Beiträge von EikeKaefer

    Das Problem ist einfach das, daß zwar alles original sei, die Schwalbe aber so schnell fahre, daß das Tempo schon unter die Führerscheinklasse 1A falle, die ich aber nicht besitze. Kurz: Angeblich ist jedes Moped, das schneller als 60 km/h fährt nur mit Motorradführerschein zu fahren. D.h. also, daß jeder zweite Simsonfahrer also ein Schwarzfahrer ist.

    Der Gutachter hat mir gegenüber ja zugegeben, daß wirklich alles original sei.
    Da der Gutachter ein Grüner ist, wollte er sicher seinem Kollesgen nicht in den Rücken fallen, denke ich.
    Kannst Du mir mal genau erklären, was \"bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit\" genau bedeutet?

    Also ich habe jetzt \'ne Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein und die Betriebserlaubnis ist erloschen, da angeblich die Bremstrommel unrund ist und das Lenkkopflager ausgeschlagen. Die Tempobestimmung wurde anhand des Simsontachos ermittelt, indem sich der Prüfer draufgesetzt hat und ein wenig rumgefahren ist. Da kann ich aber nur drüber lachen! Ich habe allerdings das Gutachten nicht lesen dürfen, darf angeblich nur mein Anwalt.
    Jetzt habe ich es also mit der Staatsanwaltschaft, den [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code] und der Zulassungsstelle zu tun, prächtig!
    Eike

    Abend!
    Ich habe heute mit dem Gutachter telephoniert und der hat gesagt, daß meine Schwalbe locker 75 km/h fahren würde und ich deshalb mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein bekommen würde, desweiteren soll ich meine Schwalbe drosseln lassen, daß sie nicht mehr als 60 km/h fährt.
    Werde gleich nochmal mit meinem Anwalt reden, wie ich da weiter vorgehen soll.
    Aber schön, daß sie so gut läuft!:-)
    Grüße
    Eike

    Also auf \'ne Autobahn, oder eine voll ausgebaute Bundesstraße würde ich auch nicht fahren, bei und hier ist es allerdings so, daß man, sofern man nicht unheimliche Umwege fahren will, diese Straße nehmen muß. D.h. es gibt allgemein eine Begrenzung auf 60 dort, außerdem wird sie aller paar Meter von \'ner Ampel abgestoppt. Gestern abend, als ich nochmal mit dem [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code] geredet habe, hat er sogar gesagt, daß er sich diesbezüglich geirrt hat. Jetzt bleiben nurnoch die angeblichen 90 km/h, die er aber niemals durchkriegen wird.
    Grüße

    Hallo!
    Danke für Euere Antworten. Einen Anwalt habe ich schon kontaktiert, wozu hat man denn Familie.:-)
    Der hat gesagt, daß ich erstmal die Überprüfung abwarten soll und weitere Schritte ja nach Ergebnis eingeleitet werden.
    Melde mich auf jeden Fall spätestens, wenn ich weiß, was Sache ist.
    Euch \'ne gute Fahrt!
    Eike

    Hallo zusammen!
    Also: Als ich heute zur Arbeit fahren wollte, stoppte mich die Polizei und behauptete ich dürfe mit meiner Schwalbe nicht auf einer Kraftfahrtstraße fahren, so weit, so gut. Als der Polizist aber auch noch behauptete, daß ich keinen gültigen Führerschein für die Schwalbe hätte, wurde mir schon etwas mulmig zumute (Ich habe Klasse 3). Er behauptete ich hätte ihn mit ca. 90 km/h überholt. Das Ende vom Lied ist nun, daß die meine Schwalbe beschlagnahmt haben, um sie bei einem Sachverständigen prüfen zu lassen, ob an dem Motor nichts verändert wurde.
    Ich muß sagen, daß da noch ein originaler 50ccm Zylinder und der originale Vergaser 16N1-12 und der reguläre Auspuff dran sind. Der Motor wurde aber neu regeneriert, sie hat also volle Kompression und fährt ca. 65 km/h.
    Das Einzige, was gerade nicht funktioniert sind die Blinker, da die Batterie gerade geladen wird.Jetzt würde ich gerne wissen, ob die was gegen mich in der Hand haben, und wie ich evtl. dagegen vorgehen kann? Es gibt doch diese Regelung über DDR-Mopeds, die vor \'92 zugelassen wurden, deckt diese nicht das angebliche Fahren ohne Fahrerlaubnis ab, die ich ja habe?
    Ich hoffe, daß einer von Euch mir diesbezüglich weiterhelfen kann. Evtl. gibt es ja \'nen netten Polizisten oder Anwalt hier im Forum, oder sonst jemanden, der sich damit auskennt.
    Danke und Grüße
    Eike