Hneuestem nicht mehr. Mein DEKRA-Prüfer sagte mir, dass es seit diesem Jahr eine Anweisung gibt, die genau diese 21er Abnahme für Austauschrahmen mit Nummer verhindert. ???
Ich glaub der Prüfer erzählt dir was von der Märchenwiese.....
Wäre was ganz neues das Prüfer da hinterher kommt, ob die FIN zum DDR Austauschrahmen, ein Reimport oder einen DDR-Modell gehört.
Den Prüfer haste was vom Ersatzrahmen erzählt, daher wird er es wissen, oder ?
Das es eine Anweisung geben soll, keine FIN Übertragung auf MZA- Nachbau- Ersatzrahmen zu machen, weil kein Fertigungsgutachten zu diesen gibt, das haben sie mir auch erzählt und daher ist mir die FIN Übertragung abgelehnt worden.
Nur komisch das offenbar andere Prüfstelle/Prüfer davon nichts wissen und es machen.....
Du hast aber kein MZA Nachbau Ersatzrahmen, sondern ein originalen DDR Rahmen, abgesehen davon lese mal was TommyMaul dazu geschrieben hat, ich hatte es ja bereits verlinkt.
Geh mal zu einer anderen Prüfstelle oder TÜV oder frag mal TommyMaul ,
ob bei ihm die 21er Abnahme zur Erlangung einer BE machen lassen kannst.
Wie schon gesagt, hier bei mir wird mir auch von einen Prüfer was von Anweisungen erzählt daher ist nicht machbar usw. und der nächste Prüfer macht es.......
Genauso auf der Zulassungsstelle, da meinen Mitarbeiter/in sie haben die "Anweisungen" von den da wohl nicht alle was mitbekommen.......
Hier wollten sie Nachweis das es in der DDR gelaufen ist (den hättest du ja mit der rosa Versicherungskarte) ohne den gibt es keine 60km/h mehr, wäre eine Anweisung. Komisch davon war paar Monate später, kein Wort davon, Gutachten abgestempelt und gut.
zu 2. ja - das mit dem Typenschild wurde mir bestätigt - es muss nur eines am Rahmen vorhanden sein.
Da steht "....Typschild sind Original aus DDR-Produktion" und nicht ein nachgefertigtes
Wie willsten das beweisen was dir jemand am Telefon gesagt hat und das nach über 25 Wochen später auch noch,
davon weiß keiner mehr was und so ist das dann auch garantiert nicht gesagt wurden, siehe das was auf der KBA-Seite steht, bekommste dann zu hören.
Ganz abgesehen davon, durch Verbau eines Ersatzrahmen ändert sich nun mal nicht der Fahrzeugtyp, es bleibt eine S50 N Baujahr 75.
Deswegen müsste dir das KBA , wenn sie eine eine Zweischrift geben, mit neueren FIN als S50, Baujahr 1975, so wie sie jetzt ist.
(Da bist du schon telefonisch, so wie ich das verstanden habe, abgeblitzt, obwohl die nachkommen das es Ersatzrahmen ist)
und nicht zum Ersatzrahmen ein neues Fahrzeug erfinden, was es so nie gegeben hat.