Die 60 km/h Regelung ist doch nicht an bestimmte Bundesländer gebunden.
Beiträge von Kultmoped
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Listen ham die nich! Das kommt jetzt ganz auf deine Genitalität und die Bilder an, die du denen schickst
Alles gut. KBA-Papiere sind da.
Viele Grüße
Kultmoped
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Nach dem was ich hier dem Forum entnehmen könnte, wäre es keine Reimport. Aber man weis ja nie.
Zweitschrift wird beantragt.
Vielen Dank
Kultmoped
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Hallo zusammen,
ich würde gern euer geballtes Wissen in Anspruch nehmen:
Macht es Sinn für eine S51B2 Bj.81 mit der FIN 49018XX die Zweitschrift beim KBA zu beantragen?
Könnte es ein evtl. doch Reimport sein?
Vielen Dank
Kultmoped
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Wer den Kniefall vor dem KBA macht, ist meist auf das 21-er angewiesen.
Ich empfehle da etwas Verwaltungsrecht.
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Ich sehe im KBA eines Bundesbehörde, welche einer Aufsicht unterliegt.
Freiwilligkeitsakt hätte den Beigeschmack von Willkür.
Gern mehr Selbstbewusstsein wäre mein Moto.
Viele Grüße.
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Wurde nun abgelehnt, da wohl das Typenschild nicht original ist.
Da würde ich mal nach der angewandten Rechtsnorm fragen.
Viele Grüße
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Ein MZA Zylinderset kostet nicht die Welt.
Einmal neu, richtig gemacht und gut ist.
VG
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Ich würde mal den Durchmesser der Trommel messen.