Hii und Hallo alle miteinander 0),
mein kumpel hat sich eine Simson S51 gekauft, nachdem ich ihn endlich von meiner überzeugen konnte. Da er mit seinem alten Yamaha geschwür nur probleme hatte.
Allerdings wurde er nun von dem, verkäufer, der anfangs einen recht guten eindruck gemacht hat doch sehr übers ohr gehauen.
Laut Verkäufer müssten nur kleinigkeiten gemacht werden, aber wenn nicht einmal ein luftfilter vorhanden ist, der falsche vergaser verbaut wurde (wenigstens isser nagelneu: aber laut internet nur für Kr reihe geeignet
) und die Sitzbank mit einem strick befestigt ist, sind das für mich nicht nur KLeinigkeiten.
Nun habe ich bedenken dass das Moped vielleicht geklaut ist und rate meinem Kumpel erst einmal die Papiere vom Kba anzuvordern. Doch leider wissen wir nicht alzu viel über das Moped. Angeblich soll es eine S 51 N sein, aber die hatte doch keinen schalter für blinker und hupe etc. vormontiert oder?. weiter hat diese Simson 4 gänge und nicht wie es bei S51.de steht das dass N-modell nur 3 hat.
Nun wollte ich wissen was ist bei kba.de bei dem formular mit: Alle Angaben gemäß Typschild:, gemeint?
Weiter was müssen wir bei der Zündung angeben? Wir wissen nur das eine 12volt zündspule verbaut ist.
Meint ihr es handelt sich dann um eine Schwunglichtzündung? oder wie können wir feststellen das es sich um eine elektronikzündung handelt?
Später möchte das Kba bei ihrem formular wissen, was für eine Batterie verbaut ist. Allerdings hat das moped zurzeit keine batterie, bedeutet dass das wir dann noch eine batterie verbauen müssen?
UNd bei höchstgeschwindigkeit müssen wir dann 60kmh angeben oder?
Überprüft die Polizei das eig. wenn man angehalten wird ob das Moped geklaut ist?
vielen dank
Mfg