Das meine ich auch hat das Fahrzeug Blinker muss der Hänger diese auch haben.
Egal ob 1981 Bj - oder 1991 ...
Und die E4 nicht vergessen
da brauchst auch keine Blinker 
Das die hinteren Blnker am Fahrzeug nicht blinken dürfen ist mir neu ? ist beim PKW ja auch nicht so ? würd mich aber mal Interessieren,,,
ansonsten kann ich nur sagen was der TÜV gleich sagt - frage da gleich mal nach wegen abnahme von einemehemaligen F
Hat da jemand schon Infos ?
Berichtigt mich aber mein Gedanke sieht folgendermassen aus:
/F Schild abmachen Beleuchtungsanlage nach Vorchrift anbringen ( DDR Stecker + Buchse ) Reflektoren
damit zum TÜV fahren die ganze sache begutachten lassen / dann könnte es doch durch den Prüfer zur abnahme kommen was hies ich bekomme eine eigene Nummer eingestanzt und dazu passende Papiere .
mal sehen was Die Herrschaften beim Tüv so sagen