Beiträge von Rookie

    Der Entwurf der neuen Verordnung liegt zwischenzeitlich bereits vor:


    Die Führerscheinklasse M und S werden (ab 2013) in die neue Klasse AM zusammengeführt...
    ...und dürfen (weiterhin) erst ab 16 Jahren erteilt werden.


    Wenn der Entwurf so verabschiedet wird, kann man Moped weiterhin erst ab 16 fahren.


    Das Mofa und vor allem die Mofaprüfbescheinigung sind eine deutsche Sonderregelung.
    Ich vermute mal, daß diese beiden Themen weiter so in Deutschland fortgeführt werden.
    Wenn man Moped mit 15 nicht erlaubt (was möglich gewesen wäre), dann wird man bestimmt nicht Mofa mit 14 erlauben.


    Viele Grüße,
    Rookie


    P.S.
    Der automatische Einschluß der Leichtkrafträder (A1) in die Klasse B (Auto) wird wohl auch nicht kommen.

    Der Entwurf der neuen Verordnung liegt zwischenzeitlich bereits vor:


    Die Führerscheinklasse M und S werden (ab 2013) in die neue Klasse AM zusammengeführt...
    ...und dürfen (weiterhin) erst ab 16 erteilt werden.


    Wird also wohl nix mit Moped ab 15.


    Viele Grüße,
    Rookie


    P.S.
    Der automatische Einschluß der Leichtkrafträder (A1) in die Klasse B (Auto) wird wohl auch nicht kommen.

    Bei der Gewährleistung (von Waren) müßtest Du -wenn der Kauf über 6 Monate zurücklag- beweisen, daß der Mangel beim Kauf bereits vorlag.


    Viele Grüße,
    Rookie

    Wen's interessiert:


    Der Entwurf der neuen Verordnung liegt nun vor:


    Führerscheinklasse M und S werden (ab 2013) in die neue Klasse AM zusammengeführt...
    ...und dürfen (weiterhin) erst ab 16 erteilt werden.


    Wird also wohl nix mit Moped ab 15.


    Viele Grüße,
    Rookie


    P.S.
    Automatischer Einschluß der Leichtkrafträder (A1) in die Klasse B (Auto) wird wohl auch nicht kommen.

    Hast Du den Unfall schon (sicherheitshalber) Deiner Versicherung gemeldet? ?(


    Schließlich scheint der Fußgänger ja auch verletzt gewesen zu sein, das kann ganz schön teuer werden.


    Grüße,


    Rookie

    Nein, darfst Du in der hier gesagten Form so einfach nicht.


    Das war früher in der StVZO geregelt, seit 2007 in der FZV ("Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr"):


    §10:
    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.




    Oder halt Kurzzeitkennzeichen...





    Grüße,
    Rookie


    -Alle Infos ohne Gewähr-