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  • Dann schreib ich das mal anders das selbst dreijährige es verstehen.


    Der Einigungvertrag wurde zwischen welchen staaten geschlossen?


    Wer das beantworten kann, der beantwortet sich auch selbst die gültigkeit und das gebiet um welches es sich dabei handelt, In dem auch der "verkehr" genannt wird.



    Ich weiß das beamtendeutsch schwer zu deuten ist, aber solange es nicht ein schriftstück gibt wo explizit daraufhingewiesen wird, gilt eben geltendes recht. Auch bin ich mir selbst bewusst das recht in diesem land nicht gleich recht ist, gelangt ihr aber an den richtigen herren in grün und fahrt mit einer ungarn simme und papieren durch die gegend die nicht stimmen, dann wird es richtig finster...



    Ps: Wer beratungsresistent ist und bleibt ,darf und kann meinetwegen machen was er will, ich finde es nur bescheiden tipps zu geben womit jeder hans und franz losläuft und dann am ende ne schöne überraschung erlebt...

  • Also laut den Papieren die ich hier liegen habe stimmt alles, keine Fehler erkennbar, nicht mal ein Buchstabe falsch. ;)
    Nein Spaß bei Seite, es sind amtliche Dokumente und auch die Prüforganisationen können nicht machen was sie wollen.
    Wenn die sagen das ist rechtens so, dann kann man wohl eher denen glauben als Leuten die nichts mit der Materie zutun haben.
    Es sind Einzelabnahmen und die Fahrzeuge entsprechen, zur Abnahme, dem technischen Stand der DDR, somit für mich legitim, auch wie es von seitens der Prüforganisationen begründet wird. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo amtliche Dokumente, aus welchen Gründen auch immer, aberkannt wurden.
    Theoretisch müsste das KBA ja auch alle anschreiben die ABE´s erhalten haben für Ungarnmopeds und diese wieder einziehen. Warum tun die das nicht? Das KBA ist doch sonst auch gut dabei ABE´s abzuerkennen, kenn ich ja aus dem KFZ Tuningbereich zur genüge. Erst ABE erteilen und paar Jahre später wird es wieder aberkannt. Dann ist auch in den Unterlagen der Prüfer ein dicker Vermerk mit "ungültig" zu finden.

  • Ich zweifle deine papiere ja auch garnicht an, auch kann es sein das dort kleinkraftrad mit 60kmh drinsteht, so steht es ja auch in meiner zulassung, und da ist eben der punkt.


    Kleinkrafträder mit 60kmh = a1 führerschein. Außer man kann nachweisen das es sich um eine ddr simme handelt die vor 92 in betrieb genommen worden ist innerhalb der gebietskörperschaft der DDR. Dies wird mit der KBA BE nachgewiesen welche ich zu jederzeit mitzuführen habe neben dem fahrzeugschein.


    Das mit der ungültigkeit, es ist nicht die aufgabe des kba falsche papiere zurück zu fordern, wer falsche papiere hat, hat eben falsche angaben gemacht und ist eben selbst schuld wenn er in eine kontrolle kommt, auch schützt unwissenheit nicht vor strafe. Deshalb sehe ich das ganze zwielichtig mit "geh hin und dann bekommst papiere"...

  • Das is der originale Text, ich seh da nix mit "in der DDR in Verkehr gebracht" und in verkehr gebracht wurden auch Exportmaschienen vor 92 halt nich in der DDR.


    mist zu spät


    "und in verkehr gebracht wurden auch Exportmaschienen vor 92 halt nich in der DDR."
    Genau deshalb zählt für diese Regelung aus dem Einigungsvertrag nicht für Export/Reimport
    sondern bundesdeutsche. Wie auch die Simsons die nach dem Westen gingen.


    Wer mit denkt den fällt auch das ab 1990 die DDR nicht mehr gab und sollte über "wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind" stolpern.
    Zu Gesetzen gibt es Erläuterung, diese Stehen in einer einfachen Fassung meist nicht drin. So eine Erläuterung gibt es bezüglich der "wenn sie bis 28. Februar 1992....."
    Danach gilt dies nur für Kleinkrafträdern die nach Wiedervereinigung, die auf den Boden der ehemaligen
    in den Verkehr gebracht bzw.verkauft wurden.
    Für die im "Westen" in den Verkehr gebrachten, haben die BRD Vorschriften gezählt also 50km/h.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Gleiches wollte ich anhand des beispieles einer jawa50 aus tschechien auch gerade schreiben. Die wurde importiert und umgeschrieben auf kleinkraftrad 60kmh, auch diese maschine hat den bestandschutz da sie ja in der ddr. Gebietskörperschaft in den verkehr gebracht worden ist..


