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  • Ich hab mich gerade nochmal schlau gelesen. Im Einheitsvertrag steht nichts von Zulassung in der DDR. Nur von Kleinkrafträdern bis 50ccm und 60km/h,die bis zum 28.02.1992 zugelassen wurden.
    Und das KBA weist darauf hin,daß die DDR für Exportfahrzeuge keine ABE erteilt hatten. Da es aber dennoch DDR-Fahrzeuge sind,fallen die somit auch unter den Einheitsvertrag. Papiere bekommt man dann halt über die Zulassungsstelle


    In dem gesetzestext steht nichts mit zulassen, da steht bis 1992 in den Verkehr genommen, und da ein export modell erstmalig nicht in der ddr in den verkejr gebracht worden ist, wird das auch mit den 60kmh nix.


    Richtig ist allerdings das die zulassungsstelle und weitere Prüfstellen BE's ausstellen, allerdings sind diese dann nach BRD recht.



    ...

  • Zitat

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen
    Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2
    Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Das is der originale Text, ich seh da nix mit "in der DDR in Verkehr gebracht" und in verkehr gebracht wurden auch Exportmaschienen vor 92 halt nich in der DDR.


    mist zu spät


  • Halbrichtig. Da steht nix davon,daß das Moped in der DDR in den Verkehr genommen sein muß



    Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag - EV k.a.Abk.)


    V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch Artikel 122 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
    Geltung ab 29.09.1990; FNA: 105-3


    ...


    Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr


    ....



    2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489),


    mit folgenden Maßgaben:
    ...


    (21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Es gibt dort noch weitere passagen wo es so definiert wird. Entweder a: Ivh kann nicht lesen oder b: Es gibt diesen sagenumwobenen vertrag nicht und irgendwer hat sich das ausgedacht...



    ...

  • @hallo-steges Meinung würde mich da auch brennend interessieren ...


    Lol - das sind Einzelabnahmen und Einzelentscheidungen der Zulassungsstellen, da halte ich mich lieber raus. Die Prüfstellenleiter diskutieren aber im Hintergrund, ob sie einen "heissen Draht" zum KBA einrichten und die FIN vor einer Abnahme abfragen. Wird aber eher an Personalmangel scheitern ;)


    Ansonsten: Urlaub wäre schön, bin noch mitten im Umzug und im Abgasskandal ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Du stehst dir selbst im Weg ;)
    Da steht nichts davon, daß die Mopeds IN der DDR in Betrieb genommen sein müssen


    Der verkehr bezieht sich auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489).


    Nun, jetzt frag ich mich wo die wohl ihre gültigkeit hatte zu ihrer zeit?. In ungarn evtll?.. Oder gar in kanada?.. Bestimmt ist aber der geschlechtsverkehr gemeint! ;P

  • Da nichtmal unser Stege eine Aussage treffen mag wird das imo von uns andern erst recht keiner können ausser er ist Richter an einem Verkehrsgericht, bitte mal Hand hoch, ums rechtssicher auslegen zu können müsste man das also per Gericht durch alle Instanzen prügeln was sicher keiner macht, schon allein weils am Geld scheitert, zumindest bei mir ;)


    PS @ Stege ich hab Urlaub WEGEN dem Abgasskandal, arbeite in der Zulieferindustrie :D

    Einmal editiert, zuletzt von Mex ()

  • So nu hab ich mein Dekramensch nochmal belästigt, gut wenn man die private Handynummer hat, 60er Papiere sind absolut legal und keine Grauzone. Es ist, wie Tacharo sagt, im Einigungsvertrag steht das die Simmi vor 92 in Verkehr gebracht worden sein muss. Es ist egal wohin die exportiert wurde, wird sie hier abgenommen, gilt das selbe, wie für alle anderen. Es muss nur dem entsprechen, was hier gültig war/ist und man bekommt die 60er Papiere. Er sagt auch, dass selbe Spiel, wie bei allen anderen Exportfahrzeugen. Da gabs nun mal keine deutschen oder DDR Papiere. Darum kann/darf das KBA auch keine ABE erteilen. Auch die anderen müssen zur 21er Abnahme um deutsche Papiere zu bekommen, selbst ein Exporttrabant. Das schließt die Exportsimson mit ein und laut Einigungsvertrag muss die Simmi nur vor 92 in Verkehr gekommen sein, wo das war, steht da nicht. Auskunft Dekra, anerkannte Prüforganisation mit Monopolstellung, in den neuen Bundesländern.

  • Der verkehr bezieht sich auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489).


    Nun, jetzt frag ich mich wo die wohl ihre gültigkeit hatte zu ihrer zeit?. In ungarn evtll?.. Oder gar in kanada?.. Bestimmt ist aber der geschlechtsverkehr gemeint! ;P


    Ich gebs auf
    Bisher war es sachlich. Nun wird es Quatsch Comedy Club

  • Ich finds auch nicht toll, dass manche mit 80/90 durch unser Dorf brettern. Aber ändern kann ichs auch nicht.
    Aber selbst die Dekra bestätigt das was Tacharo sagt, es steht nirgends expliziet das die Simson dafür auf dem Boden der ehemaligen DDR in Verkehr gegekommen sein muss. Es wurde ja auch schon oft behauptet das es eine Anordnung des KBA geben soll, die mein Prüfer ebenfalls nicht im Anhang zum Datenblatt finden konnte. Das es dem KBA mißfällt ist halt so, aber die rücken ja auch keine ABE´s für Exporte mehr raus. ;)

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