Beiträge von Rossi

    Hi,


    so eine Vollabnahme ist ja nicht schlimm, aber da ja bescheinigt werden soll, dass das Fahrzeuge den geltenen Vorschriften entspricht, muss es auch so sein. Ja es ist quasi eine Hauptuntersuchung und Papierkram mit Datenrecherche und ggf zusätzlichen Messungen...


    MfG


    Tobias

    Die Prüfer aus den 60'ern sind größtenteils unter der Erde. Wie oft kommt ein altes LKR zur HU? Die meisten haben noch nicht ein mal einen Trabant gesehen und wenn einer kommt wissen sie nicht wo sie den Laptop anschließen sollen.

    Du unterstellst mir und meinen Kollegen ja echt lustige Sachen. In Deutschland sind genug alte Fahrzeuge auf der Straße. Du glaubst gar nicht, was da so jede Woche vorgestellt wird, da ist noch jede Menge Alteisen bei. Das sind alles Meister, wenn nicht zu 90% Ingenieure die sowas durchführen. Die haben alle noch eine mindestens 9monate Schulung zum Studium mit amtlicher Prüfung vor der Behörde nach KfSachVg. Und die ist nicht ohne, da für muss sogar eine zweite Fahreignungsprüfung auf dem LKW und Motorrad her zusätzlich zur schriftlichen und mündlichen Prüfung.


    Klar kann man nie 100% alles wissen, dafür ist das Thema zu Komplex. Aber gerade dafür gibt es den Laptop, der weiss dann sowas. Aber ehrlich, gerade so einfache Motorräder ist täglich Brot, an so einem altem LKR ist ja nix dran. Trabant analog, da ist maximal die Abgasuntersuchung etwas fummelig. Vielleicht noch wie die Schaltung zu handhaben ist, nämlich genau andersrum zur Ente. Aber sonst ist das ein altes Standartauto, HU technisch nix besonderes, hat 4 Räder, Bremsen, Reifen, Lenkung etc und rostet durch...


    Kopfkratz,


    Tobias

    Die Anzahl der Spiegel hängt von der Vmax ab. Ob Blinker oder nicht hängt vom Baujahr ab das selbe beim Bremslicht. Akustischer Signalgeber ist Pflicht ebenfalls das Monitorring für das Fernlicht.

    Das Verkehrsrecht der DDR ist bei der HU nicht von Interesse.

    Das ist leider alles nicht so richtig.


    Spiegel sind scheinbar erst ab 1.1.56 Pflicht. Ergibt sich aus den Übergangsvorschriften zu 56 StVZO. Mit der Geschwindigkeitsabhängigkeit und Baujahres Abhängigkeit kam erst Später...


    Fahrtrichtungsanzeiger ist 54 StVZO. Dort ist auch vermerkt, dass Krafträder keine Kontrollleinrichtung brauchen-> 54(2).

    Auch sind Leichtkrafträder dort von der Blinkerpflicht ausgenommen.

    Nur sind wir gesagt alle neuen Leichtkrafträder EG Genehmigt mit Beleuchtung nach ECE r48 StVZO, da sind Blinker Pflicht.


    Auch Fernlichtkontrolle ist z.B auch nicht Pflicht, wenn an der Schalterstellung ersichtlich ist, welches Licht eingeschaltet. Nachzulesen in 50 StVZO.


    Bremslicht ist auch erst (auswendig) ab 1988 Pflicht.


    MfG


    Tobias

    Das mit den Winkern ist aber neu und war eine Zeit lang anders, oder? Hat mir jedenfalls ein Meister beim TÜV Nord mal anders erzählt.. aber ich will nicht behaupten, dass die auch gern mal Sachen so erzählen, wie sie es für richtig halten. ;)

    War wohl mal anders, deswegen sind die meisten Winker rückgerüstet worden.


    ja und nee. Blinker müssen auch nich ran wenn original keine dran waren. Siehe meine olle Jawa. Und da müsst nichmal ein Spiegel ran, weil keiner dran war original.


    Aber ich bin ja kein Schwein, um dem Tüffer den persönlichen Wunsch zu erfüllen, baue ich temporär nen S50 Spiegel an. Und Rücklicht und Bremslicht von der Größer ner halben Briefmarke müssen dem auch genügen, weils original so ist.

    ab 1.11.1956 sind Spiegel Pflicht:


    Kfz (allg.): Kfz müssen Innen- und Außenspiegel haben, Außensp. direkt (zwingend) vorgeschrieben, bei Krafträder genügt ein Rücksp.; ohne Vorgabe der Anbr.-seite, unbest. Anzahl ("wie diese zur Beobacht. der wesentl. rückwärtigen Verkehrsvorgänge erforderl. sind"); falls Innensp. nicht verwendbar, Gewährleistung durch (evtl. weiteren) Außenspiegel; Innensp. abblendbar (Anford. zum 01.08.1960 wieder entfallen, da Stand der Technik); gilt nicht für Kfz m. offenem Führers. u. bbH ≤ 20km/h


    Man müsste jetzt recherchieren wie das im Osten geregelt war, aber ich gehe davon aus, dass das ähnlich war.


