Hallo makersting,
da Du jetzt die ABE ins Spiel gebracht hast, was ja auch völlig korrekt ist, wenn man an der Beleuchtungseinrichtung rumbastelt, stellen sich mir dahingehen einige Fragen.
Die Straßenzulassung geht damit flöten. Man mag das abwegig finden, nützt aber nix, da der Gesetzgeber das Sagen hat.
Die Wahrscheinlichkeit ist vermutlich klein, dass du damit Probleme kriegst. Wirst du aber in einen Unfall verwickelt, kann es dein Leben ruinieren.
Die von mir verwendeten Leuchtmittel (Soffitten) haben alle eine E-Prüfnummer und wurden auch mit der entsprechenden Leistung verbaut. Bremslicht 12 Volt/21 Watt und Rücklicht 12 Volt /5 Watt. Beide Leuchtmittel wurden genauso angeschlossen (funktionieren auch genauso) wie originale Kugellampen.
Die Farbe des Leuchtmittels ist unverändert, die Funktion auch, Leistung dito....
Was sollte daran jetzt unzulässig sein, bzw. zum erlöschen der ABE führen ? Habe jetzt schon einige Zeit mit der Suche nach Informationen diesbezüglich verbracht, bin leider nicht fündig geworden, was dem verbauten entgegen sprechen würde.
MFG Andi
P.S. In der Stvzo steht diesbezüglich nur folgendes:
Zitat
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Dort steht nichts davon, dass in einem Rücklicht/leuchte nur Kugellampen zur Anwendung kommen dürfen.