ÖSA bietet aber sehr lokal, nicht bundesweit an.
Beiträge von Rookie
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Adam Riese: €32,90.- / Unter 23: €79,90.-
Bei Adam Riese in der Teilkasko (alle Fahrer >23 Jahre: €55,90.-) auch bei Entwendung Selbstbeteiligung von €150.
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Daß
siehe Beitrag von MuZ.
Denke mal er kennt da die Gesetze, da er ja beruflich damit zu tun hat.
Daß Anhänger im Zugbetrieb über die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine (hier PKW) gedeckt sind ist ja korrekt - trotzdem benötigt man (zumindest hier) auch eine Haftpflichtversicherung (für die Fälle, in denen der Hänger abgekoppelt ist und beim Rangieren von Hand).
Und odien1972 muß sich vorher aktuell ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zuteilen lassen.
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den selben gedanken hatte ich auch gerade.
zum tüv kannst du mit versicherungsbestätigung fahren, aber nur auf direktem weg. voraussetzung ist allerdings, dass du papiere dazu hast. solltest du keine papiere haben, vergiss die ganze aktion. das möchtest du nicht bezahlen müssen.
So einfach ist das nicht.
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Also, Du benötigst das von der Zulassungsstelle vorab (aktuell!!!, nicht das alte) zugeteilte Kennzeichen und auch eine Haftpflichtversicherung (für die Fälle, in denen der Hänger abgekoppelt ist).
Trotzdem viel Spaß mit dem Anhänger!!!
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Ok, das wäre eine Möglichkeit.
Allerdings ist das Material wohl teilweise schon zu dünn.Könnte man nicht eine einseitig klebende Folie von innen gegen das Verdeck kleben- als so eine Art Innenhimmel, der dicht hält und das Material verstärkt?
Was haltet Ihr davon?Viele Grüße,
Rookie -
Hallo,
das Original-Verdeck an meiner Duo hat mehrere Risse, die von links nach rechts gehen.
Es ist auch schon relativ dünn und brüchig.Da ich das Verdeck gerne behalten und erhalten möchte, wollte ich nach Tips, Ideen und Erfahrungen fragen, wie man das am besten reparieren kann.
Viele Grüße,
Rookie -
Ausnahmeregelung gemäß Einigungsvertrag.
Genauso wie man mit einem Führerschein, mit dem man normalerweise nur ein Krad bis 45 (ältere 50) km/h fahren darf, per Ausnahmeregelung eine Simson mit 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit fahren darf, so darf man ohne Führerschein mit Geburtsdatum vor dem 1.3.65 oder mit Prüfbescheinigung, was normalerweise nur ein Mofa bis 25 km/h zuläßt, per Ausnahmeregelung eine SL1 als Mofa bis 30 km/h fahren.
Tja, und genau das steht eben leider nicht dort (man beachte die rot markierte Einleitung, die sich auf die Klasse M bezieht):Zitat
§76 Nr. 8 FeV§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.
Ergo:
Fahrerlaubnisrechtlich benötigt man Klasse M für die SL1, mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).Viele Grüße,
Rookie -
Das mit dem Stichtag 1.4.1965 betrifft nur Mofas, also Fahrräder mit Hilfsmotor (heute auch ohne Pedale), die nur bis 25 km/h fahren dürfen (Ausnahme die Simson SL1, die 30 fahren darf).
...
Ohne Führerschein und (aufgrund Deines Alters, wie ich) ohne Prüfbescheinigung darfst Du ein sog. "Leichtmofa" (Fahrrad mit Hilfsmotor bis zu 20 km/h, ohne Helmpflicht), ein Mofa (bis 25 km/h) und ein Simson-Mofa SL1 (30 km/h) fahren.
Die SL1 darf (nach meiner Meinung) fahrerlaubnisrechtlich nicht mit einer Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden, dafür benötigt man Klasse M.Viele Grüße,
Rook -
Die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung hast du mit, ja?
Ja.Zitat
Das "KOPIE" ändert gar nichts; hier kann genauso z.B. die bbH verändert worden sein. Dann haben wir nämlich eine Urkundenfälschung.
Davon war doch gar nicht die Rede.
Wenn man mit einer Kopie angehalten wird, erfolgt ja auch oft die Einladung, die Originalpapiere noch nachträglich vorzuzeigen." (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen..."
Wir sprechen hier immer nur von der Polizei.In welchen Fällen (und Bundesländern) gilt dies denn auch für einen Ordnungsamt-Mitarbeiter, der die Papiere sehen möchte???
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Auch eine Kopie hat einen urkundlichen Charakter. Selbst ein Bierdeckel, auf den der Wirt Striche macht, ist eine Urkunde, da auch dies eine verkörperte Gedankenerklärung ist, welche eine Beweiskraft im Rechtsverkehr hat.
Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung wird auch nie einer bekommen, der seine BE bloß kopiert oder einlaminiert ... http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Doch - solche Anzeigen gab es mehr als genug.
Google mal z.B. nach "kopie fahrzeugschein urkundenfälschung".Deshalb ist man auf der sichereren Seite, wenn man noch "KOPIE" auf die Kopie schreibt.