Beiträge von Rossi

    Hi,


    ist das ein ProTaper Lenker? Das wird lästig, der hat keine Papiere oder Zulassung in der STVZO, da gibt keinerlei Unterlagen imho drüber.


    Wenn der Prüfer das weiss, dann wird es lästig...


    MfG


    Tobias

    mein HP400 ist ungebremst und hat die 100er Abnahme und nen grünes Kennzeichen als Sportgeräteanhänger

    Da kommt es genau auf das Modell an.

    Da hat Stema einige HP400 mit 100 und einige mit 80kmh wegen "Bereifung".

    Oder der Prüfer hat es nicht gewusst oder ignoriert, viele juckt das nicht, was aber nicht korrekt ist.


    MfG


    Tobias

    das heißt ja im unkehrschluss theoretisch das 85ccm und unterzugsstreben kein Problem sein sollten? Ich hätte damals schon kämpfen müssen eine s51 enduro auf 70ccm eingetragen zu bekommen in rostock...

    Zumindest mit dem MZA-Nachbaurahmen ist das dann möglich ohne Unterzugstreben, zumindest originale 70ccm..


    Hängt wohl auch vom örtlichen DEKRA Mann ab. Ich habe meinen HP 500 gebremst , nicht auf 100 km H prüfen lassen können.

    Jein, für ein PKW-Anhänger vor 1990 (das hat nix mit dem Osten zu tun übrings), muss ein Nachweis her, dass der für 100kmh geeignet ist.

    Und in vielen Typscheinen der DDR-Anhänger steht als Geschwindigkeit 80kmh drin, damit ist es dann essig. Selbst wenn Stoßdämpfer und Auflaufbremse dran sind.

    Nachzulesen in §30a (2) STVZO. Auch wenn man mit dem Anhänger nur 80 fahren darf, muss er seit 1990 für 100kmh gebaut sein, oder ein 80kmh Schild tragen, an beiden Seiten und am Heck, siehe §58 StVZO.


    Deswegen hatten die HP500, wie auch der Klappfix ab Werk ein 80kmh Schild, im Osten nur am Heck Pflicht. LKW-Auflieger für irgendwelche Spezialtransporte haben auch ein 80er Schild, genau deswegen.


    Aber auch da gibt es für einige Ost-Anhänger, wenn man die KTA-ABEs durchwühlt Freigaben für die 100kmh-Eignung, z.B. der CT 6-1 hat es nachträglich bekommen. Man muss nur wissen wo man es findet und das es sowas gibt...



    MfG


    Tobias

    Hi,


    da ich letzte Woche in einen neuen MZA Rahmen eine FIN umgeschlagen hab, habe ich die Dekra Prüfberichte von MZA angefordert und zur Einsicht bekommen.


    War alles problemlos möglich. Der Nachweis der Festigkeit ist übrings für 70ccm und ohne Unterzugstreben beim Nachbaurahmen.


    MfG


    Tobias

    Die Prüfberichte wurden durch MZA an alle, technischen Überwachungs Organisationen verteilt. Sollte das bei euch nicht in der Datenbank sein musst du mit der IT meckern.

    Es gibt eine gemeinsame Datenbank wo alle drauf zugreifen dürfen, aber auch noch Sachen die nur die entsprechende Orga hat.


    Das hat nix mit der IT zu tun, das ist so gewollt. Und ja ich kann das dann per Mail beim Hersteller oder dem Mitbewerber anfordern.


    MfG


    Tobias

    Der Dekra Prüfbericht unterliegt der Geheimhaltung und darf auch von der DEKRA nicht veröffentlicht werden. Der Sachverständige kann anhand der Prüfnummer bei Bedarf darauf zugreifen. Genau wie es bei den Rahmen auch ist.


    Saubere lösung, nicht nur eine Richtung…

    Bei der Dekra mag der vorliegen, beim Mitbewerber nicht, deswegen würde ich den anfordern als Sachverständiger.

    Muss ich als Sachverständiger auch, sonst tritt mir die interne Revision auf die Füße und meckert wegen unklarer Dokumentation und fehlden Unterlagen.


    Generell darf die Prüforganisation keine Gutachten, ABEs, etc rausgeben, da ist Urheberrecht drauf, auch wenn die der Datenbank sind.


    Geheimhaltung ist relativ, eher möchte MZA den nicht veröffentlichen, das ist deren gutes Recht. Sonst könnte man ja mit dem FEZ Nachbauraumen z.b. auch die FIN umschlagen. Da hat MZA auch keine Lust zu.


    Ist bei anderen Sachen auch so, irgendwelche Gutachten für Drosselungen von Alphatec z.B. die geben das auch nicht raus. Sonst würde das ja keiner mehr kaufen und sich nur noch die Gutachten runterladen.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    das ist ja schon mal die richtige Richtung. Die Herstellererklärung alleine ist zwar kein Gutachten, aber könnte als Grundlage für eine Einzelabnahme herangezogen werden.


    Ich würde mir noch die Dekraprüfberichte kommen lassen und MZA nach einem QM System fragen. Letzteres müsste aber vorliegen, das war ja schon das Problem mit den Blinkern und der Bauartgenehmigung...


    MfG


    Tobias

    Nö, eine HU ist ein Verwaltungsakt einer Behörde. Der Staat kann, wenn er es nicht kann oder will quasi Aufträge an Privatunternehmen geben. Das hat er bei der HU getan. Nennt sich Beleihung, siehe auch:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

    Schornsteinfeger ist ähnliches Konstrukt.

    Der Prüfer macht damit in dem Fall als Privatunternehmen einen Verwaltungsakt. Daher auch die Prüfung vor der Behörde mit allen Rechten und Pflichten analog zum KfSachVG.

    Passiert bei der HU ein Schäden haftet dafür sogar das entsprechende Bundesland, das aber wiederum freigestellt ist und das an direkt Orga weiterreicht. Ist man mit der Regulierung nicht zufrieden und möchte dagegen vorgehen hat man das Land zu verklagen, weil Verwaltungsakt.


    Ist komisch, aber ist so.


    MfG



    Tobias

    Nachtrag:


    Es gibt Zulassungsstellen, die wollen bei Verlust von ABEs von Kleinkrafträdern vorher gefragt werden ob sie eine 21er zulassen. Liegt dieser Nachweis beim Abstempeln des 21er Gutachten nicht vor, war's das.

    Das wird dann oft gleich abgelehnt mit der Begründung, dass dafür der Hersteller oder das KBA zuständig ist, weil das FZ ja einen genehmigten Typ entspricht, was ja auch stimmt. Alternativ muss eine Ablehnung des Herstellers vorliegen, dann geht's auch ohne den Nachweis und 21er Gutachten.


    Das deckt sich mit dem Vorgehen der Ämter die eine Ablehnung der KBA ABE wollen. Nur hier ist das für alle KKR, egal welcher Hersteller....


    Kannte ich so auch nicht, aber ist imho rechtlich okay, weil offiziell wenn genehmigten Typ entspricht, keine 21er "erlaubt" ist.