Beiträge von Marvin

    ...wow wasn Thread.


    Ich kann nur sagen - die meisten Mopedversicherer schreiben in ihren Unterlagen, das der Versicherungsschutz für Länder die zum Geltungsbereich der EU gehören gilt.
    Okay, dann muss man noch klar unterscheiden - Tourist oder Wohnsitz.
    Dann sollte noch eine Rolle spielen ob älter oder jünger 18Jahren.
    Deutsche Mopedversicherungskennzeichen muss mit zusätzlicher anerkannter Länderkennung gefahren werden.


    Für Touristen >18 gilt eigentlich Länderkennung anmontieren und ab in den Geltungsbereich der EU.
    Unter 18 muss man wohl tatsächlich genauer auf die nationalen Bestimmungen schauen.


    Prinzipiell würde ich immer danach fragen, was geht und nie zuviel Betonung auf den Einigungsvertrag für Simsonfahrzeuge legen.


    Man muss sich vorstellen, die Leute in den entsprechenden Behörden haben keinerlei Emotion bzgl. diesem Überbleibsel der Vernünftigkeit - aber ggf. viel Motivation dahin Rechtssicherheit zu schaffen.
    Zuguterletzt dramatisiert der Richtige das Thema...und man überdenkt ob diese Regelung überhaupt noch zeitgemäß ist.

    Das wichtigste Maß ist mMn nach der Abstand von Steuerkopf zu Schwingenbolzenaufnahme der hinteren Schwinge.
    Diese würde ich links und rechts messen, ich nutze dafür einen langen Stahlwinkel und mache mir auf diesen Marken mit einem Edding.
    Diese Marken gleiche ich immer mit meinem "Masterrahmen" ab, dessen Historie und Unfallfreiheit ich kenne.


    Die Trittbrettaufnahme kann man bspw. auch von der KR51/1 übernehmen.
    Die Ständeraufnahme muss noch "grob" richtig sitzen, hier kann auch auch ggf. Fremdmaterial eingesetzt werden.


    Was ausserdem noch kontrolliert werden muss ist der feste Sitz der Steuerkopflagerschalen sowie das das Röhrchen des Schwingenbolzens nicht ausgeschlagen ist (dafür einen Schwingenbolzen durchstecken und schauen ob dieser Spiel hat).

    ...Material noch schön fest? - wichtige Abmaße mit anderem intaktem Rahmen abgleichen... - an der Ständer/ Fußrastenaufnahme hat schon jemand halbherzig dranrumgebraten (druchgebrannt) - wenn die erst genannten Punkte passen, kann man das aber noch anrichten (lassen). Auch die Trittbrettaufnahme kann man ggf. wieder in Form bringen, bzw. durch eine von einem anderen (kaputten) Rahmen ersetzen.
    Man sollte aber schon halbwegs wissen was man macht.

    ...wenn die Schwalbe von 65 sonst noch original und vollständig beisammen ist, wäre es wirklich das kleinere Übel gewesen, deinen Motor frisch regenerieren zu lassen.
    Vielleicht hätte dir wer sogar den passenden Konus zum Einnieten hergestellt!? Das blöde ist halt die Nut für die Scheibenfeder.


    Wobei man für eine 65er Schwalbe auch kurz drüber nachdenken kann, ob man nicht das Übel der Unterbrecherzündung und Lichtleistung im Verhältnis zu Originalität in Kauf nehmen möchte.


    Wenn eh sonst schon alles anders ist an dem Moped - dann ist es schlußendlich egal und du kannst so agieren wie du es beschrieben hast ohne groß drüber zu sinnieren.

    [quot]Muss man da scheißen oder ist sie verschraubt , konnte im Dunkeln nix mehr sehen.[/quote]


    Der gehört angescheißt. :)


    An der Stelle wo dein Kastenträger durchgegammelt ist, ists eher unüblich - normalerweise gammelt das unten beim Bolzen durch.
    Da auch beim Gebrauchtteilkauf drauf achten - ebenso wie die Lasche für den Lenkanschlag...

    Stell das Vorderrad geradeaus und miss den Abstand (links und rechts) Mitte Vorderachse zu Mitte Schwingenbolzen (Hinterradschwinge), das sollte halbwegs möglich sein.


    Den gleichen Wert nochmal von jemand hier aus dem Forum mit unfallfreiem Roller nachmessen lassen.