    MfG


    Tobias

    Einer meiner Sperber hat auch massiv vibriert. Da hat das Maß zwischen hinterer Motoraufhängung und Kopfaufhängung nicht gepasst und stand dementsprechend unter Spannung und hat zum Vibrieren geführt.

    Ansonsten bekommt man das mit neuen Buchsen schon gut ruhig...klar nicht wie bei S50/51 aber eben doch ruhig.

    Mit 50ccm ist der Sperber ne Luftpumpe.

    Versicherung ist mit bisschen Glück billiger als beim Moped, ich hatte aber auch schön ein Angebot einer Versicherung über 400€. Einfach woanders fragen.

    Versicherung Sperber ist witzlos, zumindest wenn man über 25 ist. Ich zahle 24€ im Jahr und kann die Schadensfreien Jahre theoretisch mal aufs Auto übernehmen. Ja es kommt alles 2 Jahre eine Hauptuntersuchung dazu, die kostet auch nochmal 50€.


    Unterm Strich kostet das Ding dann ähnlich wie eine Schwalbe im Jahr, es fährt legal ein Tick schneller als eine K51/1...


    MfG


    Tobias

    Hi,


    naja, nach nationalem Recht sind Blinker an Leichtkrafträdern nicht vorgeschrieben. Da es dann eh eine nationale §21 Einzelbetriebserlaubnis gibt mit nationaler Beleuchtung müssen keine Blinker ran.


    Ab das Sinnvoll ist, das hinterfragen wir mal besser nicht. Vor 1988 ist auch kein Bremslicht am Motorrad vorgeschrieben, ist genauso eine "lustige" Regelung.


    Wer nicht total Lebensmüde ist, montiert Blinker und ein Bremslicht.


    Nach EG-Recht ist das natürlich alles vorgeschrieben. Da die aktuellen 125er alle nach EG genehmigt sind, sind da auch Blinker dran und die dürfen damit auch nicht ab.


    MfG


    Tobias

    Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gibt es nicht.

    Entweder Dienstaufsichtsbeschwerde (wegen des Verhaltens einer Person) oder Sachaufsichtsbeschwerde (gegen die Handhabung eines Verwaltungsaktes )

    Gleichzeitig kann man ja auch gegen die Entscheidung des Verwaltungsaktes vorgehen. Der Rechtsweg dazu steht einem ja immer offen...Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ist ja möglich, nur eine Bundesländer haben den Verfahrensweg geändert, so dass man direkt Klagen muss.

    Das steht jedem natürlich frei. Das kann man sogar bei einer Hauptuntersuchung, Entscheidung einer Einzelabnahme. Das sind alles Verwaltungsakte.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    Das ist ja eigentlich auch der richtige Weg, dass nur eine 21er BE erteilt werden kann, wenn das Fahrzeug nicht eines genehmigten Types entspricht. Und ist es ein DDR Fahrzeug und kein Export, dann KBA, hat ja eine ABE. Das die Praxis anders aussieht ist klar.

    Aber dann darf nicht genölt werden, wenn das SVA die Ablehnung sehen will, die wollen wissen ob eine ABE besteht und der "Inhaber" die ausstellen muss...


    MfG


    Tobias

    Die Ausrüstung um vielleicht nicht unbedingt hübsche, aber StVZO konforme Typenschilder herzustellen, hatte ich schon in den 90er Jahren im Prüfkoffer ;)

    Gibt es heute immer noch, sind so Klebeschilder die man mit dem Kuli ausfüllen kann. Sehen optisch unschön aus, aber sind Vorschriftsmässig.


    Ich hab gerade mein gesamtes Prüfmaterial abgegeben, weil ich die Region wechsel und vom Aussendienst an die Station wechsel. Da hat man alles vor Ort und muss nicht den gesamten Kombi mit Material von Kunde zu Kunde schleifen. Sonst hätte ich da mal ein Foto von gemacht...


    MfG


    Tobias

    Ich bekomme am 27. auch Zulassung, für eine Schwalbe. Rahmen ohne Papiere und Typenschild. Plakette habe ich leer gekauft, und Daten eingravieren lassen. (Seltsam, das die Liste sagt, das es ein KR Rahmen ist ... ohne das 51/1)

    Wenn es ein früher KR51 Rahmen ist, passt der Luftfilter nicht, weil die frühen KR51 hatten einen anderen als die KR51/1...


    MfG


    Tobias