Simson KBA Papiere kommen nicht an

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  • Oh, ein Traum. Aber die Zulassungsbehörden sprechen mit Stimme des Bundeslandes, wenn nicht sogar des Kreises ...

    Möge ja sein., dass sich in denn Ländern Unterschiede formiert haben, aber nicht sollten. Fakt ist das die Vorschriften bundesweit einheitlich sind. Nicht umsonst gibt es ein Kraftfahrtbundesamt und nicht Kraftfahrtlandesamt.

  • Nicht umsonst gibt es ein Kraftfahrtbundesamt und nicht Kraftfahrtlandesamt.

    Ja, das ist eine Bundesbehörde und hat deswegen keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Landesbehörden. Wir leben halt ein einem föderalen System ;) (Föderalismus: Bundesstaatmit weitgehender Eigenständigkeit der Einzelstaaten)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Föderalismus hin oder her. Soweit mir bekannt gibt es nur dieses Gesetzblatt

    https://www.gesetze-im-interne…v_2011/BJNR013900011.html

    mit den dazugehörigen Verordnungen, die ebenfalls bundesweit gelten. Föderalistisch gesehen ist dies nicht das selbe wie Beisein der Bildung, wo der Bund die Rahmenbedingungen vorgibt und die Länder entsprechend ihrer Kompetenzmöglichkeiten ihre Vorgaben anpassen.


    Wie gesagt, soweit mir bekannt. Sollte jemand anhand eines Papier zeigen kann, dass jedes Land seine Zulassungsverordnung hat, bitte. Nehme ich gerne an.

  • Wie gesagt, soweit mir bekannt. Sollte jemand anhand eines Papier zeigen kann, dass jedes Land seine Zulassungsverordnung hat, bitte. Nehme ich gerne an.

    Lol - das ist sogar recht einfach:
    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__46.html


    § 46 Zuständigkeiten

    (1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können den Verwaltungsbehörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen oder die erforderlichen Maßnahmen selbst treffen. ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Zuständigkeitsregelung ist ja richtig, aber dennoch müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es gibt zwar einen gewissen Ermessensspielraum, der aber auch seine Grenzen hat.

  • Papiere sind da - die Rechtfertigung der neuen Nieten hat etwas gebracht. In Zukunft also immer Kerbnägel reinballern.

    Freud mich das dein Wiederspruch erfolgreich für dich war. :thumbup:

    Zeigt das es sich lohnt sich zu wehren und nicht jede Entscheidungen von Ämter/Behörden einfach so hin zu nehmen.

  • Die haben halt einfach keine Lust mehr darauf, dass jeder mit seiner Ungarn-Bude ankommt. Deswegen wird bei Zweifeln einfach gesiebt, zumal die ja auch wissen, dass ein Widerspruch kostenlos und formfrei ist. Wenn der Antragsteller sich nicht wieder meldet, dann wird es schon seine Gründe haben. :a_bowing:

  • Ob die Lust haben oder nicht, danach geht es nicht, die sollen ihre Arbeit ordentlich machen,

    dafür werden sie bezahlt.

    Und dazu gehört auch bei Unklarheiten eine Rückfrage.


    "Wenn der Antragsteller sich nicht wieder meldet, dann wird es schon seine Gründe haben."

    Gründe, weil es einfach hin genommen, weil die meisten der Meinung sind ein Widerspruch eh nichts bringt.

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