Beiträge von End-uro

    da würde ich mal einen rahmenbauer fragen. wenn dann darf nur der das.
    bei der ganzen sache stellt sich wieder eine alte frage. gibt es richtlinien zur fahrwerkseinstellung beim duo? sturz usw? teilweise kann man ja was einstellen und teilweise auch nicht.

    du hast den eindruck hinterlassen als wolltest du als ersatz für 3 normale kennzeichen, ein rotes nehmen und nicht nur probe und testfahrten machen. und ich habe dir mitgeteilt das das verboten ist. vielleicht solltest du dir alles nochmals durchlesen :rolleyes:



    wirst du entweder erwischt oder nicht bei deiner hier schon angekündigten missbräuchlichen nutzung.was der fritze bei der versicherung dir alles noch erlaubt ist egal, es kommt darauf an was im gesetz steht.


    @ habichtfreak: du brauchst dir keine sorgen zu machen, ich fahre nicht maßlos aus der haut. ich saß ganz ruhig vorm pc als ich das getippt hatte.


    was für ungereimtheiten siehst du in welchen gesetzen? lediglich die auslegung der gesetze ist undurchsichtig, was wahrscheinlich daran liegt das es wenige urteile zu diesem thema gibt. das rvk ist einfach nicht dafür gedacht seine oldtimer auszufahren!



    hoffentlich kommst du vor gericht! da kannst du dann deine \"probefahrten erklären\". mal sehen ob es dir dann immer noch so schnuppe ist. durch solches verhalten wird es für sammler immer schwieriger das rvk zu bekommen!

    @ habichtfreak


    danke das du mich einen freund nennst. ich berufe mich nicht besonders gerne auf gesetze, aber das zusammenleben der menschen beruht zum teil auf gesetzen und daran muss man sich halten. so ist das nunmal in einem rechtsstaat.
    ja du hast recht der letzte satz ist sehr interessant. aber in dem paragraf auf den verwiesen wird, §30 Abs. 5 steht was von haupt und abgasuntersuchung. das passt ja irgendwie nicht. ich weiss jetzt leider auch nicht wie ich das deuten muss. bin aber auch kein jurist.
    und da du auch keiner bist, musst du dir angewöhnen sachen nicht gleich als richtig oder falsch abzutun, nur weill du es in irgendeinem gesetz gelesen hast oder nicht. denn das lesen von gesetzen ist eine sehr schwere sache die man nicht umsonst studieren muss.


    ob die versicherungen das ganze nochmals beschränken können was die fahrzeuge angeht und das alter entzieht sich meiner kenntnis. sicher ist aber wohl das sie es nicht erweitern können. also nur probe und testfahrten, sowie überführungsfahrten und fahrten zur anregung des kaufinteresses in der öffentlichkeit. fahrten zu oldtimerveranstaltungen sind dabei nicht aufgeführt, und somit meiner meinung nach auch nicht erlaubt. auch bei den großen roten kennzeichen steht nichts von oltimerfahrten dabei. klar kann man das nicht vergleichen, aber ein anhaltspunkt ist es.


    eine angabe der fahrgestellnummern beim rvk kann ich mir jedoch nicht vorstellen. eventuell in einem heft was der besitzer des rvk führt das wäre ok. aber ein händler der am tag 10 und mehr neue fahrzeuge und kunden zur probefahrt hat, wird wohl kaum gezwungen sein 10 mal am tag zum versicherungsvertreter zu gehen.

    deine einschränkungen kannst du auch so lesen. ein blick in die gesetze schafft etwas klarheit. und da kannst du deine einschränkungen nachlesen. rahmennummer angeben? wozu denn das? ich renne doch nicht wegen jedem neuen fahrzeug/kunde zum vertreter. kein fahrtenbuch zu führen ist auch nichts besonderes. das du dafür 50% mehr bezahlst verstehe ich nicht.
    anscheinend werden hier oftmals händlerkennzeichen für probe und testfahrten(welches das rvk ist) mit oldtimerkennzeichen verwechselt. diese gibt es aber bei einem mofa/moped nicht. denn bei denen wäre eine angabe der rahmennummer richtig.

    Zitat


    Original von gurkenhals:
    meins kostet 96 euronen. kommt von der allianz. der preis von 64 oder so (siehe mopedfleischer) ist zwar richtig, solltest aber mal in die unterlagen schaun. das kennzeichen ist sehr eingeschränkt. ich zahle einen 50% - aufschlag und kann es ohne jegliche auflagen nutzen. gibts aber nur mit gewerbeschein.......


    übrigens heute hervorangende schnäppchen erstanden : KR50 in vollständigem zustand für 1 kiste wernesgrüner und sr2 vollständig (nicht sr2E!!) für´n halben s51 (rahmen,tank,2 räder und motor) getauscht. bin gerade sehr gut gelaunt !!!



    du kannst dein wechselkennzeichen ohne auflagen benutzen? auf welchem paragraf beruht denn das? ich glaube du hast da was nicht richtig gelesen.