einen Bing-Vergaser. Auch dieser Zettel sollte bei einer derartigen Verbauung mitgeführt werden, da es doch einige Polizisten gibt, die sich über die untypische Vergaserform beklagen und mit diesem Bauteil nichts anzufangen wissen. Das Schreiben gilt natürlich nur für originale und unveränderte Vergaser .
http://home.arcor.de/artishocks2/BING.jpg
Zu guter Letzt gibts hier eine Übersicht über alle Dinge, die man legal an an vielen Simson Modellen umbauen kann. Dazu ein foruminterner Link, in dem alles näher erläutert wird. Bei konkreten Fragen bitte den Verfasser des Threads und nicht mich kontaktieren.
http://www.simsonforum.de/apbo…tart=1&seuser=&sepost=#10
Ich hoffe, dass euch diese Schreiben vor Mängelscheinen oder hohen Strafen mit Punkten bewahren können. Allgemein kann ich keine Garantie geben, dass diese Schreiben auch wirklich im Falle eines Falles helfen können eure Mängelliste zu verkleinern oder spezielle Umbauten zu legalisieren. Ich distanziere mich auch von dem Inhalt der Schreiben, denn sie geben einen nicht von mir verfassten Inhalt wieder. Ich verweise hiermit darauf, dass sie, wenn überhaupt, nur in dem originalen Wortlaut gültig sind.
Grüße, SSC