Ich hab mich gerade nochmal schlau gelesen. Im Einheitsvertrag steht nichts von Zulassung in der DDR. Nur von Kleinkrafträdern bis 50ccm und 60km/h,die bis zum 28.02.1992 zugelassen wurden.
Und das KBA weist darauf hin,daß die DDR für Exportfahrzeuge keine ABE erteilt hatten. Da es aber dennoch DDR-Fahrzeuge sind,fallen die somit auch unter den Einheitsvertrag. Papiere bekommt man dann halt über die Zulassungsstelle
In dem gesetzestext steht nichts mit zulassen, da steht bis 1992 in den Verkehr genommen, und da ein export modell erstmalig nicht in der ddr in den verkejr gebracht worden ist, wird das auch mit den 60kmh nix.
Richtig ist allerdings das die zulassungsstelle und weitere Prüfstellen BE's ausstellen, allerdings sind diese dann nach BRD recht.
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