    Währe sie in Tschechien geblieben, wäre sie dort sicherloch aich in den verkehr gelandet nur eben ohne Ausnahmeregelung...



    Dennoch, ich warte bis der groschen fällt, bis dahin schönen tag noch.


    Ps: Danke an ckich ;)

  • Moin...


    Also das ist eine thema ohne ende solange niemand mit fundiertem rechtlichen wissen hier was schreibt...


    Zum thema DDR seit 1990 nicht mehr...Ich hab familienintern mal ein S51 getauscht und dann im Nachgang gesehen BJ 1990... Hab dann beim KBA Papiere bestellt und anstandslos bekommen ohne irgendein Hinweis das ich nur 50 fahren darf... Also wird wohl der 28.02.1992 als Stichtag gesehen... Und 2 Jahre "Übergangszeit" bei einer Auflösung bzw Intergration eines Staates is wohl annehmbar...

    #simson_kombinat_mv

  • Moin...


    Also das ist eine thema ohne ende solange niemand mit fundiertem rechtlichen wissen hier was schreibt...


    Darauf wollte ich schon ne weile hinaus und wenn zusätzlich der einzige der einwenig mehr wissen hat als die andern sich der Stimme enthält vonwegen Einzelentscheidungen, isses halt doch nicht ganz so klar wie beschrieben ;)
    Ich für mich versuch es nicht aber es fahren ja doch einige Export Simmen rum. Wobei @Duodriver du hast doch 2 Rahmen mit Papieren, einfach aufbauen und Unfall baun dann ham wirs schwarz auf Weiss :undwech:


  • Nein Spaß bei Seite, es sind amtliche Dokumente und auch die Prüforganisationen können nicht machen was sie wollen.


    Eigentlich nicht sollte man meinen, aber die Wirklichkeit sieht anders aus.
    HU´s die am Stammtisch gemacht werden, zweifelhafte Eintragungen, ist nicht die Regel gibt es aber es gebt dies. Aber auch Prüfer die "scheinbar" Vorschriften/Gesetze nicht kennen.


    Es sind Einzelabnahmen und die Fahrzeuge entsprechen, zur Abnahme, dem technischen Stand der DDR,..


    Nein, das ist nicht richtig, die DDR gibt es seit 1990 nicht mehr.
    Sie müssen den bundesdeutschen Vorschriften entsprechen.
    Dabei spielt auch eine rolle was zum Erstzulassung/Baujahr für bundesdeutschen Vorschriften gegolten haben.
    Beispiel, gelbes Bremslicht laut § 53 STVZO nicht zulässig- stimmt so nicht.
    Schaut man in § 72 der StVZO Übergangsbestimmungen, steht unter § 53 Abs. 2 ist gelbes Bremslicht bis EZ 1.1.1983 durchaus zulässig.
    Gib da genug die deswegen durch die HU fallen, zu unrecht was der Prüfer sich sagen lassen muss wenn man ihn den § 72 der StVZO vorlegt.



    Mir ist auch kein Fall bekannt, wo amtliche Dokumente, aus welchen Gründen auch immer, aberkannt wurden.


    Mir schon, dir eigentlich auch schreibst es ja selber " KBA ist doch sonst auch gut dabei ABE´s abzuerkennen, kenn ich ja aus dem KFZ Tuningbereich zur genüge. Erst ABE erteilen und paar Jahre später wird es wieder aberkannt. "
    VW Diesel Fahrer die das Software Update nicht machen lassen, wurde auch schon die BE aberkannt.
    Wird sogar bei der HU geschaut, Update nicht gemacht -> HU nicht bestanden.

    Moin...
    Also das ist eine thema ohne ende solange niemand mit fundiertem rechtlichen wissen hier was schreibt...
    Zum thema DDR seit 1990 nicht mehr...Ich hab familienintern mal ein S51 getauscht und dann im Nachgang gesehen BJ 1990... Hab dann beim KBA Papiere bestellt und anstandslos bekommen ohne irgendein Hinweis das ich nur 50 fahren darf... Also wird wohl der 28.02.1992 als Stichtag gesehen... Und 2 Jahre "Übergangszeit" bei einer Auflösung bzw Intergration eines Staates is wohl annehmbar...


