Beiträge von abcdefghijh3

    Erst einmal Danke für die Auskunft! D.h. laut deiner Liste sind quasi alle S51 von 5231100 bis 5231109 Silberne Enduros? Sehr Mysteriös. Ich glaube ich hab daheim noch so eine Art Check-Heftchen rumliegen das man damals beim Kauf bekommen hat. Ich weiß nicht mehr genau was da alles drin steht, aber ich meine da stand zumindest das Datum der Erstzulassung (07.1983) und Unterschrift des erst Käufers drin. Eventuell steht da ja auch was zum Typen.


    Vom Vorbesitzer ist das Moped mit Rahmen ohne Enduro-öse gekommen. Auch beim KBA hab ich vor 2 Jahren die Nachschrift der ABE als B 1-4 beantragt und erhalten. Das würde ja bedeuten das jemand irgendwann einmal den Rahmen gewechselt hat. Ich habe besagten Rahmen noch daheim rumliegen. Lässt sich da irgendwie erkennen ob das ein Nachbau oder Original ist?


    Und darf ich fragen was genau das für eine Liste ist die du da hast?

    Entschuldige die spät Antwort. Anbei ein Bild vom Typenschild. Original dürfte das eine B 1-4 sein. Der Rahmen ist mittlerweile ein Enduro Ersatzrahmen, da ich im Mai einen Unfall hatte.

    Ich denke mal es reicht die letzte Ziffer zu zensieren. 523110x


    Wenn wir schon dabei sind. Ich hab mich schon immer gefragt warum man die letzten Ziffern zensieren soll? Was für schaden könnte jemand damit anrichten? Und hätte man überhaupt etwas zu befürchten, wenn man wie ich Papiere von der Zulassungsstelle hat und nicht mehr den KBA-Wisch?

    LG


    Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. [...] Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.

    :kopfkratz:

    Für mich liest sich das so, dass weder bei 19er noch bei 21er so eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wird

    Zitat von ckich

    Glaube ehr das es fehlenden Wissen der Mitarbeiter/in im Amt liegt.

    Da wird was dran sein. Als ich damals dort war nachdem die Dekra den Umbau abgenommen hat, wollte mir die Dame beim Amt weismachen, man müsse auch mit gültiger KBA BE das Moped bei der Zulassungsstelle "registrieren" lassen. Prompt beim KBA nach gefragt und war natürlich völliger Unsinn.

    ZT Telegabel, SFW Bremsscheibe, SFW Handbremspumpe, SFW Bremssattel mehr nicht. Auf dem angetackerten Blatt steht nur der Bremssattel drauf, da hat die eine Seite ganz knapp nicht gepasst. Ich nehm an die 21er war bei mir aufgrund der SFW teile nötig. Wenn ich mich recht entsinne war letztes Jahr als das umgebaut wurde kein Komplett-Set von ZT lieferbar, nur Telegabel + 260 mm Scheibe. Ich wollte aber die 220 mm die auch bei der s53 verbaut wurde, um halbwegs original Optik beizubehalten.

    Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. Teil 1 und gleichzeitig Teil 2 bei zulassungsfreien Fahrzeuge ist z.B. die KBA BE. Und darauf wird nichts ausgestellt bzw. drauf geschrieben. Die Prüforganisationen haben die in dem Falle ( Gutachten / Kärtchen ). Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.


    "Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus"

    Und warum habe ich dann son Teil https://images.app.goo.gl/mSwHMZiNpjXgn6bs5

    von der Zulassungsstelle erst ausgestellt bekommen ? :kopfkratz:

    Ich habe das selbe wie ckich bei der Zulassungsstelle bekommen. Siehe Bilder: