Verhalten nach Unfall.

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  • Wie genau wird der Fahrzeugrestwert vom Gutachter der gegnerischen Versicherung nach oben getrieben (oder vom freien nach unten Gedrückt)?
    Könntest du uns das mal erklären?

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Wie genau wird der Fahrzeugrestwert vom Gutachter der gegnerischen Versicherung nach oben getrieben (oder vom freien nach unten Gedrückt)?
    Könntest du uns das mal erklären?


    Versicherung stellen das Fahrzeug in eine Restbörse wo angemeldete Gewerbliche Firmen ein Gebot abgeben, für die sie das Fahrzeug kaufen würden. Im Prinzip eine Aktion.
    Freier Gutachter ermittelt meist was Verwerter regional bieten.
    Auch kann er sich an den orientieren was in durchschnitt für so ein Unfallfahrzeug mit Beschädigung xy an der Börse geboten wird.
    Da ja die Firmen ein Angebot machen was zahlen würden, sind diese logischer weise unterschiedlich hoch.
    Der freie Gutachter ermittelt "Durchschnittswert" der steht dann in sein Gutachten, die Versicherung interessiert nur das Höchstgebot und das unterbreitet sie den Geschädigten, um so höher das ist um so weniger muss sie zahlen.
    Das das Höchstgebot höher ist als der durchschnitt den der freie Gutachter ermittelt hat, liegt da in der Sache der Natur.

  • Die Versicherung kann nicht einfach eine Summe X festlegen und dem Geschädigten ''unterbreiten'' ;]
    Die Versicherung hat an sich auch nichts mit der Restwertbörse zu tun.


    Heutzutage ist es üblich, dass alles durch die Restwertbörse gescheucht wird.
    Weder der freie Gutachter, noch die Versicherung schätzen da irgendeinen Wert. Da sind sie durch diverse Gerichtsurteile geheilt.


    Steht das Gebot aus der Restwertbörse haben sie wenigstens was handfestes auf was sie sich berufen können. ''Nach Bachgefühl'' kommt vor Gericht nicht gut an...

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Die Versicherung kann nicht einfach eine Summe X festlegen und dem Geschädigten ''unterbreiten'' ;]


    Wer hat den gesagt das Versicherung eine Summe X festlegen ?
    Die nehmen das Höchste gebot und unterbreiten das den geschädigten, so auch geschähen bei EnJay schrieb:


    Die Versicherung hat an sich auch nichts mit der Restwertbörse zu tun.


    Die stellen da die Fahrzeuge rein, die Aktion laufen da maximal 48 Stunden.
    Für den Bieter ist ein gewissen Zeitraum (ca.14 Tage) verpflichtet, das Fahrzeug dem Besitzer zu seiner Gebotenen Summe abzukaufen wenn es der Besitzer verkauft.

    Die Versicherung kann nicht einfach eine Summe X festlegen und dem Geschädigten ''unterbreiten'' ;]
    Heutzutage ist es üblich, dass alles durch die Restwertbörse gescheucht wird.
    Weder der freie Gutachter, noch die Versicherung schätzen da irgendeinen Wert.
    Da sind sie durch diverse Gerichtsurteile geheilt.
    Steht das Gebot aus der Restwertbörse haben sie wenigstens was handfestes auf was sie sich berufen können. ''Nach Bachgefühl'' kommt vor Gericht nicht gut an...


    Ich habe absolut nichts von schätzen oder Bachgefühl geschrieben, sondern dar gestellt wie Gutachter ein Restwert ermittelt und wie es Versicherungen abläuft.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Wer hat den gesagt das Versicherung eine Summe X festlegen ?
    Die nehmen das Höchste gebot und unterbreiten das den geschädigten, so auch geschähen bei EnJay schrieb:


    Und genau dieses (höchste) Gebot nimmt auch der eigene Gutachter als Grundlage für den Restwert.
    Was unterscheidet also das Gutachten vom ''bösen'' Gutachter der mit ner Versicherung zusammenarbeitet im Vergleich zum Gutachten vom ''guten'' freien Gutachter?


    Darauf wollte ich nämlich hinaus.




    Ich habe mehrfach am Tag mit Gutachten von Haftpflicht- u. Kaskoschäden zu tun. Ebenso mit Nachkalkulationen und Gutachten nach der Reperatur. Daher bilde ich mir ein etwas an Hintergrundwissen zu haben.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Da bist du nicht der einzige.
    Entscheiden feinen unterscheidet gibts, zwischen einen freien Gutachter und ein der im Auftrag einer Versicherung arbeitet oder da angestellter ist.
    Gibt da ein Sprichwort "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" ..............

  • Kurzum: Außer Mutmaßungen und Behauptungen kannst du deine Aussage zum ''Restwertgemogel'' nicht belegen.
    Schade, hab mir mehr erhofft.



