Die Anzahl der Spiegel hängt von der Vmax ab. Ob Blinker oder nicht hängt vom Baujahr ab das selbe beim Bremslicht. Akustischer Signalgeber ist Pflicht ebenfalls das Monitorring für das Fernlicht.
Das Verkehrsrecht der DDR ist bei der HU nicht von Interesse.
Das ist leider alles nicht so richtig.
Spiegel sind scheinbar erst ab 1.1.56 Pflicht. Ergibt sich aus den Übergangsvorschriften zu 56 StVZO. Mit der Geschwindigkeitsabhängigkeit und Baujahres Abhängigkeit kam erst Später...
Fahrtrichtungsanzeiger ist 54 StVZO. Dort ist auch vermerkt, dass Krafträder keine Kontrollleinrichtung brauchen-> 54(2).
Auch sind Leichtkrafträder dort von der Blinkerpflicht ausgenommen.
Nur sind wir gesagt alle neuen Leichtkrafträder EG Genehmigt mit Beleuchtung nach ECE r48 StVZO, da sind Blinker Pflicht.
Auch Fernlichtkontrolle ist z.B auch nicht Pflicht, wenn an der Schalterstellung ersichtlich ist, welches Licht eingeschaltet. Nachzulesen in 50 StVZO.
Bremslicht ist auch erst (auswendig) ab 1988 Pflicht.
MfG
Tobias