Beiträge von Zweiradfan

    Wenn du das noch nicht gemacht hast, ist dieses Video vielleicht hilfreich:

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    Da geht es zwar um einen Gasbowdenzug für die S51, aber man kann eigentlich recht gut sehen, worauf man achten sollte.

    "10W-40" definiert nur die Viskosität des Öls, also wie zähflüssig es innerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches ist. Über die speziellen Schmiereigenschaften und die Eignung für bestimmte Motoren oder, wie in diesem Fall, Ölbadkupplungen sagt diese SAE-Spezifikation leider nichts aus.

    Nun habe ich gelesen, das die K30 Reifen von AKF (da hab ich die gekauft) nur bis 50Km/h zugelassen sind.
    Da bin ich mir jetzt noch etwas unsicher ob ich mich da verkauft habe.

    Wenn du die für die Schwalbe passende Größe (2.75 x 16) gekauft hast, dann sollte der Reifen eigentlich den Geschwindigkeitsindex J = 100 km/h haben.
    Die schmaleren Reifen (2.50 x 16) von Heidenau mit dem Profil K30 haben nur B = 50 km/h.
    2.75 x 16 K30 mit Geschwindkeitsindex B sind auf der Internetseite von Heidenau nicht mehr zu finden, werden also anscheinend nicht mehr hergestellt.


    Schau doch mal nach, welcher Geschwindigkeitsindex auf den Reifen steht. Da müsste so etwas wie "36J" (laut AKF) oder "46J" (laut Heidenau) stehen. Die Zahl entspricht dem Tragfähigkeitsindex (36 = 125 kg / 46 = 170 kg, jeweils pro Rad) und das J wäre dann bis 100 km/h. Sollte da jedoch ein B hinter dem Tragfähigkeitsindex stehen, dann wäre der Reifen tatsächlich nur bis 50 km/h zugelassen.


    Das kann doch nicht sein, wo die doch original auf der Schwalbe waren und die läuft doch schon 60Km/h.

    Original waren Reifen von Pneumant verbaut, die allerdings ebenfalls in Heidenau hergestellt wurden und das Profil K30 von Heidenau ist dem der alten Pneumant-Reifen recht ähnlich.

    Es ist zwar nicht die einzige mögliche Ursache für eine rutschende Kupplung, aber das von dir verwendete Automotoröl könnte evtl. wirklich nicht für die im Öl laufende Kupplung geeignet sein.
    Für Motorräder gibt es spezielles Motoröl, das für Ölbadkupplungen geeignet ist und der Spezifikation "JASO MA" oder auch "JASO MA2" entspricht. Wenn eine dieser beiden Spezifikationen erfüllt ist, sollte man zumindest das Öl als Fehlerquelle ausschließen können.

    Württembergische Versicherung kostet dieses Jahr ohne Altersbeschränkung nur 29,90€


    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Leider gilt das wohl nur für eine vorübergehende Werbeveranstaltung, die auch nur einige ausgesuchte Agenturen der Württembergischen betrifft.
    Ansonsten kostet die Haftpflicht dort 69,90 Euro.
    Siehe auch hier: Versicherungstarife für Scooter/Roller/Mofa/Moped ab 01.03.2014 im Vergleich

    Hallo Thomas,


    bei uns in Deutschland ist es ja schon schwierig und teuer genug, ein Moped aus dem Ausland zu importieren, aber bei den Kosten in Österreich kann man ja eigentlich nur davon ausgehen, dass es einfach nicht gewollt ist, dass Kleinmotorräder importiert werden.


    Ziehst du das nun trotzdem durch oder verzichtest du aufgrund der dadurch entstehenden Kosten darauf, die SR2 in Österreich anzumelden?


    Grüße
    Peter

    Die Regelung der alten Führerscheinklasse M wurde auch für die neue Klasse AM übernommen.
    Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

    Zitat

    § 76 Übergangsrecht
    8. § 6 Abs. 1 zu Klasse AM
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    b. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    (Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php)


    Unter a. sind die damals (vom 1. April 1986 bis 31. Dezember 2001) in Westdeutschland und später Gesamtdeutschland üblichen Mokicks mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erfasst und unter b. unsere Simsons mit 60 km/h.
    D.h. beides darf man in Deutschland auch heute mit Führerscheinklasse AM fahren, obwohl ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt. Für die alte Klasse M gilt diese Ausnahmeregelung ebenfalls.
    Ich bin kein Jurist, deshalb alle Angaben ohne Gewähr, aber so verstehe ich jedenfalls den zitierten Gesetzestext.

    Hallo,
    ich möchte dir den Spaß an der Simson nicht verderben, aber das Finden einer Sache bedeutet nicht automatisch, dass sie auch in den eigenen Besitz übergeht.
    Bevor du viel Geld in das Moped steckst, würde ich wenigstens erstmal mit der FIN zur Polizei gehen und fragen ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Das geht recht schnell per Computerabfrage und kostet nichts.
    Ansonsten kann es passieren, dass irgendwann der rechtmäßige Besitzer die Simson zurück verlangt und dann ist das in Reparatur und Restaurierung investierte Geld weg. Vom möglichen Ärger mit Polizei und ggf. Staatsanwaltschaft wegen Fundunterschlagung mal ganz abgesehen.
    Oder kennst du den vorherigen Besitzer und hast mit ihm einen Kaufvertrag gemacht? Dann wäre natürlich alles ok.


    Evtl. auch mal hier lesen:
    Anleitung - Wie erwerbe ich Eigentum an einer gefundenen Simme?