Beiträge von Fellini

    @ Schwalbencruiser


    das Schreiben, das ich von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten habe, zeigt oben rechts die Telefonnummer der Vermittlung.
    Das Schreiben ist ja persönlich des zuständigen Staatsanwaltes, somit weißt den Namen (schau wer das Schreiben unterschrieben hat). Vielleicht steht auch i.A., aber diese Information hat Dich nicht zu interessieren.


    Dann ruf bei der Vermittlung an und lass Dich verbinden, evtl. hat er keine Zeit, dann fragst einfach nach, wann es geht.


    Mein Staatsanwalt war offen und ehrlich. Aber wie schon früher gesagt, er darf keine Rechtsberatung machen. Er wird Dir nicht sagen, wie Du Dich verhalten sollst.

    Hallo,


    ich wusste gar nicht, dass man so emotional mit Gesetzestexten um sich werfen kann.


    Aber es gibt eine gute Nachricht: ich habe heute wieder einen Brief vom Staatsanwalt erhalten. Ich zitiere:


    Das Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen habe ich gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt, weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an Ihrer strafrechtlichen Verfolgung besteht.


    Im Wiederholungsfall (also wenn ich wieder eine Blankoerlaubnis ersteigere) können Sie mit einer nochmaligen Einstellung des Verfahrens nicht mehr rechnen.


    Danach wird mitgeteilt, dass die Blankobetriebserlaubnis „außergerichtlich“ eingezogen wird und weitere Erläuterungen über Fristen.


    Somit wird jetzt nicht geklärt, ob ich wirklich schuldig bin, da das Verfahren eingestellt wird. Aber falls es zu Verfahren gekommen wäre, so wäre meine Strafe sehr gering gewesen. Das bedeutet aber auch, dass nicht geklärt ist, ob der Erwerb eine Blankobetriebserlaubnis, ob für Sammlerzwecke oder nicht, eine Strafttat ist (was für Konsequenzen das Ausfüllen einer Blankobetriebserlaubnis hat, wird hier nicht besprochen). Die Rechtslage ist unklar.
    Auf jeden Fall werde ich kein Betriebserlaubnis mehr ersteigern, denn dann wird das Verfahren nicht eingestellt. Aber ich muss hier hinweisen, dass ich Glück hatte, dass es bei anderen in einem ähnlichen Fall nicht auch automatisch zum Einstellen des Ermittlungsverfahrens führen muss.


    Aber was mit Sicherheit festgestellt werden kann:


    Der Erwerb von einer Blankobetriebserlaubnis kann zu einem Ermittlungsverfahren und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.


    Oder anders formuliert: es kann sein, dass man sich durch die Ersteigerung einer Betriebserlaubnis strafbar gemacht hat. (die Verurteilung findet durch einen Richter statt nicht durch den Staatsanwalt)


    Also lasst die Finger von den Dingern, nicht jeder Staatsanwalt stellt ein Verfahren so schnell ein. Nicht darauf verlassen, nur weil ich jetzt davon gekommen bin, dass jeder davonkommt. Ich habe mit dem Staatsanwalt länger telefoniert, bevor ich eine schriftliche Erklärung abgegeben habe. Meine Hauptentlastung war: ich habe die Betriebserlaubnis nicht ausgefüllt!!!!!
    Den Staatsanwalt hat es nicht interessiert, ob ich das Dokument für Sammlerzwecke gekauft habe oder nicht!!!
    :rotate:

    So ich habe das StGB durchgelesen und wie schon Enduro festgestellt hat, gibt es bei §275 einen Verweis zu §149 Absatz 2 und 3, wo wirklich eine Lösung für Problem steht.


    Deswegen zitiere ich nun kurz die zwei relevanten § für diesen Fall:
    (§275 Absatz (1) Nr. 3 wird mir vorgeworfen)

    § 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen


    (1) Wer eine Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet, indem er


    1 . Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,
    2. Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, die zur Herstellung von amtlichen Ausweisen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder
    3. Vordrucke für amtliche Ausweise


    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überläßt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. (Dies hat Gollmann256 zu befürchten)
    (3) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (evtl. meine Rettung)



    § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
    (2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig die Ausführung der vorbereiteten Tat aufgibt und eine von ihm verursachte Gefahr, daß andere die Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder die Vollendung der Tat verhindert und die Fälschungsmittel, soweit sie noch vorhanden und zur Fälschung brauchbar sind, vernichtet, unbrauchbar macht, ihr Vorhandensein einer Behörde anzeigt oder sie dort abliefert.


    (3) Wird ohne Zutun des Täters die Gefahr, daß andere die Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abgewendet oder die Vollendung der Tat verhindert, so genügt an Stelle der Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 1 das freiwillige und ernsthafte Bemühen des Täters, dieses Ziel zu erreichen.