    Oh man, das kann man Nachlesen, kostet halt Zeit und macht Arbeit das raus zu suchen.
    Die Gesetzbücher mit den Erläuterungen kosten nur leider "richtig" Kohle, geht da schon bei der STVZO/FZV los.
    Die ist mit Erläuterungen so ein Teil https://goo.gl/images/5cgfZd da kommen alle Naselang Ergänzungen die da eingeordnet werden müssen mit das Teil Aktuell bleibt. Das Teil gibt es nur mit Abo.
    Der Einigungsvertrag ist 20. 09.1990 besiegelt wurden.
    Ja genau deswegen gibt den Übergang, der aber nur für die Mopeds zähl die auf Boden der ehemaligen DDR in den Verkehr gebracht wurden und nicht für die im "Westen".
    Da hat schon immer die bundesdeutsche gezählt und welche aus der DDR.
    Wenn du eine Zweitschrift vom KBA bekommen hast, hatte das Moped eine vom KTA der DDR bekommen,
    sonst gibt es normal keine Zweitschrift vom KBA.
    Somit ist deine Simson 1990 im Osten offiziell verkauf wurden.


    Ich bekomme langsam den Eindruck hier gibt es welche die mit Reimporten handeln und gut Wetter machen für diese.


    @Duodriver, schade das du die Adresse von der Prüfstelle nicht ausrückst wenn es da ohne weiteres eine BE mit 60km/h gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich will auch mal! :D


    Da steht folgendes im Einigungsvertrag:


    (21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Im "Sinne" bedeutet für mich: Nach den Vorschriften. D.h. in unserem Fall (ich klammer das mit der Klingel, 1 Sitzer, etc. mal aus, es geht ja hier um die 60kmh als Kleinkraftrad) der DDR. Nicht IN der DDR, sondern nach den Vorschriften. Die Vorschriften schlagen sich in der Betriebserlaubnis nieder. Und da steht auch erstmals.
    Also für mich sind damit alle Mopeds gemeint, die jemals eine 60er BE hatten (denn die gab es ja nur in der DDR) und vor dem Stichtag versichert wurden.


    Ein in irgendein Ausland exportiertes Moped ist nie nach DDR Vorschriften in Verkehr gebracht worden.


    Ich vermute mal, dass die Regelung geschaffen wurde um Simson die Möglichkeit zu geben, die auf Halde produzierten Fahrzeuge ohne Umbau noch verkaufen zu können. Solche Fristen sind ja nicht unüblich.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren


  • Dekra Schwerin ganz simpel.
    2. meinte ich schon Simson ABE´s die aberkannt wurden, sind mir keine bekannt
    3. Aussage Prüfer es entspricht den Vorschriften der DDR, also Hupe ran, sowie hintere Fußrasten
    4. Papiere die ich vorliegen habe sind übrigens aus Boizenburg, da sollte es also auch möglich sein
    5. Tüv Nord Kiel hat auch schon 2 Simsons abgenommen vom Bekannten von mir, da haste noch eine 3. Prüfstelle.
    6. ist es mir eigentlich auch völlig egal, ich hab soviele Rahmen mit original KTA Papieren und dann noch ausreichen mit KBA Papieren liegen. Ich hab das mal spaßeshalber wegen diesem Beitrag nachgehakt und bekam diese Auskünfte. Die beiden Exportrahmen mit Tüv Papieren hängen in der Halle an der Wand als Deko, ich brauch die nicht und da können die noch 100 Jahre hängen bleiben.


    @Mex zum anderen, ich hatte vor über 12 Jahren mal einen Unfall mit einer S51 Enduro samt Tüv Nord Papieren.
    Sachschaden wurde anstandslos bezahlt ohne rum gezettere der Allianz und auch keine Andeutungen das meine amtlichen Papiere ungültig seien.
    Was genau soll denn auch sonst passieren, wenn man amtliche Papiere der Versicherung vorlegt, die diese verlangt bei einem Unfall?
    Nicht immer nur Grütze schreiben, amtliche Papiere sind amtliche Papiere, keine Versicherung prüft ob es ein Import ist oder sonstwas. Viele Versicherungen verlangen nicht mal die Vorlage der ABE bei der Zulassung des Fahrzeuges und da prüft auch keiner die Rahmennummer. Weder auf Diebstahl noch auf sonstwas. Denk mal ein wenig logisch nach. ;)

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    Nicht immer nur Grütze schreiben, amtliche Papiere sind amtliche Papiere, keine Versicherung prüft ob es ein Import ist oder sonstwas. Viele Versicherungen verlangen nicht mal die Vorlage der ABE bei der Zulassung des Fahrzeuges und da prüft auch keiner die Rahmennummer. Weder auf Diebstahl noch auf sonstwas. Denk mal ein wenig logisch nach. ;)[/quote]



    Also dat @Duodriver kann ich so nicht sagen...wollte dies jahr bei der wgv im netz den bock versichern und da kam ein brief mit der bitte die ABE vorzulegen da die als Nachweis gebraucht wird...


    Da das KBA noch am arbeiten war hab ich dann einige Wochen später bein Örtlichen meine Schild geholt...

    #simson_kombinat_mv

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