Beiträge von Zweiradfan

    Wenn alles funktioniert, außer Scheinwerfer, Rücklicht und Bremslicht, dann stimmt etwas mit der Wechselspannung nicht. Die Hintergrundbeleuchtung des Tachos sollte dann übrigens auch nicht funktionieren, aber das fällt vielleicht nicht sofort auf.
    Kontrolliere als erstes, ob das schwarz-weiße Kabel vom Dreifachstecker der VAPE korrekt mit dem Dreifachverteiler des Zündschlosses verbunden ist.
    Dann würde ich mir auch mal den Vierfachstecker der VAPE und sein Gegenstück genauer ansehen. Hier kommen die Kabel von der Lichtmaschine an und manchmal verschiebt sich ein Kontakt im Stecker, so dass die Spannung nicht weitergeleitet werden.


    Vorsichtshalber noch ein Hinweis: Scheinwerfer, Rücklicht und Bremslicht funktionieren auch mit der VAPE nur bei laufendem Motor.

    Hallo Patrick,
    dein Blinkgeber hat noch zusätzlich einen Massenanschluss (31), der im Schaltplan nicht eingezeichnet ist.
    Er gibt auch zweipolige Blinkgeber, die diesen Masseanschluss nicht haben, aber in den Komplettpaketen sind anscheinend immer die SEGU-Blinkgeber mit den 3 Anschlüssen wie bei dir enthalten.
    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird Anschluss 31 normalerweise mit einem braunen Kabel mit der Masse des Spannungsreglers verbunden.

    Beim U2043B ist Pin 7 für die Überwachung der Blinkerbirnen zuständig.
    Siehe z.B. hier:
    http://pdf1.alldatasheet.com/d…L.LcXtAzzI+/datasheet.pdf


    Man könnte an Pin 7 mit 2 Widerständen (Spannungsteiler) die passende Spannung anlegen, die dann unabhängig von den angeschlossenen Glühlampen wäre.
    Aber da stellt sich die Frage, ob es nicht einfacher wäre einen kleinen elektronischen Blinkgeber einzusetzen. Die kosten doch auch nicht viel.

    Also Papiere für ein Leichtkraftrad sind es nicht. Wörtlich steht vor drauf "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. § 4 Abs. 5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FZV"

    Fahrzeuge lt. § 3 Abs. 2 können sowohl Leichtkrafträder, wie auch Kleinkrafträder sein. Irgendwo in dem Dokument muss doch die Fahrzeugart, bzw. die Fahrzeugklasse angegeben sein. Danach richtet sich u.a., welcher Führerschein notwendig ist.

    Falsche Angaben zur Erlangung der Betriebserlaubnis sollte man eigentlich nicht machen.
    Wir können froh sein, dass das KBA diese verhältnismäßig unbürokratische Möglichkeit für uns Simsonbesitzer anbietet. Besitzer anderer Kleinkrafträder, deren Hersteller nicht mehr existieren, haben da ganz andere Probleme.
    Ich finde, man sollte dies nicht auch noch ausnutzen, indem man bewusst falschen Angaben macht.
    Das KBA soll auch Listen mit den Rahmennummern der Exportfahrzeuge haben. Es kam deshalb auch schon mehrfach vor, dass die Ausstellung der Papiere verweigert wurde, obwohl kein Extrabuchstabe für Exportmodelle angegeben wurde.
    Außerdem können Papiere durchaus ungültig sein, wenn die Fahrzeug-ID nicht komplett übereinstimmt.
    D.h., dass man trotz 60 km/h in den Papieren evtl. ohne gültige Fahrerlaubnis und ohne gültige Versicherung unterwegs ist, weil das Fahrzeug laut Gesetz eigentlich nur 45, 50 oder auch nur 40 km/h fahren dürfte.

    Hallo,


    es gibt mehrere Möglichkeiten:


    1. Das Fahrzeug dem Verkäufer wieder zurück geben.


    2. Zu TÜV/DEKRA gehen und dort per Einzelabnahme neue Papiere besorgen. Nachteil: Du bekommst nur Papiere für 45 km/h oder je nach Prüfer mit etwas Glück auch 50 km/h, da das mal die Höchstgeschwindigkeit für Mokicks in der BRD war. Es wird auch etwas teurer als die Papiere vom KBA.


    3. Einen DDR-Rahmen mit Papieren einbauen, um legal 60 km/h fahren zu dürfen.


    Wenn noch alles im Originalzustand ist, könnte das Fahrzeug recht selten und damit interessant für Sammler sein. Dann würde einiges für die 2. Möglichkeit sprechen, auch wenn man eine geringere Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen muss.
    Ich weiß allerdings nicht, für welches Land das E steht. International üblich wäre E eigentlich für Spanien, aber ich weiß nicht, ob dorthin überhaupt S51 offiziell exportiert wurden. Falls ja, dann sicher nicht viele.


    P.S.: Wo steht denn eigentlich das "E"? Hinter der Fahrzeug-Identifikationsnummer oder bei der Typenbezeichnung wie z.B. "S51E"?

    Ja, das war heute eine Komödie. Da ist der Krause auch schon pensioniert.
    Vorher hat er aber im Polizeiruf 110 ermittelt.


    Ich habe mir eben mal Bilder in der Mediathek angesehen. Bin mir nicht sicher, ob das eine Dnepr oder eine neuere Ural ist. Und ich weiß auch nicht, ob das immer noch das gleiche Motorrad ist wie in den älteren Filmen.
    Schwalbe ist er übrigens auch mal gefahren.

    Zitat

    Zündschlapp ist nur für die Opfer aus dem Westen.


    Und so mancher, der hier über Zündapp, Kreidler, usw. lästert, ist bestimmt noch nie mit so einem Moped gefahren. :whistling:
    Mit "Zündschlapp" haben wir "Opfer aus dem Westen" damals die Zündapp-Fahrer aber auch schon aufgezogen, auch wenn man eigentlich selbst gerne so eine wassergekühlte KS 50 gehabt hätte.

    In der von Frank verlinkten Datei steht bei Bremsleuchten und Rückleuchten jeweils "Anbaulage: Fahrzeugmitte". So kenne ich das eigentlich bei einspurigen Krafträdern auch. Hier wäre die mittige Anbaulage jedoch nicht mehr gegeben.
    Auch der Kennzeichenhalter an der Seite entspricht so eigentlich nicht den Vorschriften, da von hinten rechts nicht mehr einsehbar.
    Hast du denn mal bei TÜV oder Dekra nachgefragt, ob der Umbau so noch der StVZO entspricht?
    Wäre ja schade, wenn du dir die ganze Mühe machst und bei der ersten Kontrolle wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.