Verhalten nach Unfall.

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  • Hallo,
    vor einigen Monaten ist mir jemand hinten auf meine, an einer roten Ampel stehenden, 51/2 Schwalbe aufgefahren. Die Schwalbe wurde mit 5-10kmh getroffen. Sie flog ca. 2 Meter weit. Mir ist zum Glück nix Schlimmes passiert. Der Versicherungskram und was man jetzt so machen kann; das sind die nachfolgenden Themen.


    Was kam dann bzw. wie sollte man sich verhalten?


    Am Unfallort:
    Unfall immer von der Polizei aufnehmen lassen (nicht zwangsläufig Strafanzeige). Fotos machen. Man sollte sich eigentlich immer im Krankenhaus abchecken lassen. Ist man auf dem Weg zur/auf Arbeit, so liegt ein Wegeunfall vor (!).


    Tage danach:
    Verkehrs-Anwalt der Wahl nehmen. Freien Gutachter für Oldtimer(!) nehmen. Wichtig: Die gegnerische Versicherung sollte keinen Einfluss auf Auswahl des Anwalts oder des Gutachters haben.
    Sich auf einen monatelangen K(r)ampf einstellen. Leider haben Anwälte wenig Erfahrung mit Simson und verstehen einige Probleme nicht.


    Da oft ein Blechschaden vorliegt, wird nahezu immer auf Basis eines Totalschadens abgerechnet. Das liegt hauptsächlich an den Kosten für den Lackierer.
    In meinen Fall, einer guten Original 51/2L ca. Wert-Restwert=Erstattungssumme z.B. 1820€.


    Die Versicherung sollte die 1820€ bezahlen und damit kann machen was man will. Man könnte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aufgrund von sentimentalen Gegebenheiten die Reparaturkosten um den Wert bis zu +30% überschreiten. Dann zahlt die Versicherung die Rechnung der Werkstatt. Das ist nur empfehlenswert wenn die Reperatur auch zu 100% wie im Gutachten gefordert erfolgt. Da müsste man viel nachweisen und kann nichts selber machen. Das würde ich nicht machen.
    Für alle, die jetzt die Schwalbe selbst reparieren wollen, bitte macht das mit Sorgfalt und nicht Huschi-Fuschi. Wichtig: Eure Schwalbe (Rahmennummer) wird bei den Versicherungen als Totalschaden gemeldet. Habt ihr die Schwalbe repariert bzw. reparieren lassen, muss die Schwalbe von der Totalschaden-Liste über den Gutachter ausgetragen werden. Geschieht das nicht, so gilt die Schwalbe weiterhin als Totalschaden und im Falle eines erneuten Unfalls gibt es kein Geld.



    Fragen?

  • Hallo,
    Wichtig: Eure Schwalbe (Rahmennummer) wird bei den Versicherungen als Totalschaden gemeldet. Habt ihr die Schwalbe repariert bzw. reparieren lassen, muss die Schwalbe von der Totalschaden-Liste über den Gutachter ausgetragen werden. Geschieht das nicht, so gilt die Schwalbe weiterhin als Totalschaden und im Falle eines erneuten Unfalls gibt es kein Geld.


    Davon habe ich noch nie was gehört oder gelesen das halte ich für Schmarrn.
    Wäre ja das gleiche wenn zb. ein PKW Wirtschaftlicher Totalschaden hat.
    Kenne da nicht nur ein PKW der mit gebrauchten Blechteilen in Eigenarbeit wieder Instandgesetzt wurde und kein Gutachter nach Reparatur vorgestellt wurde.
    Auch wurde bei ein so instandgesetzten Fahrzeug bei ein erneuten unverschuldeten Unfall ohne wenn und aber der Schaden bezahlt.


    Und was ist mit Unfallschäden also keine Totalschäden ?
    Da müssten genauso ein Gutachter ein Reparierten Schaden anschauen .........

