Nochmal, es ist nur ein Nachweis der allgemeinen betriebserlaubniss. Das steht groß in deutscher Schrift drauf wenn du des lesen mächtig bist.
Mfg ronny
Und was hat Grandpa in Prinzip erklärt ?
Das der DDR-Schein auch nur Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis, ein "Auszug aus der Allgemeinen BE" steht da drauf.
Das Stande bis vor kurzen sogar deutlich auf der KBA-Seite das es eine Zweischrift ist, auch steht da immer noch was von, wenn der originalen Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis verloren gegangen ist.
Mal abgesehen das die neue KBA-Seite noch bescheidener gewunden.
Als wenn du ein beantragst und hast den original-Schein noch, geht es schon los mit den nicht wahrheitsgemäß ....
Es nicht erlaubt das man zwei BEs bzw. Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis, für ein und das selbe Fahrzeuge hat.