Beiträge von ckich

    Damit dir auch glasklar ist, das du gemeint bist.


    Das kannst du im Beitrag 131nachlesen und den davor, damit klar ist um was es ursprünglich ging.

    Achso, der Zettel ist allgemein gültig? Hier bei uns hängt so ein Zettel zb nicht.


    Wie schon sooooo oft geschrieben wird es überall anders gehandhabt. Das könnte man auch einfach mal akzeptieren und nicht jedes Mal auf neue hinterfragen.

    Du solltest erstmal, das was ich geschrieben hatte, richtig lesen und das gelesene auch verstehen,

    eh du irgend Sen... äh Kommentar, ab gibst. :i_troest:

    Wie gesagt, mit der Ausstattung habe ich die Simson gekauft.

    6V ist es aber sicher, eine 35Watt Spule für Scheinwerfer habe ich vor kurzem selbst erst eingebaut, da die alte kaputt ist und bereits eine 35Watt Birne drinne war.

    Unterbrecher kann ich sicher sagen, dass drin ist, weil ich den schon tauschen musste, also ist keine SLEZ 8305 drinne

    Schaut von der Zündung her wie eine B1 aus.

    Intersannt wäre da jetzt noch die Nummer auf der Ladeanlage hinter dem Zündschloss.


    Eine 4Ah Akku ist zu klein für eine mit 2x21W Blinkern

    Ja und die 6V U-Zündung hat normal 25W Scheinwerfer weil da eine 25W Lichtspule verbaut ist, warum da nun eine eine 35 W Bilux verbaut hat, kann man nur spekulieren.

    Das eine 6V 35W Lichtspule mit der Magnetisierung eines Polrades von eine 6V U-Zündung zusammenpasst, da habe ich gewissen zweifel.


    etzt wissen wir das deine S51 entweder keine B 2-4 ist und die Papiere demnach nicht echt sind wenn da B 2-4 drin steht, oder die Papiere sind echt und ein Vorbesitzer hat die gesamte Zündung auf eine U-zündung umgebaut. Das macht aber in meinen Augen mal so überhaupt keinen Sinn.

    Na es gab und gibt Leute stehen auf U-Zündung weil sie meinen, die kann man jederzeit am Straßenrad reparieren.

    Genau so einen kannte ich in meiner Jugend, der hat eine nagelneue B2 auf U-Zündung umgebaut.

    Dreimal darfst raten wer auf Touren liegen wegen Zündungsprobleme geblieben ist und das nicht nur einmal.


    Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, der Antragsteller hat einfach eine Zweitschrift für eine B2 beantragt,

    zu den Zeiten noch, wo das KBA nicht wirklich was geprüft hat.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Bisher gilt die Vorgabe ja für alle Fahrzeuge, die in der ehem. DDR erstmalig zugelassen wurden.

    Das ist richtig .


    Aber die 50/60km/h Problematik gibt es beim SR1/2 nicht , weil V-max 40km/h ist.


    Allerdings gab es mal Zeiten wo das KBA es nicht genau genommen hatte und auch Zweischriften für S50/51, Schwalbe, Star Reimporte ausgestellt hat.



    Zitat

    Es wurden genügend Fahrzeuge exportiert. Selbst die Fahrzeuge der BRD vor 90 würden nicht dazuzählen. Selbst die S50/51 durften nur 50 fahren.

    SR1/2 ist V-Max 40km/h angegeben, daher hätten die sogar die BRD Vorschriften vor 1986 entsprochen, bis dahin durften die KKR

    nur 40km/h, daher mussten auch der Spatz (Neckermann-Spatz) oder die S51( Karl Lange StuttgartGmbH & Co KG ) die Importeure in die BRD geholt haben, auf 40km/h gedrosselt werden.

    Auch gab es bei diesen von der Ausstattung Unterschiede zum DDR Modell, wie ein Fahrradklingel statt Hupe, kein Bremslicht, kein Fernlicht.


    Ist den der SR1/2 überhaupt offiziell exportiert worden ?



    Aber selbst dann verlangt die zulassungsstelle keine ablehnung meines wissens nach.

    Hier ist es so, auch in Nachbarlandkreisen, auch sind mir Zulassungsstellen in anderen Bundesländer bekannt, wo es so ist.


    Wenn mit einen Ablehnungsschreiben kommst worin steht das es ein Reimport ist, wird nur eine BE mit 50km/h als KKR erteilt.

    Gibt es eine Ablehnung zb. wegen fehlenden Typenschild, dann hat man die Möglichkeit, eine mit 60km/h zu erlagen wenn man belegen kann, das das Moped in der DDR auf der Straße war.


    Kommst mit 60km/h Gutachten, kannst kein Nachweis erbringen bzw. es ist Reimport, kannst gleich wieder abtreten und neues 21er Gutachten machen lassen mit 50km/h.


    Es steht auch im Ablehnungsschreiben das der erste Weg zur Zulassungsstelle sein sollte um abzuklären ob und wie und was für eine BE für das Fahrzeug erlangen kann.

    Wer halt zu erst zu eine Prüfstelle geht, der läuft in Gefahr Lehrgeld zu zahlen, weil er ein zweites machen lassen muss.

    Mmh. Von einem Einbau einer 12V Batterie hat aber der TE nix geschrieben.

    Stimmt Das_Patrone0901 schrieb 12Ah und nicht 12V. :rotwerd:


    Sorry ich glaube ich muss mich entschuldigen spezeill bei @ Das_Patrone0901, was ich hiermit mache.

    Ja und da ist eine 6V mit 12Ah kein Problem, die ist ja auch original verbaut gewesen.


    Bei dem SR50 z.B. wird auf das verbinden der Batteriekabel

    zum Betrieb ohne Batterie ausdrücklich hingewiesen.

    1. hat der TE kein SR50.

    2. Stromführendes Kabel direkt auf Masse klemmen, kann nicht gesund sein, da fliegt jeder Sicherung wenn eine vorhanden ist.

    Edit: Ich habe einfach die Kabel der Batterie abgeklemmt und zusammengesteckt, damit es rein über die Spule läuft, warum auch immer funktioniert es mit batterie nicht.

    Wer kommt auf so eine Idee :rolleye:

    Erstklassigen Kurzschluss hast du damit gebastelt.

    Würde mich nicht wundern wenn damit die Ladeanlage zerschossen hast.

    Mit glück ist nur Sicherung geflogen.


    ist halt nun die Frage warum die andere Batterie vorher eingebaut worden ist.

    Weil die vorherige defekt war und diese der Besitzer hatte oder weil der Besitzer der Meinung war die 4Ah reichen oder oder.


    Keiner Rat, bitte lass eine neue Batterie von einer Fachwerkstatt einbauen.

    Eigentlich hat es mich überhaupt gewundert Papiere zu bekommen, das der Rahmen ein Ersatzrahmen aus 1971 ist. Übrigens dieser hat schon die Verstärkung an der Motoraufhängung, also stärkeres Material.

    Na beim SR1/2 gibt es die Problematik nicht mit den 50/60km/h

    Die würden gerne,bzw. reden gerne was der ostdeutsche Wähler hören möchte.

    Und genau deswegen ist die Brombeere auch auf diesen Zug aufgesprungen.

    Das dafür unsere "schöne" StVZO übern Haufen geworfen werden müsste und das nicht Simson KKR Besitzer dann damit kommen, wieso dürfen die, gleich recht für alle usw.

    Alles nur Wählerfang und heiße Luft, als ob dieser Staat nicht andere, wichtigeres sich kümmert müsste.