Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile seit knapp 5 Jahren eine S51 B2-4 Zuhause stehen. Damals als man noch keine Ahnung hatte, habe ich sie mit original DDR-Papieren gekauft, was auch mit entsprechender Rahmennummer im Kaufvertrag vermerkt wurde.
Da ich mich immer mehr mit dem Basteln beschäftigt habe, wuchs auch der Erfahrungsschatz und die Ahnung von der Materie. Daher ist mir zunächst aufgefallen, dass sich kein Typenschild am Moped befindet (dass man die Nummer beim Kauf prüfen sollte war mir ja damals nicht klar). Es sollte sich also herausstellen, dass die Rahmennummer auf den original DDR Papieren nicht mit der am Rahmen befindlichen Nummer übereinstimmt (Motornummer passt)-> ist dadurch nicht schon die Grundlage des Kaufvertrags falsch, da dort ein Moped mit anderer Rahmennummer gekauft wurde?!
Da ich deswegen illegal auf der Straße unterwegs wäre (was ich anscheinend schon ein paar jährchen war), wollte ich mir neue Papiere vom KBA ausstellen lassen. Nach knapp 4 Wochen erhielt ich die Aufforderung, Bilder vom Moped und vom Typenschild zukommen zu lassen. Dafür hatte ich mir schon ein neues Typenschild besorgt, welches ich etwas "alt" aussehen lassen habe (s. Fotos). Nun erhielt ich die Nachricht, dass es sich um einen Reimport handeln soll und daher keine Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann.
Der Rahmen ist ein Enduro-Rahmen ohne besondere Extrazeichen bei der Rahmennummer oder sonstiges. Ich habe im Internet gelesen, dass das KBA im Zweifelsfall, wenn das Typenschild nichtmehr original ist, das Fahrzeug als Reimport betitelt.
In der Mail, in welcher die Fotos gefordert wurden, schrieb die Dame so, als wäre die Ausstellung der Papiere kein Problem nur bräuchten sie eben noch Fotos (kann ja sein, dass ich Papiere für ein Fahrzeug anfordere, welches ich nicht besitze).
Kann man da noch was machen bzw. mit den Leuten nochmal reden, oder ist es sinnlos dorthin Mühen und Zeit hineinzustecken?
Vielen Dank für eure Antworten!