    Heutzutage ist die Angst vor der Justiz größer als der Wille dem Arbeitgeber nen Gefallen zu tun.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Leute, ich hab das doch alles gerade durchgemacht. Alles was ich geschrieben habe hat seine Richtigkeit.
    Es gibt eine Totalschaden-Liste der Versicherung.
    Richtig ist auch, die Berechnung des Restwerts. Es wird in einer nicht öffentlichen Auktion, (wobei der gewerbliche Bieter durch Abgabe des Gebots nur eine Kaufverpflichtung abgibt / es zählt das Höchstgebot) der Restwert ermittelt. Der Restwert beläuft sich dann auf das Höchstgebot z.B. 300€. Hat der Gutachter einen Wert von 2000€ ermittelt bekommt man also 1700€ von der gegnerischen Versicherung.
    Und bitte immer einen freien Gutachter, der auf Oldtimer spezialisiert ist, nehmen.

  • Kurzum: Außer Mutmaßungen und Behauptungen kannst du deine Aussage zum ''Restwertgemogel'' nicht belegen.
    Schade, hab mir mehr erhofft..


    Wie soll ich das belegen ?
    Es sind immer Versicherungen die kommen, wenn das Gutachten ein freier gemacht hat, mit einer Firma XY die mehr zahlt als im Gutachten steht und nicht der freie Gutachter.


    Heutzutage ist die Angst vor der Justiz größer als der Wille dem Arbeitgeber nen Gefallen zu tun.


    Das hat nichts mit ein "Gefallen" zu tun. Gutachter der im Auftrage der Versicherung arbeitet ist angehalten im Sinne der legalen Möglichkeiten für die Versicherung zu arbeiten
    Darfts mal raten, was passiert wenn er es nicht macht....
    Haha Angst vor der Justiz , da brauch man nur zu schauen was bei Kleinanzeigen usw. selbst in Simson Forum`s so zum Vorschein kommt ......
    Abgesehen davon, ist ja im dem Sinn nichts unrechtliches, wenn die Versicherungen mit ein kommen der mehr zahlt für den Totalschaden. Auf Grund der Schadenminderungspflicht muss der Geschädigte auf ein höheres Gebot eingehen gehen. Er bekommt ja Zeitwert minus Restwert von der Versicherung.
    Also bekommt der Geschädigte weniger Geld von der Versicherung, weil für das Fahrzeug mit Totalschaden eine Firma XY mehr zahlt. Soweit auch alles gut, der Geschädigte hat unter Strich den gesamten Zeitwert.
    Möchte allerdings der Geschädigte sein wirtschaftliche Totaschaden behalten, legt er drauf.
    Er bekommt ja weniger von der Versicherung ausgezahlt, weil die Versicherung jemand gefunden hat der mehr bezahlt für den Totalschaden, als den Restwert im Gutachten steht.
    Wer da "Spart" ist wohl offensichtlich und das Ziel der Versicherungen.
    Genau da muss man "schnell" sein und das Fahrzeuge muss mal den Besitzer wechseln, zum Restwert der im Gutachten von dem freien steht, ehr die Versicherung zu einen Zug kommt.
    Dann steht die Versicherung mit ihren Aufkäufer, der mehr zahlt, vor vollendete Tatsachen, dann kann sie keine Kohle auf kosten andere einsparen.


    Ich kann nur raten als geschädigter immer ein freien Gutachter auf zu suchen, ob persönlich oder durch die Werkstatt meines Vertrauens. Jeglichen kontakt zur Versicherung des Verursachers zu vermeiden, bis der freie Gutachter da war. gegebenfals erst wie oben erklärt.
    Ein wirtschaftlichen Totalschadenfall, der im rahmen der 130% Regelung ist Instandgesetzt werden kann, sollte man auch Reparieren lassen. Allerdings ist da Bedingung das das Fahrzeuge mindestens halbes Jahr weiter selber nutzt, verkaufen ist nicht in der Zeit.
    Jeden kleiner "Fehler" dem man aus Unwissenheit macht, nutzen die Versicherungen für sich aus.

    4 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Er bekommt ja Zeitwert minus Restwert von der Versicherung.
    Eigentlich bekommt er den Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert) minus Restwert. Und Fehler meinerseits: Es sind nicht +20% sondern +30% d.h. 130% bei der 130-Prozent-Regel.
    Da für die 130% Regel keine „halben“ oder teilweise durchgeführt Reparatur erfolgen dürfte, sondern nur nach Gutachten repariert werden darf, sollte man sich das gut überlegen.

  • Moin, muss das Thema nochmal aufgreifen. Bin selber betroffen. Mir wurde die Vorfahrt genommen.


    Habe mir einen freien Gutachter gesucht und ein Gutachten erstellen lassen. Habe mir alle Schäden bis ins kleinste Detail aufgeschrieben und mit Fotos dokumentiert.


    Den Schaden möchte ich selber reparieren. Ab wann ist es sinnvoll, das Moped zu zerlegen? Sollte ich noch abwarten, falls Rückfragen der geg. Versicherung auftreten? Nach der Reperatur sollte ich also besser ein Wertgutachten anfertigen lassen und bei der Versicherung einreichen, um aus DER LISTE :D gestrichen zu werden, oder?


    Ich habs Moped einfach abgedeckt in der Garage stehen und nicht mehr danach geguckt. Würde aber gerne wissen, wie es um den Rahmen steht.

    Einmal editiert, zuletzt von Grantelbart ()

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