...wow wasn Thread.
Ich kann nur sagen - die meisten Mopedversicherer schreiben in ihren Unterlagen, das der Versicherungsschutz für Länder die zum Geltungsbereich der EU gehören gilt.
Okay, dann muss man noch klar unterscheiden - Tourist oder Wohnsitz.
Dann sollte noch eine Rolle spielen ob älter oder jünger 18Jahren.
Deutsche Mopedversicherungskennzeichen muss mit zusätzlicher anerkannter Länderkennung gefahren werden.
Für Touristen >18 gilt eigentlich Länderkennung anmontieren und ab in den Geltungsbereich der EU.
Unter 18 muss man wohl tatsächlich genauer auf die nationalen Bestimmungen schauen.
Prinzipiell würde ich immer danach fragen, was geht und nie zuviel Betonung auf den Einigungsvertrag für Simsonfahrzeuge legen.
Man muss sich vorstellen, die Leute in den entsprechenden Behörden haben keinerlei Emotion bzgl. diesem Überbleibsel der Vernünftigkeit - aber ggf. viel Motivation dahin Rechtssicherheit zu schaffen.
Zuguterletzt dramatisiert der Richtige das Thema...und man überdenkt ob diese Regelung überhaupt noch zeitgemäß ist.