Wäre auf Fotos der Umbau denn wirklich erkennbar?
Die Farbe kann nicht das Problem sein.
Wäre auf Fotos der Umbau denn wirklich erkennbar?
Die Farbe kann nicht das Problem sein.
VolkmarPruefer : Es wird suggeriert der geistige Schöpfer des genannten Modell's zu sein.
Da wundert es nicht, wenn man auf die Schippe genommen wird.
... ist noch nicht mal geklärt ob das überhaupt verboten ist 2 ABE's zu besitzen, ich halt das für Schwachsinn, selbst in der KBA FAQ steht doch drin das die originalen DDR Papiere ihre Gültigkeit nicht verlieren, also warum soll das verboten sein?
Das ist jetzt hart. Der Eine und auch der Andere hier wünschen sich so ein Verbot von Herzen.
Mal abgesehen das die neue KBA-Seite noch bescheidener gewunden.
Als wenn du ein beantragst und hast den original-Schein noch, geht es schon los mit den nicht wahrheitsgemäß ....
Wahrheitgemäß wären die Angaben im Onlineformular trotzdem, da der Beantragende im Formular nicht bestätigt, seine Papiere verlohren zu haben.
... wenn du ein beantragst und hast den original-Schein noch, geht es schon los mit den nicht wahrheitsgemäß ....
Es nicht erlaubt das man zwei BEs bzw. Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis, für ein und das selbe Fahrzeuge hat.
Man kann ja auch mal etwas verliehren und später wieder finden.
@ IndiGP:
Falls du noch mitliest, mal noch zwei Fragen dazu:
Passiert das auch an kühlen Tagen?
Wieviel km hat deine Garintur drauf?
Könnte das Geräusch vom Primärtrieb kommen?
Das glaube ich nicht, da es auch ohne Kraftübertragung auftritt.
ja klar. aber jetzt geht der Zamper los..........Bilder machen, einschicken......Und was wenn die Herrschaften zu der Meinung kommen, daß das nich echt ist???? Dann is Kagge am Dampfen. Von den Kosten mal ganz abgesehen
Mal sehen wie es aus geht.
Falls es nicht glatt läuft dann berichte ich euch.
Viele Grüße
Frank
Blödsinn, mit 40 Jahre alten Moped kommst dir ja auch nicht komisch vor. Is ne unnötige Aktion.
Ich hatte mal in anderer Angelegenheit einen unangenehmen Kontakt mit jungen Polizisten. Diese waren zwar sehr motiviert aber ungenügend geschult.
Ich komme mir komisch vor mit den 40 Jahre alten Papieren unterwegs zu sein.
Und außerdem, doppelt hält besser.
Wo steht denn, dass du offiziell 60 fahren darfst? Oder hab ich grad n Beitrag übersehen?
Aber mal rein logisch betrachtet, darfst du erst 60 fahren, wenn du die ABE vom KBA hast.
Moin,
bin ganz neu hier und lese interessiert mit.
Habe letzte Woche KBA-Papiere beantragt. Ich fahre zur Zeit mit der DDR-KTA-Betriebserlaubnis herum. In dieser BA sind 60km/h eingetragen.
Wenn es nach simson-kassel84 ginge, dann dürfte ich wohl keine 60km/h fahren?
Bin gerade etwas verwirrt.