Beiträge von LordHelmchen

    Einspruch euer Ehren, mit Röntgen sieht man das nicht.

    Wenn man einen versierten RT-Prüfer hat, sollte der das hinbekommen. Da hier aber mit dem Strahlgerät gearbeitet wurden, sollte das jedoch etwas knifflig werden. Ansonsten hast du durch die Verformung beim Einschlagen der Nummer örtlich begrenzte Materialverdichtung und damit sind Kontrastunterschiede möglich.

    Für eine fast 1,5 Monate lange Fahrt Leute zu finden wird interessant. Die Frage ist auch, wo möchtest du genau in Italien landen? Glurns, Bellinzona, Chiavenna, Meran Sterzing, Toblach, usw. Das sind jetzt nur Orte, welche kurz nach der Grenze sind. Ebenso, welche Pässe überquert werden sollen (Thema Maut, usw.). Des Weiteren sollten die Fahrzeug technisch in nen tadellosen Zustand sein. Wie es nicht geht haben Männertours letztes Jahr gezeigt Simson Schwalbe Tour - Der Film . Die Pässe haben es zum Teil in sich. Gerade im Hinblick Wetter. Des Weiteren sind in diesem Zeitraum Plätze auf den Campingplätzen Mangelware. Gerade in einer größeren Gruppe sollte man einen Plan B haben. Auch die Wegestrecken in den Alpen sollte man nicht unterschätzen.

    Aber schlussendlich ist vorhandener Kaufvertrag das rechtlich sichere Argument. Im Moment muss der Verkäufer nachweisen können, dass der verkaufte Gegenstand anhand eines vertraglich Dokument in seinem Eigentum war. Wenn dem so ist und der verkaufte Gegenstand vollständig bezahlt wurde, ist das Eigentum auf den neuen Eigentümer übergegangen. Daran kann man privat nur schwer rütteln.


    "Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist." Quelle: § 932 BGB - Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org

    Da steht, wenn der Halter drin wie auch in ein Kfz-Brief, beides ist kein Eigentumsnachweis.

    Halter und Eigentümer können zwei verschiedene Personen sein, daher ist selbst kein Kfz-Brief Eigentumsnachweis.

    Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat, also der im Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag seht.

    Na mit einen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschein usw.

    Ich geh mal davon aus, dass beim zweiten Satz ein "k" fehlt ;)

    Habe am Montag ein Mietvertrag für eine weitere Garage unterschrieben und nun wird sie morgen eingeräumt
    meine Fahrzeuge sollen ja alle sicher und trocken stehen und ich brauche Platz zum schrauben


    es gab heute glücklicherweise Regale im Angebot bei Lidl wo ich gleich zuschlagen mußte

    Normale Trabbigarage oder etwas größeres.

    Wenn das Ganze Moped den Voraussetzung für eine 21er Abnahme entspricht, sollte das machbar sein. Der Rahmen sollte aber ein S50-Rahmen sein, da der swap von m53 Motoren in Rahmen der S51-Baureihe nicht zulässig ist. Bei der Vogelserie sind natürlich nur die Gebläsemotoren in den entsprechenden Vögeln möglich.