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Simson S83 OR im S51 Design umbauen
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Dafür gibts ja auch Kleinanzeigen, im Falle des Falles.
So Spaß beiseite, schlachten steht auch keineswegs zur Debatte, wenn sie umgebaut wird, bleiben selbst die Originalteile wo sie sind.
Hatte doch schon erwähnt, dass sie jederzeit rückrüstbar bleiben soll. -
Wenn Du Dich an der ganz späten S 51/1E1 orientierst, müssten die meisten Teile einigermaßen passen.
Auf jeden Fall eintragungspflichtig:
Tank
Anbringungsorte der Beleuchtung, falls geändert
Sitzbank und Schutzblech müssten unkritisch sein, aber der Obergurt ist Teil des Rahmens und muss eingetragen werden ...
Änderungen am Motor, Vergaser, Auspuff (hier an der ganz späten S70E orientieren, die hat Abgasgutachten etc)
Die OR hat vorn 19" Räder, also 17"+Reifen eintragungspflichtig etc., geht ggf. wahlweise
Falls Du auf 17" gehst, ist das auch eine Änderung der Bremsanlage, hier kann der Prüfer sich an der ABE für die OR orientieren, meiner Erinnerung nach wurden da verschiedenen Kombinationen im ABE Gutachten beschrieben
Länge der Standrohre und hintere Federbeine sind auch eintragungspflichtig, wenn Du da was änderst.
Rest mit dem Prüfer besprechen, der das abnehmen soll.
PS: ich überlege grad, ob der Herzkasten bei meiner OR anders ist als bei der S51/70 Baureihe, solltest Du auf jeden Fall noch mal vergleichen. Die Verkabelung ist auch ziemlich anders als bei der S70.
Gruss von Frank
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PS: ich überlege grad, ob der Herzkasten bei meiner OR anders ist als bei der S51/70 Baureihe, solltest Du auf jeden Fall noch mal vergleichen. Die Verkabelung ist auch ziemlich anders als bei der S70.
Es kann sein, dass auf der Luftfilterseite des Herzkastens die kleine Lasche fehlt, wo der Blechseitendeckel eingehangen wird und das Gewinde muss natürlich noch in die andere Befestigung geschnitten werden, wo die Blechdeckel üblicherweise verschraubt wurden.
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Wenn Du Dich an der ganz späten S 51/1E1 orientierst, müssten die meisten Teile einigermaßen passen.
Auf jeden Fall eintragungspflichtig:
Tank
Anbringungsorte der Beleuchtung, falls geändert
Sitzbank und Schutzblech müssten unkritisch sein, aber der Obergurt ist Teil des Rahmens und muss eingetragen werden ...
Änderungen am Motor, Vergaser, Auspuff (hier an der ganz späten S70E orientieren, die hat Abgasgutachten etc)
Die OR hat vorn 19" Räder, also 17"+Reifen eintragungspflichtig etc., geht ggf. wahlweise
Falls Du auf 17" gehst, ist das auch eine Änderung der Bremsanlage, hier kann der Prüfer sich an der ABE für die OR orientieren, meiner Erinnerung nach wurden da verschiedenen Kombinationen im ABE Gutachten beschrieben
Länge der Standrohre und hintere Federbeine sind auch eintragungspflichtig, wenn Du da was änderst.
Rest mit dem Prüfer besprechen, der das abnehmen soll.
PS: ich überlege grad, ob der Herzkasten bei meiner OR anders ist als bei der S51/70 Baureihe, solltest Du auf jeden Fall noch mal vergleichen. Die Verkabelung ist auch ziemlich anders als bei der S70.
Gruss von Frank
Die Scheibenbremse, 17/19er Räder sind doch bei der OR schon Serie dran, die müssen doch nicht eingetragen werden.
Abgasanlage ist noch die der OR dran, aber du hast Recht der Vergaser ist ja auch ein anderer, ich hab natürlich den alten BVF an meinem hier stehenden Motor. Danke für den Hinweis.Jetzt komm ich aber langsam zur Lösung, es muss also doch alles umgetragen werden am Ende.
Tank, Obergurt, Beleuchtung etc.Frank ich bedanke mich recht herzlich für deine ausführliche Info. Super dicken Daumen nach oben dafür.
Kannst du einmal schauen, welchen Vergaser du an deiner OR hast? -
Alles, was Du Serie S83OR lässt, musst Du natürlich nicht eintragen.
Ich hab einen Bing 17/15/1101
Für den Prüfer:
ABE G221, S83OR Ausf.C, HSN 7860, TSN 081000
damit sollte er alle Unterlagen für die S83 Varianten online finden. -
Danke dir nochmals, dann muss ich mal schauen nach dem Bing.
Das ist schon gut 15 Jahre her als ich das letzte mal einen Bing in der Hand hatte.Edit: Grad mal geschaut der besagte Bing soll ja rund 100,- Euronen kosten. Das ist schon ganz schön happig.
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Beleuchtung ist eintragungsfrei. ABER alles muss mit einem E Kennzeichen bestückt sein. Ich weiss nicht wie das beim Umbau des Motors mit den Abgaswerten ist, wenn du einen älteren Vergaser und/oder Motor verbaust. Eine Verschlechterung istnicht zulässig.
Obergurt, Tank und Seitendeckel sind unkritisch, da die Hauprahmen beider Modelle identisch sind, aber Eintragungsflichtig. Die Sitzbank dagegen ist Eintragungsfrei und muss nur den Vorschriften entsprechen (mit Haltegriffen 60cm, mit Gurt 65cm).
Elektrik interessiert nicht.
Viel mehr musst du ja nicht ändern.
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Ja muss dann wohl den teuren Bing noch besorgen.
Ich frag die Tage mal nach was das umtragen der S51 Optik kosten würde. -
Bing kann man guten Gewissens auch gebraucht kaufen.
Trotzdem nie so schrottig, wie mancher (DDR) - BVF. Düsenbestückung ggf. leicht anpassen. -
Hab schon geschaut, bei Eblöd und Co ist nicht wirklich was drin. Der den ich gefunden habe, will fast Neupreis, da kann man auch gleich neu kaufen.
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Thema ist erledigt, kommt mich günstiger die Scheibenbremse in eine meiner S51 umzutragen, als die S83 komplett auf S51 Design umtragen zu lassen. Danke an die die hier fachkundige Infos gegeben haben.
Spart mich somit auch den teuren Bing Vergaser zu kaufen.
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