  • Die einzige "Liste", die ich kenne, ist die der Abwrackprämie, und die hat mW das KBA. Ein einmal "abgewracktes" Fahrzeug kann nicht wieder zugelassen werden. Das wars dann aber auch schon.


    Gruss


    Mutschy

  • Die einzige "Liste", die ich kenne, ist die der Abwrackprämie, und die hat mW das KBA. Ein einmal "abgewracktes" Fahrzeug kann nicht wieder zugelassen werden. Das wars dann aber auch schon.


    Gruss


    Mutschy


    Selbst die bekommst zugelassen nur halt nicht in D.
    Mit Umwegen sollte man das auch wieder hier zugelassen bekommen.

  • Das mit dem geld nach dem totalschaden..


    Sollte der totalschaden ausgezahlt und repariert sein, spielt es bei einem erneuten unfall keinerlei rolle ob das fahrzeug schonmal einen wirtschaftlichen totalschaden hatte, es wird immer der restwert bz. Wiederbeschaffubgswert bezahlt.



    Anders siehts bei schäden aus die noch nicht repariert worden sind, da spricht man von einer doppelten Kausalität.
    Hat man einen vorschaden, und der zweite unfallgegner ballert in die selbe stelle, mit den selben schadensmuster, so braucht der tatsächlich nix bis garnix zahlen und man geht lehr aus.


    Fährt der dir aber in eine andere stelle dann wird das neu berechnet und man bekommt einen restwert erstattet, auch dieser kann zu einem erneuten wirtschaftlichen totalschaden führen.



    Das mit der liste wäre mir aich neu, ansonnsten gut und verständlich geschrieben ;)

  • Das mit der Liste kann ich bestätigen.
    Nach einem unverschuldeten Unfall mit meiner Schwalbe (ebenfalls 51/2 L im Originalzustand), kam ein Gutachter und die gegnerische Versicherung zahlte auch etwas mehr als 1.300 Euro für den wirtschaftlichen Totalschaden plus ein Angebot eines Händlers, der mir für die verunfallte Schwalbe noch 500 Euro zahlen wollte. Kurze Zeit später bekam ich von der Versicherung ein Schreiben, dass die Rahmennummer meiner Schwalbe in eine Liste von Fahrzeugen mit Totalschäden aufgenommen wurde.
    Ich habe die Schwalbe behalten und selbst repariert, da der Rahmen zum Glück nicht verzogen war. Inwiefern ich jetzt bei einem erneuten Unfall kein Geld erhalten, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Ich halte ein Ausschluss von einer Schadensregulierung durch einen Platz auf der "Liste" für Quatsch. Angenommem man kauft unwissend ein Fahrzeug, dass auf der Liste steht, und wird schuldlos in einen Unfall verwickelt. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass der unwissende neue Besitzer leer ausgeht.

  • Angenommem man kauft unwissend ein Fahrzeug, dass auf der Liste steht, und wird schuldlos in einen Unfall verwickelt


    dann hätte in einem solchen Fall der Verkäufer beim Punkt Unfallfahrzeug dreist gelogen und schon sind wir wieder bei einem anfechtbarem Kaufvertrag.

  • Das mit dieser "Unfallliste" würde mich mal interessieren, ob da was dran ist, ich persönlich glaube es nicht, aus diversen Gründen, gehört habe ich allerdings davon nicht das 1. mal.



    EDITH:
    Da mir ja im Febr. diesen Jahres das Möp angezündet wurde, hat mir das jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe mal bei meiner Versicherung (AXA) mit Angabe der Schadenfallsnr (wirtschaftlicher Totalschaden) angerufen und gefragt was an diesem Gerücht dran ist.


    Es ist tatsächlich so, dass das Fahrzeug mit seiner Fahrzeugidenfizierungsnummer (Rahmennummer) in einer Liste landet. (hab vergessen zu fragen, ob da alle Versicherungen drauf zu greifen können, oder es nur Versicherungsintern ist)
    Würde jetzt wieder ein Schaden auftreten und ich könnte nicht nachweisen, das der Schaden behoben wurde, würde es kein Geld geben.
    Als Beispiel wurde Frontschaden vorne links aufgeführt, ist dort wieder ein Schaden, ohne Nachweis einer Reparatur und nach 5 Jahren habe ich dort wieder einen, gibts kein Geld.


