Hi,
schwieriger Fall, der zu Diskussionen führen kann.
Im Grunde hat das Amt aber richtig gehandelt leider.
Vorgabe ist das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern:
https://www.kba.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=4
Dort ist auf Seite 88 vorgegeben, dass die Schlüsselnummer 09 4600 (Kleinkraftrad bis 60kmh) auslaudend ist und nicht mehr vergeben werden soll und durch 25 0200 ersetzt werden soll. Ergo kommt da ein Kraftrad raus...
Das hat das Amt getan, weil so Vorgabe.
Das KBA stellt so die ABEs noch aus, weil das ja keine Änderung ist, sondern nur ein Abdruck der vorhandenen ABE, sprich die Nummer wird nicht neu vergeben....
Zum Thema Führerschein ist das wahrscheinlich sogar richtig, was aber extrem lästige Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle gibt.
Es heisst im §76 FeV Übergangsrecht dazu:
Zitat
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Und das ganze ist ein nun ein Kraftad mit nicht mehr als 50cm³ und es ist im Sinne der DDR ein Kleinkraftrad...
Sinnvoll wäre gewesen das Amt hätte das als 24 0200 geschlüsselt als Kleinkraftrad 2-Raedrig (gilt aber offiziell nur bis 45kmh!), dann wäre es eindeutiger und keiner würde dumme Fragen stellen. Alternativ einfach die auslaufenden Schlüsselnummern 09 4600 da reingehämmert und gut ist...
MfG
Tobias