Sind das Simson's aus Ungarn ?

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  • Geht Problemlos, aber nur bis Baujahr 89 wenn mich nicht alles täuscht

    Da tauscht dich nichts :biglaugh:

    Bis Baujahr '85 oder '86 braucht man keine AU, das würde das ganze TÜV Prozedere erleichtern.

    Das stimmt nicht.


    Eine AU (Abgasuntersuchung) wäre nicht das Problem.

    Umschreibung einer S50/51 auf LKR in Verbindung mit mit Hubraum- und Leistungssteigerung, das geht im Prinzip nur bis einschließlich Bj1988, da ab Bj1989 wird ein Abgasgutachten benötigt wird.

    Das bei jeder Leistungssteigerung, erforderlich, von daher geht im Prinzip ab Bj 1989 da nur eine Leistungssteigerung auf 70ccm 4,1kW ,

    also den Serien M741 Motor, weil es für diesen Motor das nötige Abgasgutachten gibt. Simson benötigte das ja selber um eine Zulassung dafür zu bekommen.

    bis 1984 duften die auch lauter sein als eine 1985 Simson

    Auch das stimmt nicht.


    Ich zitiere mal

    "Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von ≥80cm³ sind folgende Fahrgeräuschwerte einzuhalten:

    bis 01.10.1983 ≤ 84 dB(A) ab 01.10.1983 ≤ 80 dB(A)

    Für Fahrzeuge <80cm³ bis 01.10.1983 84dB(A), ab 01.10.1983 und vmax <80km/h ≤ 75dB(A), ab 01.10.1983 und vmax ≥80km/h ≤ 78dB(A)"

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