    In meinem Fall wurden ja genug Bilder gemacht, um das Schadensgutachten zu erstellen.
    Ich muss nicht zur Versicherung rennen und das Fahrzeug wieder "freischalten" lassen. Aber sämtliche Rechnungen aufheben, eventuell noch ein paar aussagekräftige Bilder der Reparatur machen (viell mit Foto einer Tageszeitung, um den Zeitpunkt der Aufnahme zu bestimmen?), auch weil manches ja doch in Eigenleistung passiert.
    Dieses müßte man dann bei einem erneutem Schaden an gleicher Stelle, damit belegen, dass dieser repariert wurde. (also Rechnungen etc. nicht nach 2 Jahren weg werfen!)


    Desweiteren besteht die Möglichkeit, seiner Versicherung das Fahrzeug vorzuführen. (Nach dem genaueren Werdegang, dieser Art Nachweis habe ich mich nicht erkundigt. Dann wird zur Schadenhergangsnr. ein Vermerk gemacht, dass dieser behoben wurde. (zB. durch eine Werkstattrechnung)


    Weiterhin, kann man ein Wertgutachten machen, (was die Versicherung nicht bezahlt) und es dann abgeben, sollte es zu einem erneuten Schaden kommen.
    Man kann dieses Wertgutachten auch nehmen und bei seiner Versicherunge eine Kopie hinterlegen, damit gibt es ebenfalls einen Eintrag das der Schaden behoben wurde und dieses wird dann beim nächsten Schaden hinzu gezogen. Das erleichtert der Versicherung die Schadenshöhe zu bestimmen, der Gesamtwert des Fahrzeugs wird anerkannt und dann wie bei Schwacke wohl Prozente pro Jahr abgezogen. (Vermutung)


    Sollte man seit dem Wertgutachten weitere Veränderungen/Instandsetzungen etc. machen, müßte man dann wieder neue Rechnungen sammeln, oder das Gutachten aktualisieren lassen, wenn es der Wertsteigerung/Werterhaltung dient.