    Ein wenig Juristendeutsch, das hoffentlich auch anderen weiterhilft, die in der gleichen Situation sind.
    Eigentlich kann man nur jedem raten, der eine Blankobetriebserlaubnis ersteigert, gekauft oder sonst wie erhalten hat, diese den Behörden freiwillig abzuliefern.
    Der Fall wird natürlich komplizierter, wenn man die Blankobetriebserlaubnis ausgefüllt hat.

    Vielen Dank für die Tipps.


    Einen habe ich mir besonders zu Herzen genommen, ich habe mit dem Staatsanwalt gesprochen.
    Er darf zwar keine Rechtsberatung machen, das hat mir ausdrücklich erklärt. Aber er hat mir durch die Blume ein paar Tipps gegeben. Ich habe ihm meine Situation geschildert und er hat mir erklärt, dass ich ihm das so wie ich es geschildert habe, schriftlich mitteilen soll, das würde auf jeden Fall entlastend wirken.


    Wichtig ist festzustellen, es wird erst gegen mich ermittelt, ob es überhaupt zur Anklage oder zu weiteren rechtlichen Schritten kommt, ist noch unklar.


    Im Gespräch gab es einen wichtigen Punkt, auf den der Staatsanwalt angesprungen ist, ich habe die Blankobetriebserlaubnis nicht ausgefüllt und somit nie benutzt. Zu meiner Entlastung soll ich diese unbenutzte Erlaubnis eingeschrieben zur Staatsanwaltschaft schicken. So kann ich den ersten Teil des Vorwurfes „die Fälschung amtlicher Ausweise vorbereitet zu haben“ entkräften (unschuldig bin ich deswegen noch lange nicht). Aber die Beschaffung amtlicher Vordrucke hat bei mir nicht zur Fälschung geführt.
    Indirekt (wie gesagt, er darf keine Rechtsberatung machen) habe ich interpretiert, dass die zu erwartende Strafe geringer sein wird als die Kosten des Anwalts (aber vielleicht interpretiere ich da zuviel). Jedenfalls geht es dem Staatsanwalt weniger um mich als um Gollmann256.


    Ich werde heute mal das StGB studieren bevor ich einen Brief an den Staatsanwalt sende.

    Am 24.5. habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Es wurde angekündigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird.


    Was habe ich getan?
    Am 18. Juni 2006 habe ich von dem Ebayverkäufer „Gollmann256“ eine Blankobetriebserlaubnis ersteigert.
    Aber nachdem ich hier im Forum die Beiträge über die Betriebserlaubnis von Ebay gelesen habe, habe ich sie nie verwendet, sie steckt unbenutzt in einer Schatulle.


    Nun wird mir aber von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „eine Fälschung amtlicher Ausweise vorbereitet zu haben,“ indem ich Vordrucke für amtliche Ausweise verschafft habe.


    Vergehen, strafbar nach §275 Absatz 1 Nr. 2 StGB


    Hat jemand auch schon so ein Schreiben erhalten?
    Wenn ja, wie hat er sich verhalten?
    Ich habe eine Rechtsanwältin angerufen, die sich darum kümmern würde, sie verlangt aber dafür € 450.-, die ich nicht habe.
    Handelt es sich um eine Bagatelle oder soll ich das ganze sehr ernst nehmen?
    Ich habe 4 Wochen Zeit mich zu äussern.

    Hallo zusammen,


    ich muss hier ein wenig Werbung für mich selber machen. Ab morgen kommt mein erster Film ins Kino.


    [f3]Das Wahre Leben - mit Katja Riemann, Uli Noethen, Hannah Herzsprung u.a.[/f3]


    Es handelt sich um einen kleinen, tragischkomischen lowbudget Film. Ich habe fünf Jahre von der Idee bis zum Kinostart dafür geblutet und musste viele ökonomische Einbussen hinnehmen. (Übrigens die Schauspieler haben auch sehr wenig verdient, glaubt man gar bei den Namen). Also würdet Ihr mich glücklich machen, wenn Ihr ins Kino geht.


    Wenn jedoch jemand irgendwo eine Simson im Bild sucht, den muss ich leider enttäuschen, Hannah Herzsprung fährt eine alte Vespa. Erst nach diesem Film, nach den vielen Problemen mit der Vespa, bin ich Schwalbefan geworden. Hätte ich das vorher gewusst, wäre die Vespa eine Schwalbe.javascript: nix()


    Aber ich will gar nicht zuviel verraten, geht doch auf die Links.


    http://www.lebenderfilm.de

    oder unabhängig:

    http://www.kino.de/kinofilm.ph…6a4aee7cc1c2611920072b8d0

    http://www.kino-zeit.de/filme/…6499_das-wahre-leben.html

    http://filmz.de/film_2007/das_wahre_leben/links.htm

    http://www.cinema.de/filmvorsc…typ=inhalt&film_id=660129



    Oder absurdes:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.



    Also bitte geht in den Film und sagt es allen weiter,

    Fellini