Ja nee. Wenn dein Kumpel im Besitz der gestohlenen Ware ist und sie abtritt oder veräußert ist das Hehlerei. Auch die Inbesitznahme der gestohlenen Ware. Ob das nun deine ist oder nicht dürfte keine Rolle spielen.
Das hast du falsch verstanden. Mein Kumpel ist der rechtmäßige Eigentümer, der bestohlen wurde. Wenn er jetzt keine Lust mehr hat, sich sein Eigentum zurück zu holen - hätt ich da schon irgendwie bock drauf