    Vielleicht ist hier ja ein Versicherungsfuzzi in der Com, dessen Spezialgebiet genau solche Fälle sind, der das dann mal genauer erläutern kann.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Das mit der Liste kann ich bestätigen.
    Nach einem unverschuldeten Unfall mit meiner Schwalbe (ebenfalls 51/2 L im Originalzustand), kam ein Gutachter und die gegnerische Versicherung zahlte auch etwas mehr als 1.300 Euro für den wirtschaftlichen Totalschaden plus ein Angebot eines Händlers, der mir für die verunfallte Schwalbe noch 500 Euro zahlen wollte. Kurze Zeit später bekam ich von der Versicherung ein Schreiben, dass die Rahmennummer meiner Schwalbe in eine Liste von Fahrzeugen mit Totalschäden aufgenommen wurde.
    Ich habe die Schwalbe behalten und selbst repariert, da der Rahmen zum Glück nicht verzogen war. Inwiefern ich jetzt bei einem erneuten Unfall kein Geld erhalten, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aus dem was du berichtest daraus schließe ich, das der Gutachter im Auftrag oder von der gegnerische Versicherung gekommen ist.
    Das ist "grober" Fehler bei der gegnerischen Versicherung anzurufen das da Gutachter kommt usw.
    Bei ein unverschuldeten Unfall immer ein Freien Gutachter nehmen und das möglichst schnell, eh deiner von der gegnerische Versicherung erscheint, keinen kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen bevor ein Freier Gutachter da war.
    In Versicherungswerbung wird genau das Gegenteil dargestellt, das nicht ohne Grund, reine Taktik.
    Versicherung berufen sich gerne darauf was bei ein Telefongespräch alles besprochen wurde, wie es nach ihren Vorstellungen ablaufen soll.
    Versicherungen haben gewisse Taktiken um so wenig wie möglich zu Zahlen, da liegt es im Interesse ihren Gutachter zu schicken der auch dann ein hohes Angebot für den Restwert mit bei fügt.
    Ein freier Gutachter legt ein meist höheren Zeitwert fest und ein geringeren Restwert beim Wirtschaftlichen Totalschaden, der hat kein Interesse zu Gunsten einer Versicherung zu arbeiten.
    Genau deswegen soll der erste Weg nach Unfall zum freien Gutachter oder zur Werkstatt seines Vertrauens sein, die ein Feien Gutachter dann holen. Auch ist dann von Vorteil wenn das Fahrzeug nach ein Wirtschaftlichen Totalschaden schnell mal zum Restwert den Besitzer wechselt und damit der gegnerischen Versicherung zu vorkommt, eh sie ein bringt der den Restwert in die höhe treibt.
    Ist ein Punkt der bei ein Totalschaden, der wieder Instandgesetzt werden soll, Geld spart.
    Auch ist es nicht immer gut ein Fahrzeug selber zu Reparieren, da spart meist nur die Versicherung.
    Mehrwertsteuer bekommt man dann schon mal nicht ausgezahlt.
    Im Totalschadenfall, der im Rahmen der 130% Regelung auf kosten der Versicherung instandgesetzt werden kann, bekommt man dann nur Zeitwert minus Restwert ausgezahlt und die Versicherung spart auch bis zu 30% was die Reparatursumme über Zeitwert aus macht.
    Selbst über die 130% kann es instandgesetzt werden nur muss man das was über die 130% liegt aus eigener Tasche bezahlen.
    Versicherungen erzählen und schreiben viel um mit allen mitteln Geld zu sparen, machen auch nicht halt davor eine Werkstatt schlecht zu machen.
    Gern werden Rechnungsbeträge gekürzt, zumindest versuchen sie es, dann bekommt man so ein sinngemäßes Schreiben von der Versicherung,
    "Wir haben den Schaden XY Euro reguliert, die sich ergebene Differenz zur Werkstattrechnung, ergibt sich aus unberechtigter Berechnung ihre Werkstatt. 99% ist es nicht so.
    Das dient nur dazu den Kunden zu vermitteln ohne uns (Versicherung) hätte dich die Werkstatt beschissen, alles nur Taktik. Hat auch was damit zu tun das sie laut Kaskoversicherungsvertrag der Versicherungsnehmern (meist unbewusst) damit einverstanden ist das die Versicherung bestimmt wo und wie das Fahrzeuge Instandgesetzt wird.
    Das möchten die Versicherung am liebsten auch bei Haftpflicht Schäden nur noch haben sie keine Rechtliche mittel, da der geschädigte kein Vertrag mit der generischen Versicherung hat.
    Es gibt sogar ein Ranking,
    in dem es darum geht welcher Werkstatt/Kunden sich gefallen lassen und bis zu welcher Summe zustehende Leistung zu Kürzen oder welche sich gleich ein Anwalt nehmen.


    Bei Unfall den man selber repariert, sollte man nachweisen können das dies auch gemacht wurde
    zb. das von ein Gutachter bestätigen oder mit Bildern von den instandgesetzten Schaden auf den auch eine Tageszeitung mit aktuellen Datum zu sehen ist. Die Rechnung für die gekauften Teilen auch deswegen gut aufheben. Lässt man es machen hat man eine Rechnung von der Werkstatt.
    Damit nicht hinterher, bei ein neuen Schaden nicht einer kommt, das der Altschaden gar nicht behoben wurde.
    Eine Liste von Fahrzeugen mit Totalschäden, ist meiner Ansicht mit den neuen Datenschutzbestimmung gar nicht machbar. Wenn meine Daten oder Daten von mein Eigentum irgendwo gespeicherte werden sollen oder jemand damit arbeitet, brauchen die meine Einverständnis.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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