Mal wieder: Anhänger und jede Menge Fragen

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  • Bei uns haben wir halt die Firma Meiser https://www.meiser.de/de/ die tun auch für die Region verzinken.


    Durch nen benachbarten Schlosserbetrieb - der den Hin - & Rücktransport organisiert hat (die fahren eh jede Woche 2 mal hin) war das schon mal im Preis mit drin.


    Verzinkung :60€ komplett.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Vor allem wenn Du wie ich vorhast, nen Spriegel drauf zu machen - dann siehste nix vom Zugfahrzeug. Ganz rechts siehste nen M3
    Uwe Pforte



    Nimm mal das Moped vom Ständer und spätestens wenn sich zwei aufs Moped setzen sieht man die Blinker beim MKH/M3 nicht mehr.
    Ähnlich ist es beim RB wenn das was über die Bordwand drüber steht.
    Gibt es für meine begriffe nichts zu diskutieren, Blinker müssen dran.
    Glaube auch mal gelesen zu haben das zu DDR- Zeiten bei Moped mit 4 Blinker Anlagen wie S50/51/SR50 usw. haben, Blinker am Anhänger Pflicht sind. Deswegen ist auch der MKH/M3 gebaut wurden.
    Bei der Schwalbe, als Blinker am Lenker darf man nur so hoch laden das die Blinker nicht von der Ladung verdeckt werden.
    Spricht absolut nichts dagegen Blinker M1,M2 nach zu rüsten.
    Allerdings darf man ein mit Blinker nicht an ein Moped anhängen was keine hat.

  • Oh danke. Ich muss den Anhänger mit der Simson abholen können, habe kein Auto...
    Ich suche aber auch...ist alles entweder zu weit weg, schrott oder was für ein Fahrrad...

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren


  • Allerdings darf man ein mit Blinker nicht an ein Moped anhängen was keine hat.


    Weil?


    Gibts dazu ne sichere Quelle?
    Kommt da wieder das ''Alles was verbaut ist muss funktionieren'' zum Tragen?
    Auch bei zulassungsfreien ''Fahrzeugen''?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen


  • Weil?


    Gibts dazu ne sichere Quelle?
    Kommt da wieder das ''Alles was verbaut ist muss funktionieren'' zum Tragen?
    Auch bei zulassungsfreien ''Fahrzeugen''?


    Richtig, sind Blinker dran müssen die auch Funktionieren.
    Zulassungsfreie Fahrzeuge müssen genauso die Bestimmung aus der STVZO/FZV erfüllen wie Zulassung pflichtige.
    Nur weil die Moped nicht Zulassung pflichtig sind und nicht zur Hauptuntersuchung müssen, denken einige sie können machen was sie wollen, ist aber nicht so und das ist gut so.

  • Also die Gesetzeslage war und ist doch eindeutig geklärt:
    An den "Vogel-Serien" sind die Ochsenaugen am Lenker des Zugfahrzeugs zu sehen => Hier werden keine Blinker am Anhänger benötigt. (auch wäre der Vogel mit zusätzlichen Blinkleuchten am Anhänger überfordert)


    An der N waren ebenfalls keine Blinker am Anhänger erforderlich - Die Handzeichen zum Abbiegen sind (wie die Ochsenaugen der Vögel) auch vom Nachfolgenden Verkehr wahrzunehmen. (leider nur am Tage)


    ABER alle Mopeds mit 4-Leuchten-Blinkanlage MÜSSEN am Hänger Blinker haben (die auch funktionieren müssen!).


    Sonderreglung für die alten Simsons (und andere Mopeds) mit "zu schwacher" Lima-Leistung:
    Wenn es auf Grund der schwachen Lima-Leistung nicht möglich ist, zusätzlich den Anhänger zu beleuchten, muss die Heckbeleuchtung des Zugfahrzeugs (automatisch) abgeschaltet werden, wenn der Anhänger angeschlossen wird (und somit die hintere Beleuchtung übernimmt).


    Dazu waren ja die beiden Umschalt-Kontakte in der/den Anhänger-Dose/-n am Zugfahrzeug ("Vögel" und N-Serien 1 Umschalt-Dose, ansonsten 2 Umschalt-Dosen) --- oder man hat anstelle der umschaltenden Dosen mit Wippen-Schaltern die Umschaltung "Zugfahrzeug <=> Anhängersteckdose" ermöglicht. (Nur muss bei der Manuellen Umschaltung dann auch darauf geachtet werden, dass das Heck komplett beleuchtet ist (und ohne Hänger wieder zurückgeschaltet wird))


    Auch ist laut Gesetzgeber am Anhänger das Versicherungskennzeichen des Mopeds sichtbar zu wiederholen.
    (Das wird anscheinend gerne vernachlässigt. - Ob es auch per Fotokopie möglich ist? ... Zumal das originale VKZ ja bereits am Zugfahrzeug befestigt ist)


    ---


    Anhänger mit Blinkern am "Vogel:


    Früher hat man die Blinker einfach runter gedreht, um sie nicht als Blinker erkennbar zu machen.
    => Zusatzscheinwerfer oder "illegale Sondersignale" (z.B. Blaulichter) am Kfz (PKW, LKW usw) darfst du doch auch mit (lichtundurchlässigen) Hauben abdecken, um sie unkenntlich zu machen (als wenn sie nicht vorhanden sind) ...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Demzufolge sollte der Betrieb eines MKH M2 mit nachgerüsteten Blinkern an einem Mopped der Vogelserie, welches mit einer 12V Vape ausgestattet ist, grundsätzlich erlaubt sein.
    Außerdem dienen die Blinker ja zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

    Einmal editiert, zuletzt von IwlBoy ()

  • Bei den Vögeln brauchst du am /M2 keine Blinker, da die Lenkerendenblinker ja trotz Anhänger immer noch sichtbar sind. Der Anhänger hat ja Rück- und Bremslicht. Das ist ausreichend.


    Du darfst natürlich Blinker nachrüsten wenn du willst...

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Aha,danke.
    Aber die Benutzung eines M3 an einem "Vogel"
    wäre gesetzeswidrig?


    Nachtrag: sofern die Leistung der Lima dafür ausreichend ist

    Einmal editiert, zuletzt von IwlBoy ()

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