    Sehen denn die Verschraubungen an der Steuerkopf/ Gabel/ Vorbau so aus, als wurde das mal zerlegt und gewechselt?
    Hakelt die Gabel beim Einfedern?
    Wurde das SChutzblech gewechselt/ nachgebogen?


    Das da vorn ist zwar keine 1A stetige Fläche im Normalfall, aber das sieht schon ziemlich unkoscher aus.


    Lass dir das Detail auch nochmal von anderen als Foto machen, dann hast du eine Orientierung.


    Denn Riss selbst kann man reparieren (für ne Alltagsschmette), wenn allerdings alles bereits aus der Richtung ist, macht das keinen Sinn mehr.


    510Euro für eine N... 3Gang? Da hätte die schon fast Sammlerzustand haben müssen.


    Ohne jetzt alles gelesen zu haben, was da über mir steht - entscheident ist was im Kaufvertrag steht.
    Steht dort, das du ein fahrbereites Moped gekauft hast, kann man das durchaus dem Verkäufer ankreiden und es über die Arglistschiene probieren.


    Wenn dort nix weiter steht oder du gar ein Bastlermoped, Teilespender gekauft haben sollest, dann sind deine Chancen sehr gering.


    Beide Fälle haben erst einmal nichts mit dem Gewährleistungsausschluß zu tun.
    Wichtig ist allerdings, das die Sachen unverzüglich - am Besten bei Gefahrenübergang festgestellt werden.


    D.h. wenn du das Moped selbst abgeholt hast, dann wäre das eigentlich der Zeitpunkt gewesen.


    Polizei wird sich nicht dafür interessieren, RA funktioniert nur - wenn du das finanziell durchstehst.
    Am sinnvollsten ist es eine Einigung mit dem Verkäufer direkt herbeizuführen.


    Wenn der einfach nur blockt und in deinem Kaufvertrag nicht nennenswertes drinsteht und du auch noch persönlich das Moped geholt hattest - sieht es eher finster aus und man muss sich wirklich fragen, ob man nicht lieber seine Nerven und Zeit spart, einfach in den sauren Apfel beißt und das Teil repariert und fertig.


    Reparieren kann hier heißen mit kleinem Aufwand jemand finden, der einem das wieder verschweißt oder halt das voll Programm mit Rahmentausch (lohnt sich für reines Alltagsmoped eigentlich nicht).

    ...ich hab in meinem bisherigen sein so einige Motoren da gehabt zum Reparieren, Regenerieren - nutzlos Regenerieren usw. und sofort.


    Das "Risiko", das bei einem Motor nach 75 oder deutlicher meinethalben nach 76 keine moderne M53/2 KW drin ist, würde ich mit unter 3% einschätzen.


    Warum? - Erstens erkennt man häufig recht gut, ob der Motor schon einmal geöffnet wurde, Zweitens würde ein Motor der augenscheinlich nach 75 produziert wurde mit geringer Wahrscheinlichkeit beim ersten Regenerieren mit einer Austausch-KW versehen und Drittens wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit beim ersten Mal Regenerieren mit KW Tausch eine KW neuer Bauform mit Nadellager eingebaut.


    Es gibt die Ausnahmen! - ohne Frage, hat aber Seltenheitswert.
    Es ist auch richtig, das wenn man damals nix zurhand hatte (Reparaturfall) auch alte Ware oder Ware auf altem Stand verbaut wurde.


    Ich persönlich würde das "Risiko" eingehen - es wäre viel zu schade den laufenden Motor zu öffnen und dadurch Unruhe in die "eingeschliffenen Wege" zu bekommen, als mit dem "Restrisiko" zu leben.


    Schlußendlich ist es aber jedem sein eigenes Bier.

    Zitat

    Alles zwar richtig, dennoch Quark. Du kannst nie wissen wer wann welche Kurbelwelle eingebaut hat, deshalb hab ich gesagt an Baujahr oder Motornummer kannst das nicht erkennen. Da hilft nur Nachgucken...


    Man muss nicht zwingend die Ausnahme zur Regel machen.

    ...wenn deine Schwalbe von 1978 ist und den originalen Motor drin hat, kannst du 1:50 tanken.
    Das kannst du falls vorhanden in deinem Registrierschein kontrollieren - ansonsten spaßeshalber ein Bild vom Motorblock hier einstellen.


    Die Bleibrühe würde ich ablassen und sukkzessive mit den nächsten neuen Mischversuchen mit vermengen.
    Also meinethalben 5,5l "Neubenzin" + 0,5l Bleibrühe + 120ml 2T Motorenöl.