So, ich steh jetzt mit dem KBA in E-Mail Kontakt um zu klären, ob wirklich eine Behinderung nötig ist, um das Duo zu fahren.
Erste Antwort ist auch schon gekommen, noch bleibt es aber ungeklärt.
Das KTA (Kraftfahrtechnische Amt der DDR) hat das Duo demnach anscheinend wirklich nur für schwerbehinderte erlaubt.
Angeblich soll diese Regelung übernommen worden sein.
Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B Straßenverkehrt sagt aber:
"(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "
Demnach müssten die motorisierten Krankenfahrstühle (Duo usw.) ja genauso behandelt werden wie alle anderen maschinell angetriebenen Krankenfahrstühle die es im Westen so gab.
Da es für die jedoch unerheblich ist, ob man behindert ist oder nicht müsste dies auch fürs Duo gelten.
Naja, ich warte ab und berichte ggf.
Elion